Rechtsprechung zu Art. 34 GG
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BGH, 13.07.2000 - III ZR 131/99
Zum enteignungsgleichen Eingriff in den Gewerbebetrieb eines Winzers durch ein auf Art. 2 VO (EWG) Nr. 315/ 93 gestütztes Vertriebsverbot für Traubenkernöl.
GG Art. 14 Cc; VO (EWG) Nr. 315/ 93 des Rates vom 8. Februar 1993 (ABl. Nr. L 37/ 1) Art. 2
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BGH, 06.07.2000 - III ZR 340/98
Die Amtspflicht der Bauaufsichtsbehörde, eine Baugenehmigung nur dann zu erteilen, wenn die Zuwegung zu dem Baugrundstück öffentlich-rechtlich (durch Baulast) gesichert ist, nimmt dem Bauherrn nicht das privatrechtliche Risiko ab, daß die Nachbarn die Bewilligung dieser Baulast deswegen verweigern, weil die bestehende Grunddienstbarkeit die beabsichtigte Erweiterung der Nutzung nicht abdeckt.
BGB § 839 Fe
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BGH, 15.06.2000 - III ZR 302/99
Die Verantwortung für das Anbringen vorschriftsmäßiger Verkehrszeichen trägt grundsätzlich allein die Straßenverkehrsbehörde. Dennoch kann im Einzelfall auch der Träger der Straßenbaulast als Verkehrssicherungspflichtiger verpflichtet sein, bei der Straßenverkehrsbehörde auf eine Änderung der Verkehrsregelung hinzuwirken, wenn er die von einer unzulänglichen Beschilderung ausgehenden Gefahren erkennt oder eine derartige Verkehrsgefährdung so offensichtlich ist, daß sich die Notwendigkeit alsbaldiger Maßnahmen geradezu aufdrängen.
BGB § 839 Fm; StVO § 45
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BGH, 13.04.2000 - III ZR 120/99
Tatbestand: In den frühen Morgenstunden des 21. Juli 1993 wurde in Berlin ein Pkw-Fahrer festgenommen, der mehrere Polizeisperren durchbrochen hatte. An dem Einsatz waren zahlreiche Polizeibeamte des beklagten Landes, darunter auch der Kläger, der damals Zivilfahnder war, beteiligt. Der Kläger trug ...
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BGH, 23.03.2000 - III ZR 152/99
a) Ein Nacherbenvermerk ist auch dann nicht in das geringste Gebot aufzunehmen, wenn das Anwartschaftsrecht des Nacherben verpfändet und die Verpfändung im Grundbuch gleichfalls eingetragen ist. Aus diesem Grunde ist hier für die Festsetzung eines Zuzahlungsbetrags nach den §§ 50, 51 ZVG ebensowenig Raum.
b) Die Amtspflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Festsetzung des geringsten Gebots bestehen auch gegenüber dem Vollstreckungsschuldner.
c) Zur Darlegung des aus einer fehlerhaften Zwangsversteigerung entstandenen Schadens und zum Ersatz der Kosten eines erfolglosen Vorprozesses.
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BFH, 17.03.2000 - VII B 40/99
Gründe: Mit Steuerbescheid vom 9. Oktober 1996 setzte der Beklagte (das Hauptzollamt - HZA -) gegen den Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger), einen in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) lebenden griechischen Staatsbürger, wegen des Bezugs von Ouzo (40 v. H. Vol. Alkohol) ...
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BGH, 09.03.2000 - III ZR 198/99
Sind innerhalb einer regreßbefugten Berufsgenossenschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadensfalles zuständig nämlich die Leistungsabteilung hinsichtlich der Einstandspflicht gegenüber dem verunglückten Mitglied und die Regreßabteilung bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatz- oder Regreßansprüchen gegenüber Dritten -, so kommt es für den Beginn der Verjährung von Regreßansprüchen grundsätzlich auf den Kenntnisstand der Bediensteten der Regreßabteilung an. Das Wissen der Bediensteten der Leistungsabteilung ist demgegenüber regelmäßig unmaßgeblich, und zwar auch dann, wenn die Mitarbeiter dieser Abteilung aufgrund einer behördeninternen Anordnung gehalten sind, die Unfallakte an die Regreßabteilung weiterzuleiten, sofern sich im Zuge der Unfallsachbearbeitung Anhaltspunkte für eine Unfallverursachung Dritter oder eine Gefährdungshaftung ergeben (im Anschluß an BGH, Urteil vom 11. Februar 1992 VI ZR 133/ 91 - NJW 1992, 1755).
BGB § 852
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BGH, 09.12.1999 - III ZR 194/98
Zu Amtspflichtverletzungen bei disziplinarrechtlichen Vorermittlungen und der Erstattung einer Strafanzeige gegen einen Beamten.
BGB § 839 Fe
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BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 165/90
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich im wesentlichen gegen die Versagung einer Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff mit der Begründung, die Beschwerdeführerin habe von der Möglichkeit des Primärrechtsschutzes keinen Gebrauch gemacht.
