Rechtsprechung zu Art. 19 GG
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BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1500/93
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen § 6 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen vom 12. Juni 1991 (BGBl I S. 1234), die inzwischen durch die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21. August 1998 (BGBl I ...
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BGH, 16.03.2000 - III ZR 179/99
1. Zur Frage, ob ein Ortsbürgermeister "in Ausübung eines öffentlichen Amtes" handelt, wenn er in einem Zwangsversteigerungstermin namens der Ortsgemeinde die Bürgschaft für einen Bieter übernimmt.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen in einem solchen Fall eine nach der Gemeindeordnung nicht zulässige Bürgschaftsübernahme als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung eines Mitbieters anzusehen ist, wenn der durch die Bürgschaft Begünstigte infolge der geleisteten Sicherheit den Zuschlag erhält.
BGB §§ 826 B, Gd, 839 A, Fe Abs. 1; GG Art. 34 Satz 1; ZVG § 69 Abs. 4 F.: 1. Februar 1979; RhPf GemO § 104 Abs. 2
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BVerfG, 13.03.2000 - 1 BvR 211/00
Gründe: I. 1. Die Beschwerdeführer, 12 Rechtsanwälte, kündigten einer bei ihnen beschäftigten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Diese erhob dagegen Kündigungsschutzklage, welche vor dem Arbeitsgericht erfolgreich war. Gegen dieses Urteil legten die Beschwerdeführer fristgemäß Berufung zum ...
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BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 420/97
Der Bund ist nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG nicht befugt, die Herstellung solcher Arzneimittel zu regeln, die der Arzt zur Anwendung bei eigenen Patienten herstellt.
Das Herstellungsverbot in § 1 Abs. 1 der Frischzellen-Verordnung ist nichtig.
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BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Feststellung und Beurteilung des Charakters einer staatlichen Maßnahme, insbesondere des Einsatzes von Folter, als "politische Verfolgung" und an die Würdigung des Vorbringens eines ...
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BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ ...
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BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
Beamtenrecht; Laufbahnrecht; Verwaltungsprozeßrecht
Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe, Höchstalter (NW); Höchstalter für Einstellung als Beamter auf Probe (NW), Ausnahmen; Kinderbetreuung, Überschreitung des Höchstalters für die Einstellung als Beamter (NW) wegen -, Ursächlichkeit der - für Überschreitung des Höchstalters für die Einstellung als Beamter (NW); Beweislast, - für Ursächlichkeit der Kinderbetreuung für Überschreitung des Höchstalters für Einstellung als Beamter (NW), Umkehr der - für Ursächlichkeit der Kinderbetreuung für Überschreitung des Höchstalters für Einstellung als Beamter (NW)
Die zulässige Überschreitung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Höchstalters für die Einstellung als Beamter auf Probe wegen Kinderbetreuung erfordert, daß die Geburt oder die Betreuung des Kindes für die Verzögerung der Einstellung, nicht lediglich der Bewerbung ursächlich war.
Die materielle Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen Kinderbetreuung und Einstellungsverzögerung trägt grundsätzlich der Einstellungsbewerber.
Hat der Dienstherr die Unterlagen über seine damalige Auswahlentscheidung vernichtet, trägt er die materielle Beweislast dafür, daß der Bewerber ungeachtet der Kinderbetreuung zu einem früheren Zeitpunkt nicht ausgewählt worden wäre.
LBG NW § 15; LVO NW § 6 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
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BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
Gründe: I. Streitig ist der monatliche Wert des Rechts des Klägers auf eine Altersrente.
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BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
Gründe: I. Streitig ist der Wert des subjektiven Rechts der Klägerin auf Altersrente.
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BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Die Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern, die in der Zeit von 1990 bis 1998 galt, stand im Grundsatz mit Art. 12 Abs. 1 GG in Einklang.
Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die Vergütung einer in freier Entschließung übernommenen Betreuung an der Vergütung im Hauptberuf auszurichten.
Bei der eigenständigen Festsetzung der Vergütung für entgeltliche Betreuung hatten die Gerichte auch die Umsatzsteuerpflicht eines Anspruchsberechtigten zu berücksichtigen.
