Rechtsprechung zu Art. 70 GG
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BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

Entscheidet sich der Gesetzgeber aufgrund des ihm zukommenden Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums für ein Konzept des Nichtraucherschutzes in Gaststätten, das den Gesundheitsschutz im Ausgleich insbesondere mit der Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber verfolgt, so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot derart gestaltet sein, dass sie auch bestimmte Gruppen von Gaststätten - hier: die getränkegeprägte Kleingastronomie - miterfassen, um bei diesen besonders starke wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden.

Es stellt einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss dar, wenn gesetzlich in Gaststätten zugelassene Raucherräume in Diskotheken untersagt sind.

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BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

Dem Gesetzgeber steht es frei, Parteien die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit zu untersagen, als sie dadurch bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können. Dagegen ist das absolute Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, keine zulässige gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit.

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BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II widersprechen dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen.

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BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

Gründe: A. - I. Die Beschwerdeführerin ist eine als gemeinnützig anerkannte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand entsprechend § 3 Nr. 1 ihrer Satzung die Errichtung, der Betrieb und die Förderung von Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens und der ...

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BVerwG, 15.10.2007 - 7 B 9.07

Amtliche Informationen; Anspruch auf freien Zugang; Industrie- und Handelskammern; Gesetzgebungskompetenz der Länder; Regelung des Verwaltungsverfahrens.

Das (Bundes-) Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) schließt die Befugnis der Länder nicht aus, durch ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb konkreter Verwaltungsverfahren auch gegenüber Industrie- und Handelskammern einzuräumen (hier entschieden für das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen).

GG Art. 72 Abs. 1 a. F., Art. 74 Abs. 1 Nr. 11, Art. 84 Abs. 1 a. F.; IHKG § 12 Abs. 1; IFG NRW § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1

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BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06

Zu den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG an subjektive Berufszulassungsvoraussetzungen bei der Zusammenführung mehrerer Berufe im Bereich der Hufversorgung.

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BVerwG, 15.05.2007 - 5 B 137.07

Gründe: Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Klägerin ist nicht begründet.

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BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 5.05

Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung; Pflichtverletzung; Menschenrechtskonvention; Konventionsverstoß; EGMR; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Völkerrecht; Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen; überlange Verfahrensdauer; Erstattung; Mitverursachung; Vergleich.

Das Lastentragungsgesetz wirkt zeitlich unbegrenzt zurück.

Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sondern aufgrund eines Vergleichs gezahlt wurde, durch den ein solches Urteil abgewendet werden sollte.

Worin die lastenbegründende Pflichtverletzung zu sehen ist, richtet sich allein nach dem in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs festgestellten oder, wenn eine solche durch Vergleich abgewendet wurde, nach dem diesem Vergleich zugrundegelegten Sachverhalt.

Ein Bundesgericht hat die Entscheidung des Gerichts eines Landes nur dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 LastG "bestätigt", wenn es die Entscheidung in einem Rechtsbehelfsverfahren sachlich geprüft und gebilligt, nicht dagegen, wenn es das Rechtsmittel als unzulässig verworfen oder nicht zugelassen oder einen Rechtsbehelf nicht zur Entscheidung genommen hat.

Lasten aus Verurteilungen Deutschlands wegen überlanger Verfahrensdauer bei Landes- wie bei Bundesgerichten sind grundsätzlich schematisch nach Zeitanteilen aufzuteilen.

GG Art. 104a Abs. 6; LastG §§ 1, 4, 5; EMRK Art. 41

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BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 7.05

Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung; Pflichtverletzung; Menschenrechtskonvention; Konventionsverstoß; EGMR; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Völkerrecht; Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen; überlange Verfahrensdauer; Erstattung; Mitverursachung; Vergleich.

Das Lastentragungsgesetz wirkt zeitlich unbegrenzt zurück.

Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sondern aufgrund eines Vergleichs gezahlt wurde, durch den ein solches Urteil abgewendet werden sollte.

Worin die lastenbegründende Pflichtverletzung zu sehen ist, richtet sich allein nach dem in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs festgestellten oder, wenn eine solche durch Vergleich abgewendet wurde, nach dem diesem Vergleich zugrundegelegten Sachverhalt.

Ein Bundesgericht hat die Entscheidung des Gerichts eines Landes nur dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 LastG "bestätigt", wenn es die Entscheidung in einem Rechtsbehelfsverfahren sachlich geprüft und gebilligt, nicht dagegen, wenn es das Rechtsmittel als unzulässig verworfen oder nicht zugelassen oder einen Rechtsbehelf nicht zur Entscheidung genommen hat.

Lasten aus Verurteilungen Deutschlands wegen überlanger Verfahrensdauer bei Landes- wie bei Bundesgerichten sind grundsätzlich schematisch nach Zeitanteilen aufzuteilen.

GG Art. 104a Abs. 6; LastG §§ 1, 4, 5; EMRK Art. 41

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BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06

Gründe: Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Pflicht zur Teilnahme am Ethikunterricht ohne Abmeldemöglichkeit im Lande Berlin.

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