Rechtsprechung zu Art. 59 GG
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BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Der Staat des Grundgesetzes ist grundsätzlich verpflichtet, auf seinem Territorium die Unversehrtheit der elementaren Grundsätze des Völkerrechts zu garantieren und bei Völkerrechtsverletzungen nach Maßgabe seiner Verantwortung und im Rahmen seiner Handlungsmöglichkeiten einen Zustand näher am Völkerrecht herbeizuführen. Daraus folgt jedoch keine Pflicht zur Rückgabe des in dem Zeitraum von 1945 bis 1949 außerhalb des staatlichen Verantwortungsbereichs entschädigungslos entzogenen Eigentums.
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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, dem Beklagten über die von ihm in Deutschland beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer Auskunft zu erteilen und Beiträge zu leisten.
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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 406/00
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Rumänien
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin seit dem 1. Januar 1999 verpflichtet ist, an dem Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen.
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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik
1. § 1 Abs. 3 AEntG erstreckt die Normwirkung der tariflichen Regelungen über das Urlaubskassenverfahren in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Slowakischen Republik haben und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das gilt auch, soweit die tariflichen Regelungen besondere Bestimmungen für ausländische Arbeitgeber treffen.
2. Die Herausnahme der Gruppe der Angestellten aus dem tarifvertraglich geregelten Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe verstößt nicht gegen Art 3 Abs. 1 GG.
3. Das Revisionsgericht kann eine Widerklage als zugelassen behandeln, wenn das Berufungsgericht den Begriff Sachdienlichkeit verkannt hat.
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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00
Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes auf Arbeitgeber mit Sitz in Polen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden
§ 1 Abs. 3 AEntG erstreckt die Normwirkung der tariflichen Regelungen über das Urlaubskassenverfahren in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Republik Polen haben und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das gilt auch, soweit die tariflichen Regelungen besondere Bestimmungen für ausländische Arbeitgeber treffen.
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BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten - Rangstellenwert aus Anrechnungszeiten
1. Der für den Rangstellenwert aus beitragsfreien Zeiten maßgebliche Gesamtzeitraum endet mit dem Monat, in dem das (Stamm-) Vollrecht auf Rente entsteht. Es gibt keine mit Entgeltpunktverlusten bedrohte Obliegenheit, die daraus entstandenen Ansprüche zu erheben (Fortführung von BSG vom 2. 8. 2000 - B 4 RA 54/ 99 R = SozR 3-2600 § 99 Nr. 5 und vom 2. 8. 2000 - B 4 RA 40/ 99 R = SozR 3-2600 § 100 Nr. 1).
2. Israelische Versicherungszeiten, die nach Art 22 Nr. 3 Abk Israel SozSich für die Anrechnung von Anrechnungszeiten zu berücksichtigen sind, schließen insoweit zeitgleiche Versicherungslücken im Gesamtzeitraum und vermindern insofern die Zahl der belegbaren Kalendermonate.
3. Bei ns-verfolgten israelischen Versicherten, die aufgrund des Abk Israel SozSich vor dem 1. 1. 1987 einen wirksamen pflichtigen oder freiwilligen Beitrag zur deutschen Versicherung gezahlt hatten, ist bei Feststellung des Rentenwertes mindestens der Rangstellenwert aus Anrechnungszeiten zugrunde zu legen, den sie zu diesem Zeitpunkt erlangt hatten.
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BVerfG, 04.10.2000 - 2 BvR 36/00
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslegung des Global-entschädigungsabkommens zwischen der ehemaligen DDR und dem Königreich Dänemark vom 3. Dezember 1987, (abgedruckt in: Fieberg/ Reichenbach, Bd. III, Nr. 5. 5).
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BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R
Gründe: I. Der Kläger, seine Ehefrau und die gemeinsamen Kinder J, geboren am 8. Oktober 1980, M, geboren am 27. Juli 1984, und E, geboren am 19. Juni 1988, sind Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina. Sie reisten aus ihrem Heimatstaat im Juli 1991 nach Deutschland ein und hielten ...
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BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R
Gründe: I. Der Kläger, seine Ehefrau und ihre am 13. Dezember 1991 geborene Tochter A sind Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina. Im April 1992 reisten sie aus ihrem Heimatland nach Deutschland ein und hielten sich von da an - ausländerrechtlich geduldet - hier auf. Der Kläger war seit Juni 1992 ...
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BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 4/98 R
Weitergeltung des DDRUdSSRSozwVtr im Bereich der Rentenversicherung
Der Vertrag zwischen der DDR und der UdSSR über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sozialwesens vom 24. 5. 1960 ist mit Ablauf des 2. 10. 1990 völkerrechtlich erloschen. Seine bundesrechtlich angeordnete vorübergehende weitere Anwendung bis zum 31. 12. 1992 beschränkt sich im Bereich der Rentenversicherung auf den Zeitraum der Weitergeltung des Rentenrechts der DDR als sekundäres Bundesrecht bis zum 31. 12. 1991.
