Rechtsprechung zu Art. 42 GG
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BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Gründe: Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung liegt in der Hauptsache ein Organstreit zu Grunde. Er betrifft den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Oktober 2002, mit dem das Verfahren für die Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen bei der Besetzung der ...
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BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02
Die Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss müssen die politischen Stärkeverhältnisse im Plenum des Bundestages nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit repräsentieren. Funktion und Aufgaben des Vermittlungsausschusses fordern keine zwingende Ausrichtung der Besetzung des Ausschusses am Mehrheitsprinzip in einem Umfang, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit im Zweifel zu weichen hätte.
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BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01
Zu den Grenzen der Kompetenz des Vermittlungsausschusses (im Anschluss an BVerfGE 101, 297).
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BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Gründe: A. Der Organstreit betrifft die Frage, ob die durch das Sechsundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (AbgG) vom 22. August 2005 (BGBl I S. 2482) getroffenen Neuregelungen über die Ausübung des Mandats des Bundestagsabgeordneten (§ 44 a Abs. 1 Abgeordnetengesetz - AbgG), ...
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BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01
Die nach Art. 44 Abs. 1 Satz 1 GG einsetzungsberechtigte Minderheit bestimmt über die Beweiserhebung im Rahmen des Untersuchungsauftrags und innerhalb des Mehrheitsprinzips mit. Der Umfang des Mitgestaltungsanspruchs reicht nicht weiter als derjenige der Mehrheit, ist diesem aber grundsätzlich vom Gewicht her gleich zu erachten.
Das Recht der qualifizierten Minderheit auf angemessene Berücksichtigung ihrer Beweisanträge besteht auch in einer Mehrheitsenquête.
Den Beweisanträgen der potentiell einsetzungsberechtigten Minderheit ist grundsätzlich Folge zu leisten, soweit das Antragsrecht nicht sachwidrig oder missbräuchlich ausgeübt wird.
Die Ablehnung eines Beweisantrags bedarf der Begründung. Das von der Minderheit angerufene Gericht hat sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Begründung der Mehrheit nachvollziehbar und der Wertungsrahmen insbesondere bei der Auslegung des Untersuchungsauftrags in vertretbarer Weise ausgefüllt worden ist.
Können nach Auffassung der Mehrheit nicht mehr alle Beweisanträge bearbeitet werden, hat sie durch geeignete Verfahrensregeln sicherzustellen, dass die Minderheit angemessen berücksichtigt wird und zu Gehör kommt.
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BVerfG, 22.08.2006 - 2 BvR 1345/03
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Geräte- und Kartennummern sowie des Standorts von Mobiltelefonen durch den so genannten "IMSI-Catcher" (§ 100 i StPO).
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BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
Gründe: Der Antragsteller und Verfassungsbeschwerdeführer ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Er wendet sich gegen den Beschluss des Ältestenrates, mit dem die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 für den 12./ 13. Mai 2005 ...
