Rechtsprechung zu Art. 3 GG
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BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01

Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige Zweckbestimmung für Subvention im Haushaltsplan; Diskriminierung wegen des Geschlechts; Gleichberechtigungsgebot; Frauenförderung; Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung; unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung.

1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.

2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend.

3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.

GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1; Rili 76/ 207/ EWG Art. 2 Abs. 1, Abs. 4; EG Art. 141 Abs. 4

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BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 53.01

Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; Diskriminierung wegen des Geschlechts; Gleichberechtigungsgebot; Frauenförderung; Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung; unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung.

1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention.

2. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz.

GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1; Rili 76/ 207/ EWG Art. 2 Abs. 1, Abs. 4; EG Art. 141 Abs. 4

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BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

1. Die Einbeziehung von Konzernobergesellschaften in die Sonderform der Montan-Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie einen ausreichenden Montan-Bezug aufweisen.

2. Einen solchen Bezug vermittelt zwar die in Nr. 1 des § 3 Abs. 2 Satz 1 MitbestErgG bestimmte Montan-Umsatzquote, nicht aber die in Nr. 2 dieser Vorschrift festgelegte Arbeitnehmerzahl.

3. Die in § 3 i. V. m. § 16 MitbestErgG festgelegten unterschiedlichen Umsatzquoten für den Verbleib in der und den Eintritt in die Montan-Mitbestimmung sind mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

GG Art. 3; MitbestErgG § 3 Abs. 2 Satz 1, § 16

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BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 1.01

Beihilfe für eine Perücke; unterschiedliche Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen bei Männern und Frauen.

Eine Regelung, nach der die Aufwendungen für die Beschaffung einer Perücke für männliche Personen nur beihilfefähig sind, wenn eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten ist, während eine solche Altersgrenze bei Frauen nicht vorgeschrieben ist, verletzt das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG.

GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3, Art. 33 Abs. 5; LBG BW §§ 98, 101; BVO BW § 6 Abs. 1, Anlage

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BGH, 04.03.2002 - AnwZ 1/01

Die Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

BRAO § 171; GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1

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BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

§ 6 Abs. 4 KWG, wonach das Bundesaufsichtsamt die ihm nach diesem Gesetz und nach anderen Gesetzen zugewiesenen Aufgaben nur im öffentlichen Interesse wahrnimmt, und die an seine Stelle getretene Vorschrift des § 4 Abs. 4 FinDAG sind mit Europäischem Gemeinschaftsrecht und mit dem Grundgesetz vereinbar.

BGB § 839; GG Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1, 20 Abs. 2, 34 Satz 1; KWG § 6 Abs. 4; FinDAG § 4 Abs. 4

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BGH, 14.11.2005 - AnwZ (B) 83/04

a) Das Verbot der Sternsozietät ist zur Zeit nicht verfassungswidrig.

b) Das Verbot der Sternsozietät gilt auch für die Anwaltsaktiengesellschaft.

GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1; BRAO § 59a Abs. 1 Satz 1, § 59e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2

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BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung einer Pfändung gegen Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, verstoßen gegen § 9 AGBG.

b) Einseitige Bestimmungsvorbehalte für Entgelte sind mit dem Transparenzgebot nur vereinbar, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind sowie Anlaß, Richtlinien und Grenzen der Ausübung möglichst konkret angeben.

c) § 840 Abs. 1 ZPO ist mit Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG vereinbar.

BGB § 315; ZPO § 840; AGBG §§ 8, 9 (Bl)

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BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG bindet staatliche Stellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die in der Rechtsordnung dem übergangenen Konkurrenten eingeräumten Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit Auftragssummen unterhalb der Schwellenwerte genügen den Anforderungen des Justizgewährungsanspruchs (Art. 20 Abs. 3 GG).

Es verletzt nicht den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), dass der Gesetzgeber den Rechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen unterhalb der Schwellenwerte anders gestaltet hat als den gegen Vergabeentscheidungen, die die Schwellenwerte übersteigen.

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BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

a) Die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einem endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein auf dem Erwerb von Versorgungspunkten beruhendes Betriebsrentensystem durch den Tarifvertrag Altersversorgung vom 1. März 2002 (ATV) und die Neufassung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) vom 22. November 2002 (BAnz. Nr. 1 vom 3. Januar 2003) ist als solche mit höherrangigem Recht vereinbar.

b) Die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung von den pflichtversicherten Angehörigen rentenferner Jahrgänge erworbenen Rentenanwartschaften und deren Übertragung in das neu geschaffene Betriebsrentensystem in Form so genannter Startgutschriften nach den §§ 32, 33 Abs. 1 ATV, 78, 79 Abs. 1 VBLS i. V. mit § 18 Abs. 2 BetrAVG ist im Grundsatz nicht zu beanstanden.

c) Die nach der Satzung vorgesehene Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung lediglich 2, 25 % der Vollrente erworben werden, führt jedoch zu einer sachwidrigen, gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung.

d) Zum Maßstab der Rechtskontrolle bei gerichtlicher Überprüfung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

VBLS §§ 78, 79 Abs. 1; ATV 32, 33 Abs. 1; BetrAVG §§ 2, 18; GG Artt. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3, 14 Abs. 1 A, 20 Abs. 3

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