Rechtsprechung zu Art. 3 GG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
3838
BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Der generelle Ausschluß schreib- und sprechunfähiger Personen von der Testiermöglichkeit in den §§ 2232, 2233 BGB, 31 BeurkG verstößt gegen die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG sowie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Benachteiligungsverbot für Behinderte in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG.
von
3838
BVerwG, 29.11.2006 - 5 C 5.05
Staatsangehörigkeit, Verlust der - durch Legitimation; Verlust der Staatsangehörigkeit durch Legitimation; Legitimation, Verlust der Staatsangehörigkeit durch -; Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
§ 17 Nr. 5 RuStAG 1913 widersprach Art. 3 Abs. 2 GG und blieb - ungeachtet seiner förmlichen Aufhebung durch (einfaches) Gesetz erst zum 1. Januar 1975 - nach Art. 117 Abs. 1 GG nicht über den 31. März 1953 hinaus in Kraft.
GG Art. 3 Abs. 2, Art. 117 Abs. 1, Art. 123 Abs. 1; RuStAG F. 1955 § 4 Abs. 1, § 17 Nr. 5
von
3838
BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Strom- und Mineralölsteuer sind Verbrauchsteuern im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG. Die Einführung der Stromsteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform berühren das Grundrecht der Berufsfreiheit der Verbraucher nicht.
Die Differenzierung zwischen Produzierendem Gewerbe und Dienstleistungsunternehmen bei der Steuervergünstigung nach § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 1 und 2 StromStG sowie nach den §§ 25, 25 a MinöStG verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
Aus einer Steuervergünstigung für eine Gruppe erwächst aus Art. 3 Abs. 1 GG kein Anspruch einer anderen Gruppe auf eine andere Steuervergünstigung, die wirtschaftlich zu einer vergleichbaren Entlastung führt.
von
3838
BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99
Der Ausschluss von Richtern, die nicht alle laufbahnrechtlichen Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet erworben haben, von der Gewährung eines Zuschusses gemäß § 4 der 2. BesÜV ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Das mit Erfolg absolvierte rechtswissenschaftliche Studium vermittelt grundlegende fachbezogene Inhalte, die im späteren Amt fortwirken; ihm kommt deshalb laufbahnrechtlich ein bedeutendes Gewicht zu.
Eine Besoldungsdifferenzierung, die der Bewältigung von Transformationsproblemen im Zuge der Wiedervereinigung dient, verstößt nicht deshalb gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der Heimat (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG), weil Personen davon je nach Ausbildung im früheren Bundesgebiet oder im Beitrittsgebiet in unterschiedlicher Weise betroffen sind.
von
3838
BFH, 21.06.2007 - III R 48/04
1. Aufwendungen für Diätverpflegung sind nach dem eindeutigen Wortlaut des § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG und der Entstehungsgeschichte der Ausschlussnorm ausnahmslos nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (Bestätigung der Rechtsprechung). Dies gilt auch für Sonderdiäten, die - wie z. B. bei der Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) - eine medikamentöse Behandlung ersetzen.
2. Gegen das gesetzliche Verbot der Berücksichtigung von Aufwendungen für Diätverpflegung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
EStG § 33 Abs. 2 Satz 3; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3 Satz 2
von
3838
BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 9.01
Beitrag; Berufsfreiheit; Familienlastenausgleich; "generativer Beitrag"; Gleichheitsgrundsatz; Kapitaldeckung; Kindererziehung; Mindestbeitrag; Mutterschutz; "offenes Deckungsplanverfahren"; Umlagefinanzierung.
Bundesverfassungsrecht zwingt ein berufsständisches Versorgungswerk mit Pflichtmitgliedschaft, das sich nach dem "offenen Deckungsplanverfahren" finanziert, grundsätzlich nicht, für Zeiten des Mutterschutzes und der Kindererziehung eine beitragsfreie Mitgliedschaft vorzusehen.
GG Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 1 und 4, Art. 12 Abs. 1; RAVG Bad.-Württ. §§ 7, 8, 13; Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
von
3838
BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 1.00
Offene Vermögensfragen
Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG; Gleichheitssatz; Vorlage an Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG; Zweck des § 1 Abs. 2 VermG; Erbausschlagung; erzwungene Selbstschädigung; systembedingtes Unrecht; teilungsbedingtes Unrecht; sozialverträglicher Ausgleich
Der Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschG für Grundstücke, die unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 VermG durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14, 20 Abs. 1 und 3, Art. 100 Abs. 1; EV Art. 41; EntschG § 1 Abs. 3; VermG § 1 Abs. 2
von
3838
BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 16.06
Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrer; Ausschluss der Lehrer in Altersteilzeit; besoldungs und versorgungsrechtliche Vorteile der Altersteilzeit; Saldierung von Vor- und Nachteilen im Rahmen der Prüfung des Gleichheitssatzes; Vorlegung an den Gemeinsamen Senat.
Der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht, die für ältere Lehrer vorgesehene Ermäßigung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung auch beamteten Lehrern in Altersteilzeit zu gewähren.
GG Art. 3 Abs. 1; BremBG § 71b; Brem. Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung § 2 Abs. 1, 2 und 4; RsprEinhG § 2 Abs. 1
von
3838
BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; Schwankungsbreite der Einspielergebnisse; Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler; Abwälzbarkeit der Automatensteuer; Grundsatz der Steuergerechtigkeit; durchschnittlich gleiche Belastung der Automatenaufsteller; Beweisführungslast und Beweislast; gerichtliche Sachaufklärungspflicht; Kontrolle der Gemeinden über die Rechtmäßigkeit ihrer Satzungen.
1. Die Vereinbarkeit einer nach dem Stückzahlmaßstab erhobenen Vergnügungssteuer mit dem Gleichheitssatz ist im Ausgangspunkt nach vergleichbaren Grundsätzen zu beurteilen wie ihre Übereinstimmung mit Art. 105 Abs. 2 a GG. Gemessen hieran kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig nicht allein durch den Nachweis einzelner mehr oder minder stark voneinander abweichender Einspielergebnisse von Gewinnspielautomaten begründet werden (Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5. 04 - [zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen]).
2. Eine allgemeine prozessuale Beweisführungslast der Gemeinden zur Rechtmäßigkeit ihrer Vergnügungssteuersatzung besteht nicht. Sie sind allerdings materiell-rechtlich gehalten, bei begründeten Zweifeln an den Voraussetzungen und Auswirkungen der Satzung deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.
3. Bei der Bestimmung der die Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts steuernden Mitwirkungslast der Prozessbeteiligten ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass eine Gemeinde auf der Grundlage einer am Stückzahlmaßstab orientierten Vergnügungssteuersatzung in aller Regel nicht über Einspielergebnisse der Geräte der Aufsteller verfügen wird und die Aufsteller gestützt hierauf grundsätzlich auch nicht zur Vorlage entsprechender Daten wird verpflichten können.
von
3838
BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Berufsständisches Versorgungsrecht
Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft; Gleichheitssatz; Hinterbliebenenversorgung; Lebensgemeinschaft; Unterhaltspflicht
1. Ist nach der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerks den Angehörigen eines Mitglieds nach dessen Tode eine Hinterbliebenenrente zu gewähren, so folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht, daß ein entsprechender Anspruch auch dem Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft zusteht.
2. Bundesrecht gebietet es grundsätzlich nicht, die Beiträge zur berufsständischen Versorgung zu ermäßigen, wenn Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung etwa deswegen voraussichtlich nicht entstehen werden, weil das Mitglied des Versorgungswerks in gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft lebt.
GG Art. 3 Abs. 1
