Rechtsprechung zu Art. 28 GG
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BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00
Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt; Ausschlußfristen
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte bei der Bemessung des Urlaubsentgelts die Zuschläge für Spätschicht, Nachtschicht, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit berücksichtigen muß.
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BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00
Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt; Ausschlußfristen
1. Die Tarifvertragsparteien dürfen jede Methode zur Berechnung des Urlaubsentgelts heranziehen, die ihnen geeignet erscheint, ein Urlaubsentgelt sicherzustellen, wie es der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit ohne Freistellung voraussichtlich hätte erwarten können. Damit sind Regelungen nicht vereinbar, die das Ziel der Kürzung des Urlaubsentgelts im Vergleich zum Arbeitsentgelt verfolgen.
2. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Regelung des Urlaubsentgelts günstiger ist als die gesetzliche, sind weder das Urlaubsgeld noch eine gegenüber dem Gesetz höhere Anzahl von Urlaubstagen in den Günstigkeitsvergleich einzustellen.
3. Urlaubsentgelt unterliegt tariflichen und vertraglichen Ausschlußfristen.
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BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 719/00
Kündigungsschutz - Organ - Werkleiter eines gemeindlichen Eigenbetriebes
1. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG gilt auch für nicht beamtete organschaftliche Vertreter juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
2. Die gegenständliche Beschränkung der gesetzlichen Vertretungsbefugnis steht der Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG nicht entgegen.
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BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00
DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip
Die Bestimmung einer Dienstordnung, die wegen einer vorübergehenden Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit aus Gründen der Beschäftigungssicherung die Kürzung der Bezüge von Dienstordnungsangestellten vorsieht, verstößt gegen das nach den Vorschriften der RVO für diese Arbeitnehmer geltende Alimentationsprinzip und ist deshalb nichtig.
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BGH, 13.11.2001 - XI ZR 82/01
Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten Grundsätze gelten nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes.
BGB § 138 Abs. 1
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BVerfG, 20.07.2001 - 2 BvL 8/00
Gründe: A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit es die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung von der vorherigen Zustimmung des Personalrats abhängig macht.
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BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01
Gründe: 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit der um einen Antrag auf einstweilige Anordnung ergänzten Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (künftig: StGH) und mittelbar dagegen, dass in der Landesverfassung von Baden-Württemberg ...
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BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 179/00
Sonderurlaub für Angestellte
Die Wahl zum Oberbürgermeister ist für einen Angestellten im öffentlichen Dienst ein wichtiger Grund im Sinne von § 50 Abs. 2 BAT-O, Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge zu beantragen.
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BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95
Die Vorschriften des Pflege-Versicherungsgesetzes (SGB XI) über die Verpflichtung privat Krankenversicherter zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung privater Pflegeversicherungsverträge und über deren nähere inhaltliche Ausgestaltung sind durch die Gesetzgebungskompetenz des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ("privatrechtliches Versicherungswesen") gedeckt.
Der zur sozialpolitischen Gestaltung berufene Gesetzgeber durfte eine im Grundsatz alle Bürger erfassende Volksversicherung einrichten, um die für die Pflege hilfebedürftiger Menschen notwendigen Mittel auf der Grundlage einer Pflichtversicherung sicherzustellen.
Der mit der gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung eines privaten Pflegeversicherungsvertrages verbundene Eingriff in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ist verfassungsgemäß.
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BVerfG, 19.01.2001 - 1 BvR 1759/91
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft von Genossenschaften in genossenschaftlichen Prüfungsverbänden.
