Rechtsprechung zu Art. 19 GG
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BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 24/96 R

Kindergeld - Erstattungsanspruch - Zählkindvorteil

1. Die Abführung von Kindergeld an einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wegen der Kosten der Heimunterbringung setzt den Erlaß eines Bescheides des Trägers der Jugendhilfe gegen den Kindergeldberechtigten über dessen Heranziehung zu einem Kostenbeitrag voraus.

2. Auf die Abführung von Kindergeld an einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist beim Vorhandensein von Zählkindern die Pfändungsschutzvorschrift des § 54 Abs. 5 S 2 SGB 1 entsprechend anzuwenden.

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BVerfG, 30.12.1997 - 1 BvR 2264/97

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren gegen die sogenannte Rechtschreibreform.

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BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95

Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik, die nach Art. 9 Abs. 2 des Einigungsvertrags in Verbindung mit dessen Anlage II in Kraft bleiben sollen (hier: § 10 des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes der DDR), unterliegen nicht der konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG.

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BVerfG, 28.09.1997 - 2 BvR 980/97

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft den nachträglichen Rechtsschutz gegen polizeiliche Vollzugsmaßnahmen im Rahmen einer Hausdurchsuchung und vorläufigen Festnahme.

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BVerfG, 16.08.1997 - 1 BvQ 8/97

Gründe: Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl ...

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BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, welche Anforderungen an die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits bei der Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe für die Revisionsinstanz gestellt werden dürfen.

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BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvR 587/95

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, inwieweit die Befundtatsachen eines Mietwertgutachtens offengelegt werden müssen.

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BVerfG, 04.04.1996 - 1 BvR 725/96

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung und gegen Entscheidungen, die im zugehörigen Zwangsvollstreckungsverfahren ergangen sind.

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BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

1. Entscheidet das Arbeitsgericht entgegen § 48 Abs. 1 ArbGG, § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG, jeweils in der Fassung des 4. VwGOÄndG vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2309) trotz Rüge einer Partei über die Zulässigkeit des Rechtsweges nicht vorab durch Beschluß, sondern in den Gründen des der Klage stattgebenden Urteils, so kann die beklagte Partei hiergegen wahlweise sofortige Beschwerde oder Berufung einlegen.

2. Wird Berufung eingelegt, so darf das Landesarbeitsgericht den Rechtsstreit nicht an das Arbeitsgericht zurückverweisen; § 65 ArbGG n. F. steht in diesem Fall einer eigenen Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges nicht entgegen.

a. Bejaht das Landesarbeitsgericht die Zulässigkeit des Rechtsweges, hat es dies vorab durch Beschluß auszusprechen. Läßt es hiergegen gemäß § 17a Abs. 4 Sätze 4 und 5 GVG n. F., § 78 Abs. 2 ArbGG n. F. die weitere Beschwerde zu, hat es das Verfahren bis zur Entscheidung hierüber auszusetzen. Anderenfalls hat es in der Hauptsache durch Urteil zu entscheiden.

b. Hält das Landesarbeitsgericht die Zulässigkeit des Rechtsweges nicht für gegeben, so hat es dies ebenfalls durch Beschluß auszusprechen und unter Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils den Rechtsstreit an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges zu verweisen. Läßt es hiergegen keine weitere Beschwerde zu, ist der Beschluß rechtskräftig und bindet das Gericht, an das verwiesen wurde, hinsichtlich des Rechtsweges.

ArbGG §§ 48, 65; GVG § 17a

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1180
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BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86

Lohnsteuerhilfevereine werden durch § 3 Abs. 1 Satz 1 WerbeVOStBerG in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) übermäßig beschränkt, soweit ihnen verboten wird, in gemeindlichen Mitteilungsblättern zu inserieren.

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