Rechtsprechung zu Art. 59 GG
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BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling; Genfer Flüchtlingskonvention; Identifikationsfunktion; Identitätsnachweise; Identitätszweifel; Mitwirkung; öffentliche Ordnung; ordre public; Pass; Passersatzpapier; Personalausweis; Reiseausweis; Reisepass; Konventionspass; öffentliche Sicherheit; Vermerk.
1. Eine Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG begründet einen rechtmäßigen Aufenthalt im Sinne des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GFK.
2. Beantragt ein nach § 51 Abs. 1 AuslG anerkannter Flüchtling einen Konventions-Reiseausweis und ergeben sich aufgrund neuer Tatsachen oder des Fehlens von geeigneten Dokumenten ernsthafte Zweifel an seiner Identität, so kann die Ausländerbehörde hierzu weitere Nachweise verlangen, soweit dies dem Flüchtling zumutbar ist.
3. Unterbleibt in einem solchen Fall eine zumutbare Mitwirkung oder ist sie unzureichend und lässt sich die Identität auch nicht auf andere Weise klären, so darf die Ausländerbehörde die Ausstellung des Reiseausweises ablehnen.
4. Ist eine Klärung der Identität wegen Unzumutbarkeit der Mitwirkung oder trotz der Mitwirkung des Flüchtlings nicht möglich, darf der Reiseausweis nicht verweigert werden. In diesem Fall kann der Vermerk angebracht werden, dass die Personalien auf eigenen Angaben beruhen.
Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - Art. 27, 28, Anhang §§ 3, 10, 15; Staatenlosenübereinkommen - StlÜbk - Art. 28; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge - WVRK - Art. 4, 31 Abs. 1; AsylVfG § 70 Abs. 1, § 72 Abs. 1; AuslG § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10, §§ 41, 51 Abs. 1; DVAuslG § 14 Abs. 2 Nr. 1 b, § 22; VwGO § 86 Abs. 1
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BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
Bundeserziehungsgeld - Erziehungsgeld - Ausländer - Staatsangehörigkeit - Arbeitsbedingungen - Familienleistung - Beschäftigungsbezug - Familienzulage - Diskriminierungsverbot - Koordination - Harmonisierung - Polen
Tatbestand: Der Kläger und seine Ehefrau sind polnische Staatsangehörige. Sie lebten seit 1987/ 1988 in Deutschland. Hier wurde am 24. Juli 1995 ihre Tochter A geboren. Der Beklagte lehnte den Antrag des Klägers auf Bundeserziehungsgeld (BErzg) ab 30. November 1995 für das erste Lebensjahr des ...
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BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 65/01 R
Vormerkung von Beschäftigungszeiten einer DDR-Bürgerin in der CSSR - Beitragszeit - Stichtagsregelung - vorübergehende Weitergeltung - Verfassungsmäßigkeit
Tatbestand: Die Klägerin begehrt die Vormerkung von Beschäftigungszeiten, die sie von November 1968 bis Mai 1975 und von September 1983 bis März 1991 in der damaligen Tschechoslowakischen Republik (CSSR) zurückgelegt hat.
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BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01
Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des Freistaats Sachsen
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger seit 1999 oder später auf der Basis der 1999 geltenden Arbeitszeit für Grundschullehrer mit voller Stundenzahl Altersteilzeit zusteht.
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BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 45/01 R
Bewertung von in den USA erworbenen Minizeiten nach Inkrafttreten des SGB 6 - Änderung und Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen - Sozialversicherungsabkommen
Nach Inkrafttreten des SGB 6 sind amerikanische Minizeiten (Teil II Art 8 Nr. 2 SozSichAbk USA) je Monat mit dem Monatsdurchschnitt der nach den allgemeinen deutschen Vorschriften auf Grund des deutschen Versicherungsverlaufs erlangten Entgeltpunkte zu bewerten und der Summe der Entgeltpunkte nach deutschem Recht hinzuzuzählen. Bei der Feststellung der nach dem SozSichAbk USA maßgeblichen Entgeltpunkte sind jedoch die Monate an amerikanischen Minizeiten von der Anzahl der belegungsfähigen Monate abzuziehen.
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BSG, 25.07.2001 - B 5 RJ 6/00 R
Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der UdSSR aufgrund des DDRUdSSRSozwVtr - gewöhnlicher Aufenthalt im Beitrittsgebiet - Stichtagsregelung - Vertrauensschutz bei Anspruchsentstehung bis 31. 12. 1995 - Verfassungsmäßigkeit
Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob die von der Klägerin in der ehemaligen UdSSR zurückgelegten Beschäftigungszeiten in ihrem Versicherungsverlauf als rentenrechtliche Zeiten vorzumerken sind.
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BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
Die Regelung des § 1626 a BGB, nach der das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern die Abgabe übereinstimmender Sorgeerklärungen voraussetzt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
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BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 2.00
Sozialhilferecht
Sozialhilfe, Konventionsflüchtling, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe; uneingeschränkte - für Konventionsflüchtlinge; völkervertragsfreundliche Auslegung einfachen Bundesrechts; lex posterior derogat legi priori (hier: innerstaatliches Recht und Völkervertragsrecht); lex posterior generalis non derogat legi priori speciali; Aufenthaltsbefugnis, räumlich unbeschränkte - für Konventionsflüchtlinge; Völkervertragsrecht, Verhältnis zu sonstigem innerstaatlichen Recht (hier: Genfer Flüchtlingskonvention - BSHG)
§ 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG findet auf Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention keine Anwendung (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 5C 29. 98 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
BSHG § 120 Abs. 5 Satz 2; AsylVfG §§ 3, 70; Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 Art. 23, 26; Europäisches Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 Art. 1, 16; Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen Art. 1, 2; AuslG §§ 5, 12 Abs. 1 Satz 2, §§ 30, 51 Abs. 1; Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler § 3a
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BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
Sozialhilferecht
Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe; uneingeschränkte - für Konventionsflüchtlinge; völkervertragsfreundliche Auslegung einfachen Bundesrechts; lex posterior derogat legi priori (hier: innerstaatliches Recht und Völkervertragsrecht); lex posterior generalis non derogat legi priori speciali; Aufenthaltsbefugnis, räumlich unbeschränkte - für Konventionsflüchtlinge Völkervertragsrecht, Verhältnis zu sonstigem innerstaatlichen Recht (hier: Genfer Flüchtlingskonvention - BSHG)
§ 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG findet auf Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention keine Anwendung.
BSHG § 120 Abs. 5 Satz 2; AsylVfG §§ 3, 70; Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 Art. 23, 26; Europäisches Fürsorgeabkommmen vom 11. Dezember 1953 Art. 1, 16; Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen Art. 1, 2; AuslG §§ 5, 12 Abs. 1 Satz 2, §§ 30, 51 Abs. 1; Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler § 3 a.
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BSG, 16.12.1999 - B 14 KG 1/99 R
Gründe: I. Der Kläger begehrt die Gewährung von Kindergeld für Zeiträume bis Ende 1995. Zwischen den Beteiligten ist vor allem streitig, ob die Kindergeldberechtigung des Klägers durch Regelungen des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik ...
