Rechtsprechung zu Art. 2 GG
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BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 40/00
Gründe: I. 1. Der Beschwerdeführer hat auch im dritten Versuch die Steuerberaterprüfung nicht bestanden. Das verwaltungsinterne Kontrollverfahren hat nicht zu einer Änderung der vom Beschwerdeführer angegriffenen Bewertungen geführt. Hieran hat allerdings der Zweitprüfer nicht teilgenommen; das hat ...
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BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 622/98
Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung
1. Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis gem § 14 Abs. 3 BBiG auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Wird diese Prüfung bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis.
2. Besteht der Auszubildende die erste Wiederholungsprüfung nicht und stellt er ein Verlängerungsverlangen, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, wenn diese noch innerhalb der Höchstfrist von einem Jahr (§ 14 Abs. 3 letzter Satzteil BBiG) abgelegt wird. Die Beendigungswirkung tritt unabhängig davon ein, ob die zweite Wiederholungsprüfung bestanden oder nicht bestanden wird.
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BVerfG, 13.03.2000 - 1 BvR 211/00
Gründe: I. 1. Die Beschwerdeführer, 12 Rechtsanwälte, kündigten einer bei ihnen beschäftigten Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Diese erhob dagegen Kündigungsschutzklage, welche vor dem Arbeitsgericht erfolgreich war. Gegen dieses Urteil legten die Beschwerdeführer fristgemäß Berufung zum ...
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BFH, 22.02.2000 - VII R 73/98
1. Auskunftsersuchen nach § 93 Abs. 1 AO 1977 sind auch im Vollstreckungsverfahren zulässig.
2. Eine Rangfolge, welche von mehreren - möglicherweise - als Auskunftspflichtige in Betracht kommenden Personen in Anspruch zu nehmen ist, schreibt § 93 Abs. 1 Satz 3 AO 1977 nicht vor. Die Inanspruchnahme eines Dritten zur Auskunftserteilung bedarf jedoch einer Interessenabwägung zwischen den besonderen Belastungen, denen ein Auskunftsverpflichteter ausgesetzt ist, und dem Interesse der Allgemeinheit an der möglichst gleichmäßigen Festsetzung und Verwirklichung der Steueransprüche. Die Beantwortung eines Auskunftsersuchens ist in der Regel auch dann zumutbar, wenn mit dessen Befolgung eine nicht unverhältnismäßige Beeinträchtigung eigenwirtschaftlicher Interessen verbunden ist.
3. Über die Begründungserfordernisse des § 93 Abs. 1 und 2 AO 1977 hinaus ist eine Begründung des Auskunftsersuchens dazu, warum das FA einen bestimmten Auskunftspflichtigen vor einem anderen Auskunftsverpflichteten in Anspruch nimmt, nur erforderlich, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der andere vorrangig in Anspruch zu nehmen sein könnte.
AO 1977 § 92 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1, § 93 Abs. 1 und Abs. 2, § 249 Abs. 2 Satz 1, § 332
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BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98
Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber
Tatbestand: Die Beklagte ist ein mittelständisches Unternehmen des Elektrohandwerks und war über die Innungsmitgliedschaft an Tarifverträge gebunden. Sie beschäftigte den Kläger (geboren 24. März 1953, verheiratet, den Schwerbehinderten gleichgestellt) seit 1977 als Elektromeister. Der Kläger war ...
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BVerfG, 13.02.2000 - 2 BvR 2009/99
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Verwerfung der Revision des Beschwerdeführers zu 1. durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO ohne vorherige Auswechslung der vom Landgericht bestellten Verteidigerin durch den vom ...
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BVerfG, 10.02.2000 - 2 BvR 2317/99
Gründe: Das Verfahren betrifft die Vorlagepflicht an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG zur Frage der Bemessung der Ausgleichszahlung nach § ...
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BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 889/99
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Eigenbedarfskündigung.
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BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 262/99
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen von grundsätzlicher ...
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BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvQ 2/00
Gründe: I. Der Antragsteller wendet sich mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, mit dem gegen ihn die vorläufige Auslieferungshaft verhängt wurde.
