Rechtsprechung zu Art. 31 GG
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BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Bei strittiger gemeinschaftsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Rechtslage gibt es keine feste Rangfolge unter den vom Gericht gegebenenfalls einzuleitenden Zwischenverfahren (Vorabentscheidung nach Art. 234 EG und Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG).
Die Tariftreueregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 VgG Bln berührt das Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG nicht und verletzt nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG.
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BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Entscheidet sich der Gesetzgeber aufgrund des ihm zukommenden Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums für ein Konzept des Nichtraucherschutzes in Gaststätten, das den Gesundheitsschutz im Ausgleich insbesondere mit der Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber verfolgt, so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot derart gestaltet sein, dass sie auch bestimmte Gruppen von Gaststätten - hier: die getränkegeprägte Kleingastronomie - miterfassen, um bei diesen besonders starke wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden.
Es stellt einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss dar, wenn gesetzlich in Gaststätten zugelassene Raucherräume in Diskotheken untersagt sind.
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BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06
Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche Sicherheit und Ordnung; Passbeschränkung; Personalausweisbeschränkung; Ausreise; Versammlung; Versammlungsfreiheit; Freizügigkeit; Unionsbürgerfreizügigkeit; allgemeine Handlungsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit.
Die Polizei darf gegen Personen, bei denen die konkrete Gefahr besteht, dass sie sich während einer bevorstehenden Versammlung im Ausland gewalttätig verhalten werden, eine Meldeauflage verhängen, um sie an der Ausreise aus dem Bundesgebiet und damit an der Begehung von Straftaten zu hindern.
BerlASOG § 17; GG Art. 2, 8, 11, 73 Abs. 1 Nr. 3, Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 a. F.; PassG § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, §§ 8, 10 Abs. 1; PersAuswG § 2 Abs. 2; EMRK Art. 11; EG Art. 18, 39 Abs. 3, Art. 46 Abs. 1, Art. 49, 55
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BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 704/05
Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob über den 1. Januar 2004 hinaus ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen besteht.
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BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 441/05
Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob über den 1. Januar 2004 hinaus ein Arbeitsverhältnis zwischen ihnen besteht.
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BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R
Hochschulklinik - allgemeine Krankenversorgung - persönliche Ermächtigung - Vorrangigkeit gegenüber Institutsermächtigung - landesrechtliche Nebentätigkeitsgenehmigung - Vorrang - Bundesrecht
1. Den Hochschulkliniken dürfen Aufgaben im Rahmen der allgemeinen Krankenversorgung übertragen werden, auch soweit sie dem Umfang nach nicht für Forschung und Lehre erforderlich sind.
2. Eine Ermächtigung zur Sicherstellung einer ausreichenden vertragsärztlichen Versorgung darf bei bestehendem Bedarf auch für solche ärztliche Leistungen erteilt werden, die bereits im Rahmen einer Poliklinikermächtigung erbracht werden können.
3. Auch in Hochschulkliniken gilt der Vorrang der persönlichen Ermächtigung von Ärzten gegenüber Institutsermächtigungen zur Behebung von Versorgungsdefiziten bei den niedergelassenen Ärzten (Fortführung von BSG vom 2. 10. 1996 - 6 RKa 73/ 95 = BSGE 79, 159 = SozR 3-5520 § 31 Nr. 5).
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BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches Ausbildungsmonopol; religiöse und weltanschauliche Neutralität; Schulfrieden; überragend wichtiges Gemeinschaftsgut; subjektive Berufszulassungsschranke; Berufsfreiheit; Berufswahlfreiheit.
Einer Referendarin, die sich aus religiösen Gründen verpflichtet sieht, auch beim Unterrichten ein Kopftuch zu tragen, kann der Zugang zur Lehrerausbildung im öffentlichen Schulwesen nicht allein deshalb verweigert werden, um einer abstrakten Gefährdung des religiös-weltanschaulichen Schulfriedens vorzubeugen.
GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 6 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1, Art. 140; WRV Art. 136 Abs. 1, Art. 137 Abs. 1; BremSchulG § 59b Abs. 4 und 5; BremLV § 12 Abs. 1 Satz 2
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BVerwG, 27.02.2008 - 2 C 27.06
Beamteter Chefarzt; Nebentätigkeit; persönliches Behandlungsrecht; Inanspruchnahme der sachlichen und personellen Infrastruktur der Klinik; Nutzungsentgelt; Pauschalierung; pflegesatzrechtliche Kostenerstattung; Pflegesatzvereinbarung; Angemessenheit des Vorteilsausgleichs; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Beamtete Chefärzte, denen die persönliche Behandlung von Privatpatienten mit den Mitteln des Krankenhauses als Nebentätigkeit gestattet ist, haben als Nutzungsentgelt zusätzlich zu der pflegesatzrechtlichen Kostenerstattung des Krankenhauses einen angemessenen Vorteilsausgleich zu entrichten.
Der Vorteilsausgleich ist der Höhe nach angemessen, wenn er angesichts der wirtschaftlichen Vorteile der beamteten Chefärzte sachlich gerechtfertigt und zumutbar ist. Dies ist bei einem Vorteilsausgleich von 20 v. H. der Bruttoeinnahmen für die Nebentätigkeit an einer Universitätsklinik zu bejahen.
GG Art. 33 Abs. 5; LBG NRW § 72 Abs. 1, § 75 Satz 2 Nr. 6; HNtV NRW § 17 Abs. 1 Nr. 2; BPflV 1996 § 7 Abs. 2 Nr. 4, § 22 Abs. 3; § 24 Abs. 2
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BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R
Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender - Berichterstatter - Einverständnis - gesetzlicher Richter - Entscheidungskompetenz - Ermessen - Verfahrensbeschleunigung - grundsätzliche Bedeutung - Merkzeichen - RF - Rundfunkgebühren - Befreiung - Nachteilsausgleich - gesundheitliche Voraussetzungen - Feststellungsverfahren - Telekommunikation
Tatbestand: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Merkzeichen "RF").
