Rechtsprechung zu Art. 28 GG
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BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05
Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz; Bestimmtheit; Verhältnismäßigkeit; Staatsziel Umweltschutz; Umweltschutz; Staatsziel; Kraft-Wärme-Kopplung; Geeignetheit; Erforderlichkeit; Angemessenheit; Zumutbarkeit; Befreiungstatbestände; Europarecht; Dienstleistungsfreiheit; Warenverkehrsfreiheit; Wettbewerbsregeln.
Landesrecht, das es dem Satzungsgeber gestattet, einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen, verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht oder Europarecht.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 20 a, Art. 28 Abs. 2; GO Schleswig-Holstein § 17; EGV Art. 28, 49, 82, 86
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BVerwG, 23.04.2001 - 3 B 15.01
Gesundheitsverwaltungsrecht; Krankenhausfinanzierungsrecht
Krankenhaus; Zusammenfassung mehrerer Krankenhäuser; ein Krankenhaus nur bei fachlich-medizinischer Einheit
Die Zusammenfassung mehrerer bisher selbständiger Krankenhäuser durch einen Krankenhausträger führt nur dann zur Entstehung eines Krankenhauses im Sinne des Krankenhausfinanzierungsrechts, wenn die Einrichtungen auch zu einer fachlich-medizinischen Einheit zusammengeführt werden.
GG Art. 28 II, Art. 74 Nr. 20; KHG § 6, § 8, § 9, § 17 I
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BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99
Recht der deutschen Einheit; Verfassungsrecht; Verteidigungswesen
Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung durch sowjetische Streitkräfte; Wiedervereinigung; Übergang des Eigentums auf den Bund; Weiternutzung des Geländes durch die Bundeswehr; verteidigungspolitische Erwägungen; neues militärfachliches Konzept; Berücksichtigung der Belange betroffener Gemeinden; Anhörungspflicht
Liegenschaften, die auf der Grundlage des Verteidigungsgesetzes der DDR in Anspruch genommen und den sowjetischen Streitkräften für militärische Zwecke zur Verfügung gestellt wurden, sind in aller Regel als Teil des Verwaltungsvermögens nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV Eigentum des Bundes geworden.
Sie dürfen von der Bundeswehr nach Maßgabe des materiellen Rechts der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich weiter militärisch genutzt werden, ohne dass ein Verfahren nach § 1 Abs. 3 LBG durchgeführt zu werden braucht.
Entwickelt der Bund aufgrund einer veränderten Bedarfslage ein neues Konzept für die Nutzung vorhandener Truppenübungsplätze, so hat er die betroffenen Gemeinden anzuhören und die gemeindlichen Belange in seine Entscheidung einzustellen.
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; EV Art. 19, 21 Abs. 1; GzDSTrV Art. 2; LBG § 1 Abs. 2 und 3
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BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 23.98
Schienenwegerecht; Recht des Verkehrswesens; Immissionsschutzrecht
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Entwidmung - Teilentwidmung; Funktionslosigkeit; Wiederinbetriebnahme teilungsbedingt unterbrochener Schienenwege; gemeindliche Selbstverwaltung; Planungshoheit; Abwägungsgebot; Ursächlichkeit eines etwaigen Abwägungsfehlers; Trennungsgrundsatz
Gründe: I. Die Klägerinnen sind Gebietskörperschaften im Landkreis
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 Satz 1; BImSchG §§ 41, 42; 16. BImSchV § 1 Abs. 2; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 7 Satz 1;
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BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05
Abgaben; Verbandslasten; Beiträge; Vorteilsmaßstab; Wasserverband; kommunale Wasserversorgung; Wasserfehlbedarf; Verbundnetz; Mitglieder; Drittversorger; Wasserbeschaffungsverbände; Nutznießer; Wasserverkaufsmenge; Endverbraucher.
Der von einer Gemeinde zu tragende Anteil an den Kosten eines Verbundnetzes, das von einem Wasserverband betrieben wird, um im Falle eines Wasserfehlbedarfs die kommunale Wasserversorgung der Mitgliedsgemeinden sicherzustellen, kann in der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der an die Endverbraucher im Abrechnungszeitraum abgegebenen Wasserverkaufsmengen bemessen werden. Wasserverkaufsmengen der auf dem Gemeindegebiet als Drittversorger tätigen Wasserbeschaffungsverbände dürfen dabei einbezogen werden, solange diese über einen Anschluss an das Verbundnetz verfügen, der mit Wissen und Willen der Gemeinde eingerichtet worden ist.
GG Art. 28 Abs. 2; WVG §§ 8, 23 Abs. 2, § 28 Abs. 3 u. 4, § 30 Abs. 1; LWG NRW § 47 a Abs. 1 Satz 1; KAG NRW § 7 Abs. 1 Satz 1GG Art. 28 Abs. 2; WVG §§ 8, 23 Abs. 2, § 28 Abs. 3 u. 4, § 30 Abs. 1; LWG NRW § 47 a Abs. 1 Satz 1; KAG NRW § 7 Abs. 1 Satz 1
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BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; Kostendeckungsprinzip; Landesrecht; Gebot bundesrechtskonformer Auslegung; Veranschlagungsmaxime; Kalkulationsirrtum; Kostenbegriff; Abschreibungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen; Prognose; Prognosespielräume; Leistungsgrenzen der Statistik; Funktionsgrenzen der gerichtlichen Kontrolle; Kontrollrestriktion; Garantie der kommunalen Selbstverwaltung; Amtsermittlungsgrundsatz; "ungefragte" Fehlersuche.
1. Bei der Kalkulation von Abgaben steht dem kommunalen Satzungsgeber ein Prognosespielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.
2. Eine "ungefragte" gerichtliche Fehlersuche ist im Zweifel dann nicht sachgerecht, wenn sie das Rechtsschutzbegehren des Klägers aus dem Auge verliert.
3. Es entspricht in der Regel nicht einer sachgerechten Handhabung der gerichtlichen Kontrolle, die Abgabenkalkulation eines kommunalen Satzungsgebers "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen.
GG Art. 19 Abs. 4, Art. 28 Abs. 2; VwGO § 47, § 86 Abs. 1, § 137 Abs. 1 Nr. 1, § 144 Abs. 3 Satz 1, § 173; ZPO (F. 2001) § 560; SächsKAG § 10 Abs. 1, § 11
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BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00
Eisenbahnkreuzungsrecht
Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines Rechtsschutzbedürfnis; Kreuzungsrechtsverfahren; Bahnübergang; Sparsamkeitsgrundsatz; kommunale Finanzhoheit
1. Der Grundsatz der Subsidiarität (§ 43 Abs. 2 VwGO) steht einer Klage nicht entgegen, die darauf gerichtet ist, die Verpflichtung eines Kreuzungsbeteiligten zur Kostenbeteiligung an einer Kreuzungsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz dem Grunde nach festzustellen.
2. Soweit § 13 EKrG die in dieser Vorschrift getroffene Kostenfolge davon abhängig macht, dass "eine Maßnahme nach § 3" EKrG durchgeführt wird, verweist die Regelung nur auf die materiellen, nicht jedoch die formellen Voraussetzungen dieser Vorschrift.
EKrG §§ 3, 13 Abs. 1; EBO 1967 § 11 Abs. 6; VwGO § 43 Abs. 2; GG Art. 28 Abs. 2; HGrG §§ 1, 6
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BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99
Abgabenrecht; kommunales Steuerrecht; Hundesteuer
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer Steuersatz für Kampfhunde; Fehlen einer Übergangsregelung; Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung; Vertrauensschutz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; abstrakte Beschreibung des Kampfhundbegriffs; unwiderlegliche Vermutung für die Kampfhundeigenschaft bestimmter Hunde; sachliche Unterscheidung zu anderen gefährlichen Hunden
Der einer Kommune als Steuersatzungsgeberin zustehende Gestaltungsspielraum ist nicht überschritten, wenn die Hundesteuersatzung für Kampfhunde einen achtfach höheren Steuersatz (720 statt 90 DM jährlich) vorsieht, Kampfhunde in einem abstrakten Sinn beschreibt und darüber hinaus für bestimmte Hunde in einer Liste die Kampfhundeigenschaft unwiderleglich vermutet.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 a; KAG-LSA § 3 Abs. 1; Landesverfassung LSA Art. 2 Abs. 1
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BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige Aufgabe; Auslegung; Anstoßwirkung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Einwendungen; Abwägungsgebot; kommunale Selbstverwaltung; Planungshoheit; kommunale Einrichtungen; Selbstgestaltungsrecht; notwendige Folgemaßnahmen; Konzentrationswirkung; planfeststellungspflichtige Deichbaumaßnahmen.
1. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist, auch soweit über sie gemäß § 52 Abs. 2a BBergG durch Planfeststellung zu entscheiden ist, eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde.
2. Erfordert der untertägige Abbau von Steinkohle notwendige Folgemaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen, die ihrerseits einer wasserrechtlichen Planfeststellung bedürfen, wird ihre Zulassung gemäß § 57b Abs. 3 Satz 3 BBergG von der Konzentrationswirkung der bergrechtlichen Planfeststellung nicht erfasst.
BBergG § 48 Abs. 2, § 57a Abs. 2 Satz 2, § 57b Abs. 3 Satz 3; GG Art. 28 Abs. 2; UVPG § 2 Abs. 1; UVP-V Bergbau § 2 Abs. 1; VwVfG § 73 Abs. 3, § 75 Abs. 1, § 77; WHG § 31 Abs. 2 Satz 2
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BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03
Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen von Vorhaben; Folgemaßnahme; Planungskonzept; gemeindliche Einwendung; verspätetes Vorbringen; Einwendungsausschluss; Präklusion; Abwägung; Planungsgrundsatz; interkommunales Abstimmungsgebot; Bauleitplanung; gemeindliches Selbstverwaltungsrecht; gemeindliches Selbstgestaltungsrecht; kommunale Einrichtung.
1. Die Verfahrenskonzentration des § 78 VwVfG erfasst nicht nur den "Überschneidungsbereich" der zusammentreffenden Vorhaben, sondern die Vorhaben in ihrer gesamten räumlichen Ausdehnung, mit der sie vom jeweiligen Vorhabenträger in das Verfahren eingebracht worden sind (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86. 95 - BVerwGE 101, 73 [80]).
2. § 50 Satz 1 BImSchG vermittelt den Gemeinden kein subjektives Recht auf Einhaltung des in dieser Vorschrift normierten Planungsgrundsatzes.
3. Das interkommunale Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB findet auf Fachplanungen von überörtlicher Bedeutung auch dann keine Anwendung, wenn Vorhabenträger eine Gemeinde ist.
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 2 Abs. 2; BImSchG § 50 Satz 1; FStrG § 17 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 und 2, Abs. 6 c Satz 1; VwVfG § 73 Abs. 2, Abs. 4 Satz 1, § 75 Abs. 1 Satz 1, § 78; SächsStrG Fassung 1993 § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 39 Abs. 1 Satz 2
