Rechtsprechung zu Art. 20 GG
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1756
BSG, 03.08.1999 - B4 RA 29/99 R
Gründe: I. Bei Abschluß des Revisionsverfahrens war nur noch darüber zu entscheiden, ob der Zahlbetrag von 3. 522, DM ab 1. Januar 1992 als Monatsbetrag der SGB VI Regelaltersrente festzusetzen und zu dynamisieren ist.
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1756
BSG, 03.08.1999 - B4 RA 25/99 R
Gründe: I. Der 1923 geborene Kläger war ordentlicher Professor für Urologie an der H.-U. in B.; zuletzt, bis zur Emeritierung im Jahre 1988, war er Direktor der Urologischen Klinik und Poliklinik und Leiter der wissenschaftlichen Forschungsabteilung der C. Seine Altersrente aus der ...
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BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1398/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft verwaltungsgerichtliche Entscheidungen über die Einziehung von Vermögen aufgrund des Gesetzes über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben vom 29. Juni 1990 (GBl der DDR Teil I S. 503 - UGG -). Nach § 5 Abs. 5 UGG wird ...
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BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 5/98 R
Gewaltopferentschädigung - nichteheliche Lebensgemeinschaft - Witwenversorgung - Härteausgleich - Brautversorgung - besondere Härte - Analogie - Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse
Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach dem OEG steht dem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht zu.
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BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft unter anderem die Zulässigkeit von Fragen nach einer früheren Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS).
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1756
BGH, 08.07.1999 - III ZR 159/97
a) Für Bergschäden im Gebiet der ehemaligen DDR, die nicht ausschließlich nach dem 2. Oktober 1990 verursacht worden sind, gilt die in § 26 Abs. 1 Buchst. b der Ersten Durchführungsverordnung zum Berggesetz der DDR bestimmte Rangfolge der von § 19 Abs. 2 BergG vorgesehenen Ersatzleistungen im Grundsatz fort. Der Ersatzberechtigte hat demnach zunächst nur Anspruch auf Wiederherstellung der früheren Gebrauchsfähigkeit (Reparatur) oder Naturalersatz (Beschaffung einer Ersatzsache). Geldersatz ist grundsätzlich erst dann zu leisten, wenn eine Herstellung in Natur nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich wäre (vgl. § 251 Abs. 2 BGB).
b) Veräußert der Eigentümer das von solchen Bergschäden betroffene Grundstück vor der primär geschuldeten Naturalherstellung, so hat er Anspruch auf eine Entschädigung in Geld in entsprechender Anwendung des § 251 Abs. 1 BGB. Dabei können als Folgekosten auch Gutachten- und Beratungskosten ersatzfähig sein.
c) Nach dem Recht der ehemaligen DDR zu beurteilende Ersatzansprüche wegen Bergschäden verjähren gemäß § 25 BergG regelmäßig in zwei Jahren. Die Unterbrechung der Verjährung bestimmt sich ab dem 3. Oktober 1990 nach den Vorschriften des BGB (§§ 208 ff.).
DDR: BergG §§ 18, 19 Abs. 2, § 25; DDR: BergG DVO 1 § 26 Abs. 1 Buchst. b; BGB §§ 208 ff., § 251; EGBGB 1986 Art. 231 § 6
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1756
BVerfG, 04.07.1999 - 2 BvR 1368/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anrechnung von Freiheitsentziehung auf Jugendstrafe gemäß § 52 a JGG.
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BSG, 30.06.1999 - B 10 LW 22/98 R
Produktionsaufgaberentenanspruch - Flächenabgabe - Unternehmensaufstockung - Strukturverbesserung - Verfassungsmäßigkeit
Tatbestand: Der Kläger begehrt Produktionsaufgaberente nach § 1 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG).
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BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/98
Das Verbot der Sternsozietät unter Einbeziehung der nichtanwaltlichen Mitglieder wird durch die Bundesrechtsanwaltsordnung nicht gedeckt.
BRAO §§ 59 a Abs. 1 Satz 1, 59 b Abs. 2 und 8, 59 e Abs. 2; BORA § 31 Satz 1
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BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 1500/97
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Überweisungsvorbehalt für bestimmte Fachärzte - hier: Ärzte für Laboratoriumsmedizin - in der vertragsärztlichen Versorgung.
