Rechtsprechung zu Art. 20 GG
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BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 299/94
Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit der am 9. Februar 1994 eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts und Landgerichts Bochum, mit denen eine von ihr gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO geleistete Sicherheit ...
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1756
BGH, 25.03.1999 - IX ZR 223/97
a) Eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen einer Bank, ihrem Kunden und dessen Sicherungsnehmer (Bürgen), daß die Bank eingehende Zahlungen nur zur Verringerung eines (vom Sicherungsnehmer verbürgten) Sollsaldos verrechnen soll, begründet kein Ersatzabsonderungsrecht des Sicherungsnehmers an den eingehenden Zahlungen.
b) Gebührenforderungen von Steuerberatern sind grundsätzlich pfändbar und unterliegen dem Gesamtvollstreckungsbeschlag (Insolvenzbeschlag).
BGB § 675, 665, 328; GesO § 1 Abs. 1 Satz 2, § 8 Abs. 2, § 12; KO § 1 Abs. 1, § 48, § 46; StBerG § 64 Abs. 2; InsO § 36 Abs. 1
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BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R
Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter Waisenrente
1. Rentenanpassungsmitteilungen sind grundsätzlich und in aller Regel Verwaltungsakte und beschränken sich inhaltlich auf die wertmäßige Fortschreibung bereits zuerkannter Rentenrechte.
2. Aufgrund des begrenzten Regelungsgehalts von Anpassungs-Verwaltungsakten kommt allenfalls in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, daß sie aus der Sicht eines "idealen" Empfängers als Zuerkennung von Rentenrechten verstanden werden können (Abgrenzung gegenüber BSG vom 24. 1. 1995 - 8 RKn 11/ 93 = BSGE 75, 291 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 17).
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BVerfG, 22.03.1999 - 1 BvR 1514/94
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigungsdelikten.
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BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 398/99
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die in § 183 StGB enthaltene Strafdrohung verfassungsgemäß ist, obwohl sie sich nur gegen männliche Täter richtet. Sie hat keine ...
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BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
Gründe: I. Die Beschwerdeführerin ist srilankische Staatsbürgerin tamilischer Volkszugehörigkeit. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sie sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem ihre Klage auf Anerkennung als Asylberechtigte und Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG ...
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BVerfG, 10.03.1999 - 1 BvL 27/97
Gründe: I. Das Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob die schrittweise Absenkung der Aufnahmekapazität im Studienfach Humanmedizin auf 600 Studienanfänger pro Jahr an den Berliner Universitäten durch § 9 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Neuordnung der Hochschulmedizin in Berlin ...
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BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98
Hat ein zuständiges ausländisches Gericht auf der Grundlage des anwendbaren ausländischen Rechts einen Bürgen zur Zahlung verurteilt, kann vor einer Vollstreckbarerklärung in Deutschland im Hinblick auf das Grundrecht des Bürgen auf Selbstgestaltung seiner Rechtsverhältnisse regelmäßig nur geprüft werden, ob der Schuldner wegen besonders krasser struktureller Unterlegenheit durch die Vollstreckbarkeit zweifelsfrei zum wehrlosen Objekt der Fremdbestimmung gemacht und hierdurch auf unabsehbare Zeit auf das wirtschaftliche Existenzminimum der Pfändungsfreigrenzen verwiesen würde.
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BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97
a) Der Kostenerstattungsanspruch eines kommunalen Wohnungsunternehmens aus seiner (früheren) Tätigkeit als staatlicher Verwalter umfaßt auch pauschalierte Verwaltungskosten nach Maßgabe der Höchstbeträge des § 26 der Zweiten Berechnungsverordnung. Der Erstattungsanspruch unterliegt der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nrn. 1 und 7 BGB.
b) Der Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters wird erst nach Ende der staatlichen Verwaltung fällig (Bestandskraft des Aufhebungsbescheids oder Ablauf des 31. Dezember 1992).
c) Der Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters setzt eine echte Treuhänderstellung voraus. Diese war erst seit dem 1. Juli 1990 vorhanden.
BGB §§ 196 Abs. 1 Nrn. 1 und 7, 670; VermG §§ 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3, 11 Abs. 1, 11 a, 15 Abs. 1; II. BV § 26
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BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1081/97
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Beschlüsse in einem Freiheitsentziehungsverfahren.
