Rechtsprechung zu Art. 20 GG
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BVerwG, 04.08.2004 - 2 WDB 2.04
Unbenannter Rechtsbehelf wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit; außerordentliche Beschwerde; endgültige Entscheidung durch Truppendienstgericht; Missbilligung.
Einen "unbenannten Rechtsbehelf" wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit (außerordentliche Beschwerde) kennt das geltende Recht für Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung nicht. Das Truppendienstgericht entscheidet "endgültig", ob ein Dienstvergehen vorliegt und eine missbilligende Äußerung gegen einen Soldaten angebracht war.
GG Art. 20 Abs. 1, 3, Art. 97; WDO § 23 Abs. 3 Satz 1, § 42 Nr. 11, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 4 Satz 4; VwGO § 173
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BFH, 07.07.2004 - X R 24/03
Eine tatsächliche Verständigung zwischen einem Steuerpflichtigen und der für seine Besteuerung zuständigen Finanzbehörde, deren Gegenstand die Übernahme von Steuerschulden Dritter ist, bindet die für die Besteuerung der Begünstigten zuständigen Finanzbehörden nicht, wenn diese am Zustandekommen der tatsächlichen Verständigung nicht beteiligt waren.
AO 1977 § 85, § 88, § 93, § 97, § 162, § 174 Abs. 1; EStG § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; GG Art. 20 Abs. 2, 3, Art. 106, 107, 108
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BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenvorsorge; Gefahrenverdacht; Bestimmtheitsgrundsatz; Gesetzesvorbehalt; Rechtsstaatsprinzip; Demokratieprinzip.
1. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung.
2. Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre zum Zweck der Gefahrenvorsorge müssen nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein.
3. Der Verordnungsgeber kann nach gegenwärtigem fachwissenschaftlichem Erkenntnisstand nicht allein an die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse oder einem bestimmten Typ anknüpfen, wenn er auf der Grundlage des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts den Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren verbessern will.
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und 2 Satz 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 14, 20 Abs. 1 und 3, Art. 28 Abs. 1; BGB §§ 139, 833; StGB §§ 13, 211 ff., 223 ff.; NGefAG §§ 2, 11, 55; VwGO §§ 42, 47, 113
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BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07
Abfallverbringung; Überwachung; obligatorisches Nachweisverfahren; Begleitscheinverfahren; behördliche Kontrolle; Amtshandlung; Außenwirkung; Gebührenpflicht; Bestimmtheit von Gebührentatbeständen: Auffangtatbestand; Rechtsstaatsprinzip; Bestimmtheitsgrundsatz; Gebot der Normenklarheit.
Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Bestimmtheitsgebot hindert den Gebührengesetzgeber nicht grundsätzlich, individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die sich keiner gesonderten Tarifstelle eines Gebührenverzeichnisses zuordnen lassen, in einem Auffangtatbestand mit einer Gebühr zu belegen.
GG Art. 20 Abs. 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 133 Abs. 3 Satz 3; KrW-/ AbfG (F. 1994) § 43 Abs. 1; NachwV (F. 2002) § 17 Abs. 3; BayKG Art. 1 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Satz 3
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BGH, 03.04.2008 - III ZR 243/07
Der durch Art. 2 des Altforderungsregelungsgesetzes vom 10. Juni 2005 (BGBl. I 1598) in das Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingefügte § 2a begründet auch dann eine Zahlungsverpflichtung des durch eine "fehlgeschlagene Anrechnung" begünstigten Entschädigungsberechtigten, wenn das Restitutions- und Entschädigungsverfahren bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift abgeschlossen war. Darin liegt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung (Art. 20 Abs. 3 GG).
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BVerwG, 14.03.2007 - 2 WD 3.06
Lösung von Strafurteil; Anforderungen an einen "Deal" (Verfahrensabsprache, Urteilsabsprache).
1. Erhebliche und damit für einen Lösungsbeschluss gemäß § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen liegen dann vor, wenn der Soldat die Richtigkeit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe dezidiert bestreitet und geltend macht, dem strafgerichtlichen Urteil liege ein "Deal" (Urteilsabsprache) zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zugrunde, der den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine Verfahrensabsprache nicht genüge.
2. Zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an eine Verfahrensabsprache, wie sie sich aus dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergeben.
GG Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3; WDO § 84 Abs. 1 Satz 1 und 2
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BFH, 22.08.2006 - I R 25/06
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die Änderung von § 8 Abs. 4 KStG 1996 durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 (BGBl I 1997, 2590, BStBl I 1997, 928) -aufgrund Neuveröffentlichung gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1996 vom 22. April 1999 (BGBl I 1999, 817, BStBl I 1999, 461): § 8 Abs. 4 KStG 1999- gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt, weil die Änderung auf einen Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zurückzuführen ist, der den Rahmen des vom Bundestag beschlossenen Anrufungsbegehrens und des ihm zugrunde liegenden Gesetzgebungsverfahrens überschritten hat, bejahendenfalls, ob der Verfassungsverstoß infolge der Änderung von § 8 Abs. 4 KStG 1999 in der vorgenannten Fassung durch Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3794, BStBl I 2002, 4) rückwirkend geheilt worden ist.
KStG 1996/ 1999 § 8 Abs. 4; GG Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1
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BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; Demokratieprinzip; demokratische Legitimation; demokratische Repräsentation; Berufsgruppe; hauptberufliche Landwirte; Verbandsbeitrag; Verbandssatzung; Beitragsmaßstab; Flächenanteil; Einwohneranteil; Willkürverbot; Anteil befestigter Flächen; Beitragssatz; Beitragskalkulation; Schätzung; Haushaltsplan; Jahresrechnung; Aufklärungspflicht; Überraschungsentscheidung; rechtliches Gehör.
Mit dem Demokratieprinzip kann es vereinbar sein, in der Satzung eines Wasser- und Bodenverbandes vorzuschreiben, dass ein bestimmter Anteil der von den Mitgliedsgemeinden in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter der Berufsgruppe der hauptberuflichen Landwirte angehören muss; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vertretungskörperschaften der Mitgliedsgemeinden die betreffenden Vertreter selbst frei auswählen können, ohne durch verbindliche Vorschlagsrechte der Berufsgruppe eingeengt zu sein, und außerdem kommunalrechtliche Weisungsrechte auch gegenüber diesen Vertretern bestehen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5, 6/ 98 - BVerfGE 107, 59 ff.).
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 und 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Art. 103 Abs. 1; WVG §§ 28, 30, 47, 72 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1
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BVerwG, 19.08.2004 - 1 WDS-VR 5.04
Schwerbehinderung; Fürsorgeerlass; Fürsorgepflicht; Zahnarzt; Benachteiligungsverbot.
Inhalt der gesetzlichen Fürsorgepflicht der Vorgesetzten gegenüber einem schwerbehinderten Soldaten ist unter anderem, die Regelungen des im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung geltenden Fürsorgeerlasses, der das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG und des Sozialstaatsgebots (Art. 20 Abs. 1 GG) konkretisiert, zu beachten; der von dem Fürsorgeerlass erfasste Personenkreis kann sich auf dessen Beachtung berufen.
