Rechtsprechung zu Art. 7 GG
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BVerwG, 07.10.2003 - 6 B 41.03
Gründe: 1. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten ...
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BVerfG, 28.07.2002 - 1 BvQ 25/02
Gründe: Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, das In-Kraft-Treten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 10. Juli 2002 (GVBl S. 55) einstweilen "zu untersagen", hilfsweise "auszusetzen".
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BVerfG, 20.07.1999 - 1 BvQ 10/99
Gründe: Das Verfahren betrifft einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, mit dem die Antragsteller erreichen wollen, daß die Antragstellerinnen zu 2 und 3 (im folgenden: Antragstellerinnen) nach den Rechtschreibregeln unterrichtet werden, die seit der Umsetzung der sogenannten ...
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BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1840/98
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verpflichtung zum Besuch des Ethikunterrichts nach dem baden-württembergischen Schulrecht.
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BFH, 17.04.2008 - V R 58/05
1. Die Durchführung von eintägigen Fortbildungsseminaren der Bundessteuerberaterkammer für Steuerberater durch einen selbständigen Referenten gegen Entgelt ist umsatzsteuerpflichtig.
2. § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1993 begünstigt nur die Träger privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, nicht aber selbständige Referenten, die an diesen Schulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen Unterricht erteilen (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. August 1998 V R 73/ 97, BFHE 187, 60, BStBl II 1999, 376).
3. Die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1993 ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der in dieser Vorschrift bezeichneten Umsätze. Sie ist für denjenigen beizubringen, der sich auf die Steuerbefreiung beruft.
4. Ein Steuerpflichtiger kann sich nicht auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/ 388/ EWG berufen, wenn er nicht als "andere Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung" anerkannt ist.
UStG 1993 § 4 Nr. 21 Buchst. b; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und j
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BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
Ermittlung des Klagezieles - Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte den im Revisionsverfahren noch verbliebenen Klägerinnen und Klägern zu 1), 3) - 10), 12) und 13) (hiernach: Kläger) eine Versorgung zu gewähren hat, die der von vergleichbaren Beamten des Freistaates Bayern vollständig entspricht.
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BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06
Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin eine Versorgung zu gewähren hat, die der einer vergleichbaren Beamtin des Freistaats Bayern entspricht.
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BFH, 27.09.2007 - III R 28/05
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (Fortführung des Senatsurteils vom 28. März 1996 III R 208/ 94, BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54).
