Rechtsprechung zu Art. 25 GG
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BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

a) Das Erlöschen einer im Jahre 1925 begebenen, in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden vertriebenen Golddollaranleihe der Stadt D. ist nach deutschem Recht zu beurteilen.

b) Die dreißigjährige Vorlegungsfrist für die im Jahr 1945 fällige Anleihe ist im Jahre 1975 abgelaufen, ohne unterbrochen oder gehemmt worden zu sein.

c) Die heutige Landeshauptstadt D. wäre auch nicht Schuldnerin dieser Anleihe, weil sie rechtlich nicht identisch mit der im Jahre 1925 bestehenden Stadt ist und die Anleiheschuld nicht auf sie übergegangen ist.

EGBGB Art. 220 Abs. 1; BGB § 801; EinigVtr Art. 21, 22

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BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

Gründe: A. Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Zulässigkeit der Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung in die Vereinigten Staaten von Amerika, und zwar wegen "schweren Mordes" bei drohender Verurteilung zu einer ...

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BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

Ein Arbeitgeber verletzt weder den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch verstößt er gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn er die Zahlung einer freiwilligen Abfindung davon abhängig macht, dass der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht gerichtlich vorgeht.

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BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

Gründe: I. Zurückweisung der Beschwerde. Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht der DDR; Revisibilität; öffentliche Urkunde; Gegenbeweis.

1. Das Tatbestandsmerkmal des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR "verbundene juristische Person" ist erfüllt, wenn die Geschäftsanteile an einer GmbH treuhänderisch zugunsten der SED oder einer der SED gehörenden Gesellschaft gehalten wurden.

2. Das Vertragsrecht der DDR gehört nach Maßgabe des Art. 232 § 1 EGBGB grundsätzlich zu dem vor dem Bundesverwaltungsgericht revisiblen Recht; dazu können auch Vorschriften über die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen gehören.

3. § 415 Abs. 2 ZPO hindert das Tatsachengericht nicht, gemäß § 86 Abs. 1 VwGO die ihm geboten erscheinenden Aufklärungsmaßnahmen auch bezüglich der Umstände zu treffen, die sich auf den beurkundeten Vorgang beziehen.

PartG-DDR § 20 b Abs. 2; EGBGB Art. 232 § 1; ZPO § 415 Abs. 2

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BVerfG, 11.03.2004 - 2 BvR 1394/00

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer allgemeinen Regel des Völkerrechts zur vermögensrechtlichen Rückübertragung eines enteigneten Grundstücks im Zentrum Berlins an die Beschwerdeführerin verpflichtet ist.

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BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 14.03

Gründe: I. Der Kläger studierte bei der Beklagten Sozialwissenschaften. Er begehrt die Rückzahlung von ihm entrichteter Rückmeldegebühren für das Wintersemester 1996/ 97.

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BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde hat die Zulässigkeit der Auslieferung des Beschwerdeführers nach Peru sowie die Anordnung der Fortdauer der Auslieferungshaft zum Gegenstand.

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BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

1. Die Anerkennung des Urteils eines griechischen Gerichts, durch das die Bundesrepublik Deutschland wegen Kriegsverbrechen der deutschen Wehrmacht in Griechenland im Zweiten Weltkrieg zur Zahlung von Schadensersatz an verletzte griechische Staatsangehörige verurteilt wurde, ist ausgeschlossen, weil ein solches Urteil dem völkerrechlichen Grundsatz der Staatenimmunität widerspricht.

2. Die "Zurückstellung der Prüfung" der in Art. 5 Abs. 2 des Londoner Schuldenabkommmens bezeichneten Forderungen hat mit dem Inkrafttreten des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Zwei-plus-Vier-Vertrag) geendet.

3. Nach der im Zweiten Weltkrieg gegebenen Rechtslage standen im Falle von Verletzungen des Kriegsvölkerrechts etwaige Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen fremden Staat nicht einzelnen geschädigten Personen, sondern nur deren Heimatstaat zu.

4. Jedenfalls nach dem Verständnis des deutschen Amtshaftungsrechts in der Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs waren dem Staat zurechenbare militärische Handlungen während des Krieges im Ausland von dem Amtshaftungstatbestand des § 839 BGB i. V. m. Art. 131 WRV ausgenommen.

ZPO § 328; LondSchAbk v. 27. 2. 1953 (BGBl. II S. 331); Haager Landkriegsordnung (HLKO) Art. 2, 3; BGB § 839 Fk; WRV Art. 131

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BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 65/01 R

Vormerkung von Beschäftigungszeiten einer DDR-Bürgerin in der CSSR - Beitragszeit - Stichtagsregelung - vorübergehende Weitergeltung - Verfassungsmäßigkeit

Tatbestand: Die Klägerin begehrt die Vormerkung von Beschäftigungszeiten, die sie von November 1968 bis Mai 1975 und von September 1983 bis März 1991 in der damaligen Tschechoslowakischen Republik (CSSR) zurückgelegt hat.

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