Rechtsprechung zu Art. 19 GG
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1191
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1237
BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1840/98

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verpflichtung zum Besuch des Ethikunterrichts nach dem baden-württembergischen Schulrecht.

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1192
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1237
BVerwG, 10.02.1999 - 11 A 21.98

§ 44 a VwGO ist durch das Zweite Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften nicht aufgehoben worden.

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1193
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1237
BVerfG, 15.01.1999 - 2 BvR 1838/98

Gründe: Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung sind nicht gegeben, da sie nach dem Grundsatz der Subsidiarität dieses außerordentlichen Rechtsbehelfs (§

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1194
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1237
BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde hindert den Lauf der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung entsprechend § 58 VwGO jedenfalls dann, wenn der Betroffene durch die Belehrung auf einen falschen gerichtlichen Weg verwiesen worden ist (Abgrenzung zu BGHZ 41, 249).

BauGB § 217

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1195
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1237
BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96 - Steuerberaterwerbung auf Fachmessen

Die Teilnahme einer bundesweit tätigen Steuerberatungsgesellschaft als Ausstellerin auf Fachmessen und das bloße Auslegen von Informationsmaterial können nicht generell als berufswidrige, gegen § 1 UWG i. V. mit § 57a StBerG verstoßende Werbemaßnahme untersagt werden.

UWG § 1; StBerG § 57a

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1196
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1237
BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/96 R

Zwangsvereinigung - Innungskrankenkassen - Organisationsverordnung - Landesregierung - Unwirksamkeit - Geltendmachung durch Feststellungsklage - Klagebefugnis - Trägerinnung - Einschätzungsprärogative - Verbesserung - Leistungsfähigkeit

1. Die Unwirksamkeit einer durch Rechtsverordnung der Landesregierung herbeigeführten Vereinigung von Krankenkassen kann von den bisherigen Kassen mit der Feststellungsklage vor den Sozialgerichten geltend gemacht werden (Aufgabe von BSG vom 22. 2. 1979 - 8b RK 4/ 78 = BSGE 48, 42 = SozR 1500 § 51 Nr. 17).

2. Gegen eine Vereinigung von Innungskrankenkassen sind neben den Kassen auch deren Trägerinnungen klagebefugt.

3. Zur Einschätzungsprärogative der Landesregierung bei der Beurteilung, ob sich durch die Zusammenlegung von Krankenkassen deren Leistungsfähigkeit verbessern läßt.

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1197
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1237
BVerfG, 12.11.1998 - 2 BvR 1838/98

Gründe: Der minderjährige Beschwerdeführer begehrt die vorläufige Außervollzugsetzung seiner Ausreisepflicht, die durch seine Abschiebung in die Türkei aus der Untersuchungshaft vollzogen werden soll. Gegen die Durchsetzung seiner Ausreisepflicht, die aufgrund der Ablehnung der Verlängerung seiner ...

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1198
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1237
BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

Eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers kraft Sachzusammenhangs setzt voraus, daß eine ihm zugewiesene Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne daß zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene andere Materie mitgeregelt wird, wenn also das Übergreifen in den Kompetenzbereich der Länder für die Regelung der zugewiesenen Materie unerläßlich ist (so schon BVerfGE 3, 407 [421]).

Der Bund kann von einer Kompetenz kraft Sachzusammenhangs auch durch erkennbaren, absichtsvollen Regelungsverzicht mit Sperrwirkung gegenüber den Ländern Gebrauch machen.

Da der Bundesgesetzgeber den strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens nur dann partiell zurücknehmen darf, wenn er an dessen Stelle ein anderes wirksames Schutzkonzept setzt, werden die der ausschließlichen Landesgesetzgebung unterfallenden punktuellen Regelungen, die für die Verwirklichung dieses Konzepts unerläßlich sind, von der Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhangs umfaßt.

Das Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen ein Landesgesetz eröffnet im Rahmen der Überprüfung der Gesetzgebungskompetenz des Landes nicht die Kontrolle der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes, durch das der Bund von seiner den Landesgesetzgeber ausschließenden Zuständigkeit Gebrauch gemacht hat.

Zur Verfassungsmäßigkeit des bayerischen Gesetzes über ergänzende Regelungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Ausführung des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Bayerisches Schwangerenhilfeergänzungsgesetz - BaySchwHEG) vom 9. August 1996 (BayGVBl S. 328).

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1199
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1237
BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung - Ausweitung der Praxistätigkeit wegen kurzfristigem Ausscheiden eines Fachkollegen - Bescheidungsurteil - Ausführungsbescheid - Streitgegenstand - effektiver Rechtsschutz

Begrenzt ein Honorarverteilungsmaßstab die Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen nach festen Punktwerten durch Einführung einer am bisherigen Umsatz der einzelnen Praxis orientierten Bemessungsgrundlage, muß unter Härtegesichtspunkten berücksichtigt werden können, daß ein Vertragszahnarzt seine Praxistätigkeit gegenüber dem Bemessungszeitraum auszuweiten gehalten war, um Patienten eines kurzfristig aus der vertragszahnärztlichen Versorgung am Niederlassungsort ausgeschiedenen Kollegen zu übernehmen.

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1200
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1237
BVerfG, 16.10.1998 - 2 BvR 1328/96

Gründe: I. Der im September 1993 in die Bundesrepublik Deutschland eingereiste Beschwerdeführer ist iranischer Staatsangehöriger. Den Antrag des Beschwerdeführers auf Anerkennung als Asylberechtigter lehnte das Bundesamt mit Bescheid vom 10. März 1994 ab. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer Klage ...

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