Rechtsprechung zu Art. 25 GG
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BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 414/04
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anwendung deutschen Verjährungsrechts auf den Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vom 4. November 1950 (BGBl 1952 II S. 685, 953) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2002 (BGBl ...
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BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Auslieferung nach Italien zum Zwecke der Vollstreckung eines in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils.
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BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99
Zur Zulässigkeit von Anträgen im Organstreitverfahren (§ 64 BVerfGG).
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BVerfG, 08.03.2007 - 2 BvM 6/03
Gründe: I. Mit jeweils gleichlautenden Beschlüssen vom 24. Juni 2003 - 2 BvM 6/ 03 - und vom 10. Juli 2003 - 2 BvM 7/ 03,
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BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.
Bei der Berücksichtigung von Entscheidungen des Gerichtshofs haben die staatlichen Organe die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung in ihre Rechtsanwendung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem einschlägigen nationalen Recht um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will.
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BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04
Gründe: I. 1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer ist weißrussischer Staatsangehöriger. Am 24. November 2003 wurde er auf der Grundlage eines Auslieferungsersuchens der Staatsanwaltschaft der Republik Weißrussland vom 8. Oktober 2003 vorläufig festgenommen. Dem Auslieferungsersuchen liegt ein ...
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BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Gründe: Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft Beschlüsse des Oberlandesgerichts München, mit denen das Gericht die Auslieferung des Beschwerdeführers nach Indien zum Zwecke der Strafverfolgung für zulässig erklärt hat.
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BSG, 26.04.2007 - B 4 R 21/06 R
Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, wann und in welcher Höhe ein Anspruch auf Zahlung von Zinsen nach § 44 Abs. 1 und Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) entstanden ist. Die Klägerin ist Sonderrechtsnachfolgerin des am 26. 12. 2000 verstorbenen bosnischen Staatsangehörigen R. P. ...
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BGH, 02.11.2006 - III ZR 190/05
1. Im Falle von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts stehen auch heute noch etwaige völkerrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen fremden Staat nicht einzelnen geschädigten Personen, sondern nur deren Heimatstaat zu (Ergänzung zu BGHZ 155, 279).
2. a) Völkerrechtsverstöße bei einem Kampfeinsatz der NATO, an dem deutsche Streitkräfte nicht unmittelbar, sondern nur durch unterstützende Maßnahmen beteiligt waren, können der Bundesrepublik Deutschland allenfalls dann unter dem Gesichtspunkt einer Amtspflichtverletzung zugerechnet werden, wenn die deutschen Dienststellen über Einzelheiten des konkreten Einsatzes unterrichtet waren. Ob auf militärische Handlungen von Bundeswehrsoldaten im Ausland der Amtshaftungstatbestand des § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG überhaupt anwendbar ist, bleibt offen.
b) Zum Beurteilungsspielraum militärischer Dienststellen bei ihren Entscheidungen (hier: Mitwirkung bei der Festlegung der Ziele einer NATO-Operation).
HLKO Art. 3; Genfer Abkommen 1. Zusatzprot. Art. 91; GG Art. 34; BGB § 839
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BGH, 11.10.2006 - XII ZR 79/04
a) Zu den Voraussetzungen des kanonischen Rechts für die Wirksamkeit einer Ehe, die syrische Staatsangehörige in Syrien vor dem Priester einer chaldäischen Kirche geschlossen haben, wenn der Ehemann entweder der römisch-katholischen oder der (as) syrisch-katholischen und die Ehefrau der syrisch-orthodoxen Kirche angehört.
b) Zur Frage des auf den Scheidungsantrag der Ehefrau anzuwendenden Sachrechts, wenn beide Parteien im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit als Asylbewerber oder zumindest als Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland lebten.
c) Zur Frage, ob die Unscheidbarkeit der Ehe nach kanonischem Recht mit Art. 6 Abs. 1 GG und deutschem ordre public vereinbar ist (Aufgabe des Senatsbeschlusses BGHZ 41, 136, 147 und des Senatsurteils BGHZ 42, 7, 11).
GG Art. 6 Abs. 1; EGBGB Artt. 5, 6, 13 Abs. 1, 14 Abs. 1, 17 Abs. 1; AsylVerfG § 2 Abs. 1; Genfer Abkommen Art. 12; Syrien: PersonalstatutG Nr. 59 Art. 308; Syrien: RelGemeinschaftenStatut Art. 23; Codex Iuris Canonici (CIC) cann. 1117, 1127, 1141; Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) cann. 780 § 2, 781 § 1 Nr. 1, 853
