Rechtsprechung zu Art. 40 GG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
8
BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

1. Soweit ein Abgeordneter die Verletzung eines Rechts, das sich aus seinem Status ergibt, in keinem anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geltend machen kann, ist die Verfassungsbeschwerde statthaft.

a) In den Räumen des Bundestags hat der Abgeordnete unmittelbare Herrschaftsmacht über Schriftstücke im Sinne des Art. 47 Satz 2 GG, die seinem Direktionsrecht unterliegen. Solche Schriftstücke dürfen in den Räumlichkeiten des Bundestags auch bei dem Mitarbeiter eines Abgeordneten nicht beschlagnahmt werden.

b) Soweit sich Schriftstücke außerhalb der Räume des Bundestags bei einem Mitarbeiter befinden, ist die rechtliche und tatsächliche Beherrschungsmöglichkeit des Abgeordneten soweit gelockert, dass der Schutzbereich des Art. 47 GG verlassen wird.

2. Der Abgeordnete hat aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 47 Satz 2 GG nur einen Anspruch darauf, dass der Bundestagspräsident bei Genehmigungsentscheidungen nach Art. 40 Abs. 2 Satz 2 GG den Abgeordnetenstatus nicht grob verkennt und sich nicht von sachfremden, willkürlichen Motiven leiten lässt.

Volltext bei lexetius.com

2
von
8
BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene Beurteilungsrichtlinie; vorgeschriebenes Personalführungsgespräch; Richtwerte für Noten; zu bildende Vergleichsgruppe als Bezugsgruppe für Richtwerte; Größe der Vergleichsgruppe; Homogenität der Vergleichsgruppe, Gleichheit des Statusamts; Gleichheit des Dienstpostens; Ermessen des Dienstherrn für Einschätzung.

Sind bei dienstlichen Beurteilungen Richtwerte für die Notenvergabe vorgeschrieben, muss die jeweilige Vergleichsgruppe hinreichend groß und hinreichend homogen sein.

Die Gruppe der Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes einer Fachabteilung einer Behörde genügt dem Homogenitätserfordernis, wenn die Beamten trotz unterschiedlicher Statusämter im Wesentlichen gleiche Dienstaufgaben wahrnehmen.

BBG § 15 BLV §§ 40, 41, 41 a GG Art. 33 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

3
von
8
BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

Die Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss müssen die politischen Stärkeverhältnisse im Plenum des Bundestages nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit repräsentieren. Funktion und Aufgaben des Vermittlungsausschusses fordern keine zwingende Ausrichtung der Besetzung des Ausschusses am Mehrheitsprinzip in einem Umfang, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit im Zweifel zu weichen hätte.

Volltext bei lexetius.com

4
von
8
BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

1. Die gesetzliche Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen mit Einkommenscharakter für Abgeordnete mit besonderen Funktionen ist eine Maßnahme im Rahmen der Parlamentsautonomie, die der Landtag grundsätzlich in eigener Verantwortung trifft.

2. Die Regelungsmacht des Parlaments in eigenen Angelegenheiten wird - soweit Funktionszulagen in Rede stehen - durch Art. 38 Abs. 1 GG eingeschränkt. Das auf Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG fußende Freiheitsgebot des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, die Abgeordneten in Statusfragen formal gleich zu behandeln, damit keine Abhängigkeiten oder Hierarchien über das für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments unabdingbare Maß hinaus entstehen.

3. Um eine der Freiheit des Mandats und der Statusgleichheit der Abgeordneten entsprechende, von sachfremden Einflüssen freie politische Willensbildung zu gewährleisten, ist die Zahl der mit Zulagen bedachten Funktionsstellen auf wenige politisch besonders herausgehobene parlamentarische Funktionen zu beschränken.

Volltext bei lexetius.com

5
von
8
BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02

Gründe: Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung liegt in der Hauptsache ein Organstreit zu Grunde. Er betrifft den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Oktober 2002, mit dem das Verfahren für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen bei der Besetzung der ...

Volltext bei lexetius.com

6
von
8
BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07

Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin als angestellte Lehrerin während der unterrichtsfreien Zeit im Dezember 2004 und 2005 nach Einteilung ihrer Schulleiterin eine Präsenzpflicht zu erfüllen hatte.

Volltext bei lexetius.com

7
von
8
BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

Gründe: A. Der Organstreit betrifft die Frage, ob die durch das Sechsundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (AbgG) vom 22. August 2005 (BGBl I S. 2482) getroffenen Neuregelungen über die Ausübung des Mandats des Bundestagsabgeordneten (§ 44 a Abs. 1 Abgeordnetengesetz - AbgG), ...

Volltext bei lexetius.com

8
von
8
BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen verwaltungsgerichtliche Eilentscheidungen, die einen Unterlassungsantrag gegen die für den 19. Juni 1998 vorgesehene Veröffentlichung des Schlußberichts der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und ...

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht