Rechtsprechung zu Art. 4 GG
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BVerfG, 30.09.2002 - 1 BvR 1744/02
Gründe: Die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung von Verfassungsrechten des ...
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BVerfG, 19.09.2002 - 2 BvR 1285/02
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Strafrestaussetzung zur Bewährung.
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BVerwG, 15.08.2002 - 6 B 46.02
Kriegsdienstverweigerung; Urteilsbegründung; vereinfachtes Verfahren
Sieht sich das Verwaltungsgericht nicht in der Lage, den Kläger im vereinfachten Verfahren nach § 14 Abs. 3 KDVG anzuerkennen, so genügt es, wenn sich die Gründe dafür aus dem Gesamtzusammenhang des Urteils hinreichend deutlich ergeben.
KDVG § 14 Abs. 2 und 3; VwGO §§ 108 Abs. 1 Satz 2
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BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 55/01 R
Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Leistungsentgelt - gewöhnlich anfallende gesetzliche Abzüge - Kirchensteuer-Hebesatz - konfessionsloser Arbeitnehmer - Verfassungsmäßigkeit - Rechtsänderung - Übergangsvorschrift
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Kirchensteuer-Hebesatzes als gewöhnlich anfallender Entgeltabzug.
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BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
Gründe: A. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbung.
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BVerfG, 07.11.2001 - 1 BvR 325/94
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen gerichtliche Entscheidungen über die Höhe der anerkannten Betreuungsvereine für die Tätigkeit ihrer Mitarbeiter als gerichtlich bestellte Vereinsbetreuer zustehenden Vergütung.
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BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvR 713/00
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, mit denen der von den Beschwerdeführerinnen beantragte einstweilige Rechtsschutz gegen die drohende sofortige Vollziehung einer ausländerbehördlichen Verfügung abgelehnt worden war. In dieser Verfügung war ...
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BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00
Kirchliche Mitarbeiter
Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, daß sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. Ein solches Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
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BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 619/92
Gründe: Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung, die eine kirchliche Einrichtung gegen die in ihren Diensten stehende Beschwerdeführerin wegen der Verletzung so genannter Loyalitätsobliegenheiten ausgesprochen hat.
