Rechtsprechung zu Art. 41 GG
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BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04
Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene Beurteilungsrichtlinie; vorgeschriebenes Personalführungsgespräch; Richtwerte für Noten; zu bildende Vergleichsgruppe als Bezugsgruppe für Richtwerte; Größe der Vergleichsgruppe; Homogenität der Vergleichsgruppe, Gleichheit des Statusamts; Gleichheit des Dienstpostens; Ermessen des Dienstherrn für Einschätzung.
Sind bei dienstlichen Beurteilungen Richtwerte für die Notenvergabe vorgeschrieben, muss die jeweilige Vergleichsgruppe hinreichend groß und hinreichend homogen sein.
Die Gruppe der Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes einer Fachabteilung einer Behörde genügt dem Homogenitätserfordernis, wenn die Beamten trotz unterschiedlicher Statusämter im Wesentlichen gleiche Dienstaufgaben wahrnehmen.
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BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
1. Die Tatbestandsmerkmale "gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen, die das Wahlergebnis beeinflussen" in Artikel 78 Absatz 2 der Verfassung des Landes Hessen verweisen auf die in der wahlprüfungsrechtlichen Spruchpraxis allgemein geteilten Rechtsüberzeugungen. Eine sittenwidrige Wahlbeeinflussung setzt danach voraus, dass in erheblicher Weise gegen die Grundsätze der Freiheit oder der Gleichheit der Wahl verstoßen wurde. Je weiter die Wirkungen einer wahlprüfungsrechtlichen Entscheidung reichen, desto schwerer muss der Wahlfehler wiegen, auf den der Eingriff gestützt wird.
2. Rechtsprechende Gewalt im Sinne des Artikel 92 des Grundgesetzes ist auch dann gegeben, wenn der Gesetzgeber für einen Sachbereich eine Ausgestaltung wählt, die bei funktioneller Betrachtung nur der rechtsprechenden Gewalt zukommen kann. In funktioneller Hinsicht handelt es sich um Rechtsprechung, wenn der Gesetzgeber ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können.
3. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl zum Hessischen Landtag ist in funktioneller Hinsicht teilweise als rechtsprechende Tätigkeit ausgeformt. § 17 des Wahlprüfungsgesetzes des Landes Hessen misst der Entscheidung des Wahlprüfungsgremiums eine Rechtswirkung zu, die nur von unabhängigen staatlichen Gerichten herbeigeführt werden kann.
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BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
Gründe: A. Die Wahlprüfungsbeschwerde betrifft die Frage der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Wahlkreisabgeordneten, dessen Partei in dem betreffenden Land über Überhangmandate verfügt.
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BVerfG, 19.09.2005 - 2 BvC 4/04
Gründe: Die begehrte Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts ist zur sachgerechten Rechtsverfolgung nicht erforderlich. Neue Gesichtspunkte darf der Beschwerdeführer im Verfahren der Wahlprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr vortragen; Anhaltspunkte ...
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BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
Gründe: I. 1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich gegen die vom Bundeswahlleiter geäußerte Absicht, in der Wahlnacht des 18. September 2005 ein vorläufiges Wahlergebnis für die Bundestagswahl durch die Stimmauszählung in 298 von 299 Wahlkreisen ermitteln und bekannt ...
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BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Gründe: A. Die mit Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Organklage richtet sich gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten, den 15. Deutschen Bundestag aufzulösen, sowie gegen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes. Die Antragstellerin sieht sich unter den Bedingungen einer ...
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BSG, 02.11.1999 - 2 U 25/98
Unfallversicherung - Unfallverhütung - Anschlußzwang - Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst - Verfassungsmäßigkeit
Unfallverhütungsvorschriften, die den Anschluß von kleineren Betrieben an den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst einer Berufsgenossenschaft vorschreiben, stehen mit höherrangigem Recht in Einklang.
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BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Gründe: I. Der Antragsteller beantragte, mehrere Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 1998 anzuerkennen. Der Bundeswahlausschuß lehnte die Anerkennung ab. Der Antragsteller hat mehrere gegen den Bundeswahlausschuß, den Wahlprüfungsausschuß und die Bundesregierung gerichtete Anträge auf ...
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BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 98/96 R
Kassenärztliche Vereinigung - Vertreterversammlung - Beschränkung - Wahlprüfungsverfahren - mandatsrelevante Wahlfehler - Durchführung der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl - Geltung - Wahlrechtsgrundsätze - Mehrheitswahlrecht - Ein-Personen-Wahlkreis - Wahlgleichheit
1. Das Wahlprüfungsverfahren ist bei der Wahl der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung auf sogenannte mandatsrelevante Wahlfehler beschränkt (Bestätigung und Fortführung von BSG vom 14. 6. 1984 - 1/ 8 RK 18/ 83 = BSGE 57, 42 ff = SozR 2100 § 48 Nr. 1).
2. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind nicht gehalten, die Wahl der Vertreterversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen.
