Rechtsprechung zu Art. 4 GG
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BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05

Vereinsverbot; religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit; Anwendbarkeit von Art. 9 Abs. 2 GG; Sich-Richten gegen den Gedanken der Völkerverständigung; Aufforderung zur Beseitigung des Staates Israel und zur Tötung von Menschen.

Eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann unter den Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 GG verboten werden.

GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 140 i. V. m. Art 137 Abs. 2 und 3 WRV; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1 3. Alternative und Satz 2, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 18 Satz 2

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BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft; Vereinsverbot; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Eine Religionsgemeinschaft kann nach dem seit dem 8. Dezember 2001 geänderten Vereinsgesetz verboten werden, wenn sie sich in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat oder den in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Menschenwürde richtet.

GG Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 1 und 2, Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 79 Abs. 3, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 2; VereinsG §§ 3, 14, 15; VwVfG §§ 28, 37

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BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 1.02

"Kalifatsstaat"; Religionsgemeinschaft; Teilorganisation; Vereinsverbot.

Für die Beurteilung, ob eine religiöse Gemeinschaft Teilorganisation einer verbotenen Religionsgemeinschaft ist, gelten grundsätzlich keine anderen Maßstäbe als bei anderen Organisationen.

GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 2; VereinsG §§ 3, 14

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BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 9/97

Gründe: I. Gegenstand der Vorlage ist im Wesentlichen die Frage, ob die Bestrafung eines als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Wehrpflichtigen, der es auf Grund einer Gewissensentscheidung ablehnt, Zivildienst zu leisten, mit Art. 4 Abs. 1 GG ...

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BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01

Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe; Kopftuch, Verbot des Unterrichtens mit islamischem -; Religionsfreiheit.

Die Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe darf abgelehnt werden, wenn die Bewerberin nicht bereit ist, im Unterricht auf das Tragen eines "islamischen Kopftuchs" zu verzichten.

GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 4, Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1

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BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 260/06

Verlangt der Vermieter von einem ausländischen Mieter (hier: türkischer Staatsbürger alevitischen Glaubens) einer mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestatteten Wohnung die Entfernung einer auf dem Balkon der Wohnung aufgestellten Parabolantenne, ist auch dann eine fallbezogene Abwägung des Eigentumsrechts des Vermieters (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) mit den grundrechtlich geschützten Interessen des Mieters erforderlich, wenn dieser sich nicht nur auf sein Informationsrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG, sondern auch auf das Grundrecht der Glaubens- und Religionsfreiheit (Art. 4 GG) beruft, weil die im Breitbandkabelnetz angebotenen türkischsprachigen Programme nicht über Inhalte des alevitischen Glaubens berichten.

BGB § 535

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BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04

Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches Informationshandeln; Warnungen; Empfehlungen; mittelbar faktische Betroffenheit; Grundrechtseingriff; Schutzerklärung; Wiederholungsgefahr.

Die Aufgabe der Staatsleitung und die aus ihr abgeleitete Befugnis zu staatlichem Informationshandeln ermächtigen den Staat nicht, Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierte Erklärungen zu überlassen, die den Geschäftspartner des Dritten zur Auskunft über seine Beziehungen zu einer Sekte (hier: Scientology) veranlassen sollen.

GG Art. 4 Abs. 1

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BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 40.99

Tierschutzrecht

Schächten; betäubungsloses Schlachten; Religionsgemeinschaft; zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft; Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten; Islam; Muslime und Schächtgebot


1. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach § 4 a Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. TierSchG setzt voraus, dass der Antragsteller einer durch gemeinsame Glaubensüberzeugungen verbundenen Gruppe von Menschen angehört, die das betäubungslose rituelle Schächten als für sich zwingend hält.

2. Die Zugehörigkeit zu einem alle Richtungen des Islam zusammenfassenden islamischen Regionalverband rechtfertigt die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht.

GG Art. 4, 140; WRV Art. 136 Abs. 1; TierSchG §§ 1, 4 a

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BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07

Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule, Erziehungsrecht, Glaube, Gewissen, Zurückhaltung, Toleranz.

Die den Schulen auf dem Gebiet der Sexualerziehung auferlegten Gebote der Zurückhaltung und Toleranz stellen regelmäßig sicher, dass unzumutbare Glaubens- und Gewissenskonflikte bei Eltern und Schülern nicht entstehen (im Anschluss an bisherige Rspr, s. BVerfGE 47, 46 [77 f.]).

GG Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 7 Abs. 1

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BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05

Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis; Fachausbildung; Erstattung der Kosten; ungewöhnlich hohe Ausbildungskosten; besondere Härte; Reduzierung des zu erstattenden Betrages; Abschöpfung des Vorteils; ersparte Ausbildungsaufwendungen als Vorteil; Kosten für Lebenshaltung und Krankenversicherung; ziviler Nutzen der Ausbildung.

Berufs- und Zeitsoldaten, die wegen ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden sind, haben die Kosten einer Fachausbildung nur insoweit zu erstatten, als ihnen ein Vorteil aus der Ausbildung verblieben ist (Bestätigung des Beschlusses vom 2. Juli 1996 - BVerwG 2 B 49. 96 - Buchholz 236. 1 § 56 SG Nr. 2). Der Vorteil besteht in der Ersparnis der Kosten der Fachausbildung, soweit diese für eine Berufstätigkeit außerhalb der Bundeswehr genutzt werden kann.

Zu den ersparten Ausbildungsaufwendungen gehören auch die Kosten für die Lebenshaltung und die Krankenversicherung während der Zeit der Fachausbildung.

GG Art. 4 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1; SG 1995 § 46 Abs. 2 Nr. 7, § 56 Abs. 4

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