Rechtsprechung zu Art. 31 GG
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BVerwG, 11.12.2003 - 7 CN 2.02

Deichrecht; Sperrwerk; geschütztes Gebiet; Änderung der Grenzen; Rechtsverordnung; Deichverband; Mitgliedschaft; dingliche Mitgliedschaft; Heranziehung Dritter.

Das Wasserverbandsgesetz enthält keine abschließende Regelung, die es den Ländern verwehrt, die Grenzen des durch Sperrwerke und Deiche geschützten Gebietes als Anknüpfungspunkt für die materielle Deichpflicht der betroffenen Eigentümer durch Verordnung zu bestimmen oder zu ändern.

GG Art. 72 Abs. 1; WVG § 4 Abs. 1, § 23 Abs. 2; NDG § 6 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 3 Satz 3; WVVO § 13

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BVerwG, 12.11.2003 - 4 BN 67.03

Gründe: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund für eine Zulassung der Revision.

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BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02

Eingruppierung einer Lehrerin mit zwei Staatsexamen nach neuem Recht für das Gymnasium bei einem Einsatz an einer Sekundarschule in Sachsen-Anhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten nur noch um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin in der Zeit vom 1. August 2000 bis zum 31. Juli 2001.

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BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 22.02

Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 20. 02 -).

GG Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1 Satz 2; DRiG § 5 Abs. 1, § 9 Nr. 3; BRRG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a, § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, § 23 Abs. 4 Satz 2; BBesG §§ 3, 59, 60, 66

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BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 21.02

Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 20. 02 -).

GG Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1 Satz 2; DRiG § 5 Abs. 1, § 9 Nr. 3; BRRG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a, § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, § 23 Abs. 4 Satz 2; BBesG §§ 3, 59, 60, 66

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BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02

Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen.

GG Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1 Satz 2; DRiG § 5 Abs. 1, § 9 Nr. 3; BRRG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a, § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, § 23 Abs. 4 Satz 2; BBesG §§ 3, 59, 60, 66

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BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 19.02

Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für Rechtsreferendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Die Länder sind nicht befugt, von Rechtsreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf eine Gebühr für die Teilnahme an der zweiten juristischen Staatsprüfung zu verlangen (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 20. 02 -).

GG Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1 Satz 2; DRiG § 5 Abs. 1, § 9 Nr. 3; BRRG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a, § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, § 23 Abs. 4 Satz 2; BBesG §§ 3, 59, 60, 66

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BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung; korrigierende Rückgruppierung; Verkündung eines Urteils; Urteil ohne Gründe

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die zunächst nach der VergGr. IV b BAT-O vergütete Klägerin seit 1. Juli 1997 zu Recht korrigierend in die VergGr. V b BAT-O rückgruppiert ist.

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BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02

Eingruppierung eines Lehrers mit zwei Staatsexamen für das Gymnasium nach neuem Recht an einer Mittelschule in Sachsen; Auslegung der Vorbemerkung Nr. 1 zu den Arbeitgeberrichtlinien

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger ab 1. Juli 1999 Vergütung nach der VergGr. II a BAT-O zusteht.

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BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R

Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung einer poliklinischen Institutsermächtigung - verhaltenstherapeutische Leistungen - keine Überprüfung der hochschulbehördlichen Anerkennung - Zuständigkeit bei unterschiedlichen KÄV-Bezirken - Prüfung - Qualifikation - Supervisor - Befristungsdauer der Institutsermächtigung

Im Verfahren über die Erteilung einer poliklinischen Institutsermächtigung nach § 117 Abs. 2 SGB V sind die Grundlagen der hochschulbehördlichen Anerkennung der Ausbildungsstätte nicht mehr zu überprüfen.

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