Rechtsprechung zu Art. 4 GG
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BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Gründe: Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine jugendgerichtliche Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 ...
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BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung der Verteilung von Flugblättern vor der Praxis eines Frauenarztes, die unter anderem zum Stopp der "rechtswidrigen Abtreibungen" in der Praxis auffordern.
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BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05
Gründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Verurteilung wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen durch das Amtsgericht Tiergarten in insgesamt 18 Fällen. Im Einzelnen wurden fünf Geldbußen zu je 200 Euro und 13 Geldbußen zu je 100 Euro gegen ihn festgesetzt. Beweisanträge des ...
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BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05
Gründe: I. Der Beschwerdeführer begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung mit Abschiebungsandrohung.
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BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04
Die charakterliche Eignung eines Soldaten für den Dienstposten eines Zugführers ist in Frage gestellt, wenn zweifelhaft ist, ob er stets in hinreichendem Maße darum bemüht ist, Untergebene vor Nachteilen oder Schäden - auch ideeller Art - zu bewahren. Das kann der Fall sein, wenn der Soldat nicht bereit und in der Lage ist, alles zu unterlassen, was Untergebene der Gefahr einer disziplinaren Maßregelung aussetzt.
SG §§ 3, 8, 15 Abs. 4
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BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 9.04
Wehrpflicht; allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit.
Vermindert sich der Bedarf der Bundeswehr an Wehrpflichtigen, kann dies dazu führen, dass sich zwischen der Zahl der für die Bundeswehr verfügbaren und der Zahl der tatsächlich einberufenen Wehrpflichtigen eine Lücke auftut, die mit dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit nicht mehr vereinbar ist. Unter solchen Voraussetzungen muss der Gesetzgeber reagieren, um durch eine Neuregelung der Verfügbarkeitskriterien oder auf andere Weise für verfassungsgemäße Zustände zu sorgen.
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BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02 - Pro Fide Catholica
a) Mit der programmatischen Bezeichnung eines Verlagsprogramms mit "Pro Fide Catholica" ("Für den katholischen Glauben") wird nicht der geschützte Name "Katholische Kirche" namensmäßig benutzt. Es wird auch nicht im Sinne des § 12 BGB unbefugt auf einen besonderen Zusammenhang der zum Verlagsprogramm gehörenden Schriften mit der Amtskirche hingewiesen.
b) Das Namensrecht gibt keine Ansprüche dagegen, daß jemand Wörter, die - wie das Wort "katholisch" - dem allgemeinen Sprachgebrauch angehören, als Sachaussage zur näheren Beschreibung eigener Tätigkeiten und Erzeugnisse verwendet. Dies gilt auch dann, wenn im Verkehr aus einer solchen beschreibenden Wortverwendung zu Unrecht auf eine besondere Beziehung zum Namensträger geschlossen wird.
BGB § 12
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BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 8.04
Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Zugangsberechtigung; sicherheitsempfindliche Bereiche eines Flughafens; Verordnungsermächtigung; Ermächtigung zum Erlass materiellrechtlicher Vorschriften; Regelvermutung; islamistischer Verein; Milli Görüs; Islamische Gemeinschaft Milli Görüs; verfassungsfeindliche Bestrebungen; Gewaltbereitschaft.
1. Die Anordnung von Regelvermutungstatbeständen für das Fehlen der luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit in § 5 Abs. 2 LuftVZÜV ist mangels einer ausreichenden gesetzlichen Verordnungsermächtigung unwirksam.
2. Allein die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG verfolgt, ohne gewaltbereit zu sein, schließt die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit nicht aus.
GG Art. 80 Abs. 1 Sätze 1 und 2; LuftVG § 29 d, § 32 Abs. 2 b; LuftVZÜV § 5; BVerfSchG § 3 Abs. 1
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BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03
Gründe: Die Beschwerde ist zulässig (1.), aber unbegründet (2.).
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BVerwG, 20.06.2003 - 9 B 25.03
Kirche; diakonisches Werk; kirchliches Selbstbestimmungsrecht; Wahl der Organisationsform; Verwaltungsgebühren; Gebührenfreiheit.
Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 GG ist keine Vorgabe zu entnehmen, die es verbietet, einem privatrechtlich organisierten diakonischen Verein die Gebührenbefreiung zu versagen, die das Verwaltungskostenrecht eines Landes Kirchen und Religionsgemeinschaften vorbehält, soweit sie die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben.
GG Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3; SächsVwKG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6
