Rechtsprechung zu Art. 26 GG
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BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
Gründe: A. Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Zulässigkeit der Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung in die Vereinigten Staaten von Amerika, und zwar wegen "schweren Mordes" bei drohender Verurteilung zu einer ...
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BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.
Bei der Berücksichtigung von Entscheidungen des Gerichtshofs haben die staatlichen Organe die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung in ihre Rechtsanwendung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem einschlägigen nationalen Recht um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will.
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BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Der Bund kann zwischen der Einrichtung einer Zentralstelle nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG und der Errichtung einer selbständigen Bundesoberbehörde nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG wählen, soweit die Voraussetzungen beider Ermächtigungsnormen erfüllt sind.
Im Bereich der Straftatenverhütung unterliegen Ermächtigungen zum Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG keinen geringeren rechtsstaatlichen Anforderungen an die Normenbestimmtheit und Normenklarheit als Ermächtigungen zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung.
Die Ermächtigung des § 39 Abs. 1 und 2 AWG zur Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation im Bereich der Straftatenverhütung und die des § 41 Abs. 2 AWG zur Verarbeitung und Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten für weitere Zwecke genügt diesem Maßstab nicht.
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BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die versammlungsbehördlich angeordnete sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots. Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 in Verbindung mit § ...
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BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Gründe: A. Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Klage auf Schadensersatz in Höhe von 17 Mrd. US-Dollar, mit der sie vor einem Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika in Anspruch genommen werden soll. Mit ...
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BVerwG, 16.07.2003 - 6 VR 10.02
Gründe: I. Das Bundesministerium des Innern stellte mit Verfügung vom 31. Juli 2002 fest, dass die Tätigkeit des Antragstellers Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstütze, befürworte und hervorrufe, eine Vereinigung außerhalb des ...
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BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Gründe: Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft Beschlüsse des Oberlandesgerichts München, mit denen das Gericht die Auslieferung des Beschwerdeführers nach Indien zum Zwecke der Strafverfolgung für zulässig erklärt hat.
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BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02
Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole; NS-Embleme; Hakenkreuzfahne; Hitlerbild; Lösungsbeschluss; Bindungswirkung eines Strafurteils; Anforderung an Beweiswürdigung; Urteilsgründe.
1. Ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen eines sachgleichen rechtskräftigen Strafurteils, die das Wehrdienstgericht zum Lösungsbeschluss berechtigen, liegen dann vor, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, im Widerspruch zu Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus sonstigen vergleichbar gewichtigen Gründen offenkundig unzureichend sind.
2. Ein Soldat, der nationalsozialistische Symbole und Embleme des NS-Regimes zur Schau stellt und benutzt, verstößt gegen seine Pflichten zum treuen Dienen, zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie zur Achtungs- und Vertrauenswahrung.
SG §§ 7, 8, 17 Abs. 2 Satz 1, § 23; WDO § 84 Abs. 1 Satz 1, § 123 Satz 3; StPO § 244 Abs. 2, §§ 261, 267 Abs. 1
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BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Gründe: A. Die Vorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht (§ 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 WPflG) und der Strafbarkeit der Dienstflucht (§ 53 Abs. 1 ZDG).
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BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft das im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelte Verfahren zur Abwicklung der Bodenreform in der früheren sowjetischen Besatzungszone.
