Rechtsprechung zu Art. 20a GG
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BVerwG, 23.11.2005 - 8 C 14.04
Anschluss- und Benutzungszwang; gemeindliches Satzungsrecht; Aufgabe; kommunale Selbstverwaltung; Grenzen; Staatszielbestimmung; Änderung der Rechtsgrundlage im Revisionsverfahren.
Art. 20 a GG ermächtigt eine Gemeinde nicht, Aufgaben des Umweltschutzes losgelöst von ihrem Kompetenzbereich an sich zu ziehen.
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1, Art. 20 a; Gemeindeordnung Baden-Württemberg § 11 Abs. 2
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BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05
Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft; Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten; Islam; Muslime und Schächtgebot.
Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a GG schließt es nicht aus, einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 TierSchG zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen zu erteilen, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen. Auf der Grundlage von § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist der erforderliche Ausgleich zwischen dem zur Staatszielbestimmung erhobenen Tierschutz und den betroffenen Grundrechten weiterhin so herzustellen, dass beide Wirkung entfalten können.
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BGH, 27.01.2006 - V ZR 46/05
a) Auch unter Berücksichtigung von Art. 20a GG und § 16 Abs. 1 UmweltHG ist bei der Beschädigung eines nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzes nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks ersatzfähig (Bestätigung von Senat, BGHZ 143, 1, 6; und BGH, Urt. v. 13. Mai 1975, VI ZR 85/ 74, NJW 1975, 2061).
b) Die beschädigungsbedingt geringere Restlebensdauer eines Gehölzes führt für sich genommen nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks. Die Folgen seines vorzeitigen Absterbens stellen einen Zukunftsschaden dar, der erst nach seinem Eintritt ersatzfähig ist.
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BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
1. a) Auch die innerstaatliche Umsetzung von Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, die den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum belassen, sondern zwingende Vorgaben machen, werden vom Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes gemessen, solange die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist.
b) Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind die Fachgerichte verpflichtet, solche gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an den Gemeinschaftsgrundrechten zu messen und gegebenenfalls ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG durchzuführen.
2. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12 des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007.
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BVerwG, 15.10.2002 - 4 BN 51.02
Gründe: Die Beschwerde ist nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht, dass die geltend gemachten Voraussetzungen der Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder 3 VwGO erfüllt sind.
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BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05
Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit; Staatsziel Umweltschutz; Umweltschutz; Staatsziel; Kraft-Wärme-Kopplung; Geeignetheit; Erforderlichkeit; Angemessenheit; Zumutbarkeit; Befreiungstatbestände; Europarecht; Dienstleistungsfreiheit; Warenverkehrsfreiheit; Wettbewerbsregeln.
Landesrecht, das es dem Satzungsgeber gestattet, einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen, verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht oder Europarecht.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 20 a, Art. 28 Abs. 2; GO Schleswig-Holstein § 17; EGV Art. 28, 49, 82, 86
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BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05
Gründe: I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer, der die Jagd auf Tiere aus Gewissensgründen ablehnt, gegen die nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) bestehende Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft. Das Bundesjagdgesetz unterscheidet zwischen dem Jagdrecht, das mit dem ...
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BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 31.04
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft; ethischer Tierschutz; Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Konventionswidrigkeit der Zwangsmitgliedschaft in französischen kommunalen Jagdverbänden.
Die im Bundesjagdgesetz festgelegte Zwangsmitgliedschaft kleinerer Grundeigentümer in einer Jagdgenossenschaft verletzt kein höherrangiges Recht.
Jagdgesetz §§ 2, 8, 13
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BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvG 1/00
Als Kompetenzausübungsschranke für den Bund setzt der Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens wegen seiner Akzessorietät eine korrespondierende Rechtsposition der Länder voraus. Allein der Umstand, dass das Land für den Vollzug bestimmter Gesetze zuständig ist, begründet noch keine solche Rechtsposition.
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BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01
Gründe: I. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffen den Planfeststellungsbeschluss "DA-Erweiterung A3XX" vom 8. Mai 2000 der Freien und Hansestadt Hamburg.
