Rechtsprechung zu Art. 2 GG
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2096
BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
1. Art. 6 Abs. 1 GG enthält einen besonderen Gleichheitssatz. Er verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen. Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und 2 GG) anknüpft.
2. Die Leistungsfähigkeit von Eltern wird, über den existentiellen Sachbedarf und den erwerbsbedingten Betreuungsbedarf des Kindes hinaus, generell durch den Betreuungsbedarf gemindert. Der Betreuungsbedarf muß als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums (vgl. BVerfGE 82, 60 [85]; 87, 153 [169 ff.]) einkommensteuerlich unbelastet bleiben, ohne daß danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt wird.
a) Der Gesetzgeber muß bei der gebotenen Neugestaltung des Kinderleistungsausgleichs auch den Erziehungsbedarf des Kindes unabhängig vom Familienstand bei allen Eltern, die einen Kinderfreibetrag oder ein Kindergeld erhalten, berücksichtigen.
b) Soweit das Familienexistenzminimum sich nach personenbezogenen Daten wie Familienstand, Anzahl der Kinder und Alter bestimmt, muß - nach dem rechtsstaatlichen Gebot der Voraussehbarkeit und Berechenbarkeit - dieser Tatbestand so gefaßt werden, daß die bloße Angabe dieser Daten die Anwendung des Gesetzes möglich macht.
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2096
BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 30/98 R
Entgeltbescheid - Zulässigkeit und Zeitpunkt der Einlegung der Anfechtungsklage
Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin gegen die beklagte Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als Versorgungsträger "Anspruch auf eine zusätzliche Rente" aus der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, ...
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2096
BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 341/93
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zulässigkeit des sogenannten Titel-Merchandising durch öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten.
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2096
BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 3/97 R
Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Anrechnung des Ehegatteneinkommens - eheliche Lebensgemeinschaft während des Bemessungszeitraums - Verfassungsmäßigkeit - Rücknahme des Bewilligungsbescheides - Vertrauensschutz - Fehlen der Ermächtigungsgrundlage - Nichtigkeit
Soweit ein Landwirt bei der Gewährung von Beitragszuschuß mit einer Anrechnung des Ehegatteneinkommens auch dann belastet wird, wenn die Ehe im Bemessungszeitraum noch nicht geschlossen war, werden Grundrechte nicht verletzt.
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BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 69/93
Gründe: I. Der Beschwerdeführer ist Angehöriger der Jüdischen Gemeinde Wiesbaden. Er wandte sich im Ausgangsverfahren gegen die Wahl eines Mitglieds der Revisions- und Wahlkommission der Gemeinde. Die Wahl sei rechtsfehlerhaft erfolgt, da das Mitglied nach der Gemeindesatzung nicht wählbar gewesen ...
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BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 5/98 R
Fremdrentenrecht - Kürzung von Entgeltpunkten - Verfassungsmäßigkeit
Die Vervielfältigung der Entgeltpunkte mit dem Faktor 0, 7 nach § 22 Abs. 4 FRG idF des Rü-ErgG vom 24. 6. 1993 ist mit dem GG vereinbar.
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BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 5/98 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Zugang zur KVdR - Vorversicherungszeit - Pflichtversicherung - Ausschluß - Beschäftigter - freiwillige Versicherung - Beitragszuschuß - Gleichheitssatz
Tatbestand: I. Die vorgelegte Regelung betrifft den Zugang zur Krankenversicherung der versicherungspflichtigen Rentner (KVdR) und die Beitragsbemessung bei Rentnern.
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BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 23/97 R
Versicherungspflicht - soziale Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung - gesetzliche Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmen - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Verfassungsmäßigkeit
1. Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der sozialen Pflegeversicherung die Pflegekasse, und nicht die Krankenkasse zuständig (Bestätigung von BSG vom 6. 11. 1997 - 12 RP 1/ 96 = BSGE 81, 168 = SozR 3-3300 § 20 Nr. 2).
2. Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ist auch insoweit mit dem GG vereinbar, als sie für die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten angeordnet ist.
3. Die Beitragsbemessung nach den erhöhten Mindesteinnahmen für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige in der sozialen Pflegeversicherung ist mit dem GG vereinbar (Fortführung von BSG vom 6. 11. 1997 - 12 RP 3/ 96 = SozR 3-3300 § 57 Nr. 1).
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2096
BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 5/97 R
Freiwillige Krankenversicherung - Beitritt - Gestaltungsrecht - Ende - Tod - Berechtigter - Rechtsnachfolge - Hemmung - Geschäftsunfähigkeit - Aufgabe - Tätigkeit - landwirtschaftlicher Unternehmer - Willenserklärung - Verfahrenshandlung - Nichtigkeit - Unwirksamkeit - Rechtsposition des Erben - Realakt - Geschäftsunfähiger - Feststellung - Mitgliedschaft - Verpflichtung - Erlaß - Verwaltungsakt - Verfassungsmäßigkeit
1. Das Gestaltungsrecht, den Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung zu erklären, endet mit dem Tode des Berechtigten. Es geht auch dann nicht auf den Erben über, wenn der Lauf der Erklärungsfrist wegen Geschäftsunfähigkeit des Berechtigten gehemmt gewesen ist.
2. Die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Landwirte endet nicht mit dem Tag der Aufgabe der Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer, wenn die diesem "Realakt" zugrundeliegenden Willenserklärungen und Verfahrenshandlungen wegen Geschäftsunfähigkeit nichtig bzw unwirksam sind.
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2096
BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1362/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zulässigkeit des sogenannten "allgemeinpolitischen Mandats" der Studierendenschaften an den Universitäten und Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen.
