Rechtsprechung zu Art. 2 GG
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2050
BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 23/97 R
Versicherungspflicht - soziale Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung - gesetzliche Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmen - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Verfassungsmäßigkeit
1. Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der sozialen Pflegeversicherung die Pflegekasse, und nicht die Krankenkasse zuständig (Bestätigung von BSG vom 6. 11. 1997 - 12 RP 1/ 96 = BSGE 81, 168 = SozR 3-3300 § 20 Nr. 2).
2. Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ist auch insoweit mit dem GG vereinbar, als sie für die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten angeordnet ist.
3. Die Beitragsbemessung nach den erhöhten Mindesteinnahmen für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige in der sozialen Pflegeversicherung ist mit dem GG vereinbar (Fortführung von BSG vom 6. 11. 1997 - 12 RP 3/ 96 = SozR 3-3300 § 57 Nr. 1).
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2050
BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R
Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod - Berechtigter - Rechtsnachfolge - Hemmung - Geschäftsunfähigkeit - Aufgabe - Tätigkeit - landwirtschaftlicher Unternehmer - Willenserklärung - Verfahrenshandlung - Nichtigkeit - Unwirksamkeit - Rechtsposition des Erben - Realakt - Geschäftsunfähiger - Feststellung - Mitgliedschaft - Verpflichtung - Erlaß - Verwaltungsakt - Verfassungsmäßigkeit
1. Das Gestaltungsrecht, den Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung zu erklären, endet mit dem Tode des Berechtigten. Es geht auch dann nicht auf den Erben über, wenn der Lauf der Erklärungsfrist wegen Geschäftsunfähigkeit des Berechtigten gehemmt gewesen ist.
2. Die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Landwirte endet nicht mit dem Tag der Aufgabe der Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer, wenn die diesem "Realakt" zugrundeliegenden Willenserklärungen und Verfahrenshandlungen wegen Geschäftsunfähigkeit nichtig bzw unwirksam sind.
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2050
BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1362/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zulässigkeit des sogenannten "allgemeinpolitischen Mandats" der Studierendenschaften an den Universitäten und Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen.
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2050
BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1334/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zulässigkeit des sogenannten "allgemeinpolitischen Mandats" der Studierendenschaften an den Universitäten und Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen.
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2050
BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Berufungsurteil in einem Verfahren, in dem um Mietminderung und Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen schadstoffbedingter Gesundheitsschäden gestritten worden ist. Die Beschwerdeführer rügen einen Verstoß gegen Art.
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2050
BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 74/96 R
Überführungsbescheid - AVI - Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage gegen den Versorgungsträger - Feststellung der Zugehörigkeitszeiten - Bindungswirkung
Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte als Versorgungsträger verpflichtet ist, die vom Kläger in der DDR erworbenen Anwartschaften auf eine zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen ...
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2050
BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Wahlvorschlagsrecht bei Kommunalwahlen in Bayern. Es geht insbesondere um die Frage, inwieweit die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze bei allgemeinen politischen Wahlen auf der Ebene der Länder (Art. 28 Abs. ...
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2050
BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen eine Rechtsmittelentscheidung des Landgerichts, mit der die Beschwerde gegen eine amtsrichterliche Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmebestätigung verworfen worden ist.
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2050
BVerfG, 02.07.1998 - 2 BvR 989/98
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Strafverfahren, in dem die Beschwerdeführer als Nebenkläger zugelassen waren. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten des Ausgangsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung. Die Beschwerdeführer legten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein ...
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2050
BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R
Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung - Vertrauensschutz - Anrechnung von Nebeneinkommen - Schätzung
1. Die Absenkung der Arbeitslosenhilfe für Bestandsfälle mit Wirkung ab 1. 7. 1996 stellt eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung dar.
2. Die Anrechnung von Nebeneinkommen auf Arbeitslosenhilfe in einem endgültigen Bescheid darf dann nicht im Wege der prospektiven Schätzung des zukünftigen Nebeneinkommens erfolgen, wenn das Arbeitsamt die rechtliche Möglichkeit hatte, einen vorläufigen Bescheid zu erlassen.
3. Zur Begrenzung der Zulassung der Revision auf einen Teil des Streitgegenstands unter Heranziehung der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils.
