Rechtsprechung zu Art. 75 GG
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BVerwG, 16.03.2006 - 4 BN 38.05

Gründe: Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.

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BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

Ordnet ein Gesetz zwingend die Überleitung von Arbeitsverhältnissen vom Land auf eine Stiftung öffentlichen Rechts an, so verstößt dieser Eingriff in die Freiheit der Arbeitsplatzwahl des Arbeitnehmers jedenfalls dann nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG, wenn die Nichteinräumung eines Widerspruchsrechts der Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer Einrichtung der Daseinsvorsorge dient, sich die Arbeitsbedingungen nicht wesentlich ändern und dem Arbeitnehmer mit dem neuen Arbeitgeber ein vergleichbar potenter Schuldner gegenübersteht.

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BVerfG, 06.09.2005 - 1 BvR 1161/03

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine wasserrechtliche Schutzgebietsausweisung und deren Auswirkung auf das Grundeigentum.

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BVerwG, 07.07.2005 - 2 B 96.04

Datenschutzbeauftragter; Dienstaufsicht; Unabhängigkeit.

Die Vorschriften über die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten gemäß § 22 Abs. 2 DSG BW und über die Dienstaufsicht gemäß § 22 Abs. 3 Satz 3 DSG BW stellen kein revisibles Landesrecht i. S. von § 127 Nr. 2 BRRG dar.

BRRG § 127 Nr. 2; DSG BW 1991 § 22 Abs. 2, Abs. 3 Satz 3

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BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 639/03

Dienstvereinbarung - Privatisierung - Gleichbehandlung

Der Vorrang des Bundesrechts (Art. 73 GG) steht nicht einem Landesgesetz entgegen, mit dem bei der Privatisierung eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts die Weitergeltung von Dienstvereinbarungen als Betriebsvereinbarungen geregelt wird.

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BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung; Ausschlussfrist; Vollmachterteilung für Bedienstete des Arbeitgebers; Verhältnis von bundes- und landesrechtlicher Regelung.

Stellt ein Bediensteter des Arbeitgebers den Feststellungs- und Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG, so wird die dort normierte Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses entgegen § 89 Abs. 2 ZPO nur dann gewahrt, wenn bis zu ihrem Ablauf eine Vollmacht bei Gericht eingereicht wird, die von der zur Vertretung des Arbeitgebers befugten Person ausgestellt ist.

BPersVG §§ 9, 107; BlnPersVG § 10; ZPO §§ 80, 88, 89

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BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot in der Raumordnung; raumordnungsrechtliches Entwicklungsgebot; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.

1. Die dem Träger der Regionalplanung durch Landesgesetz auferlegte Verpflichtung, in einem Regionalplan regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben gebietsscharf auszuweisen, ist mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) vereinbar, wenn diese Ausweisung durch überörtliche Interessen von höherem Gewicht gerechtfertigt ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (im Anschluss an BVerfGE 76, 107).

2. Die gebietsscharfe Ausweisung der Standorte für die Erweiterung des Landesflughafens und den Neubau einer Landesmesse im Regionalplan für die Region Stuttgart greift nicht in unverhältnismäßiger Weise in die städtebauliche Planungshoheit der betroffenen Gemeinde ein und ist mit dem Raumordnungsrecht des Bundes vereinbar.

3. Ein Ziel der Regionalplanung, das im landesweiten Raumordnungsplan nicht ausdrücklich festgelegt ist, verletzt das raumordnungsrechtliche Entwicklungsgebot (erst), wenn es der landesplanerischen Gesamtkonzeption widerspricht oder nicht aus ihr abzuleiten ist.

4. Gebietsscharfe Standortausweisungen für Infrastrukturvorhaben in einem Regionalplan, die einen Regionalen Grünzug überplanen, stellen keinen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 18 Abs. 1 BNatSchG) dar.

GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ROG 1993 § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 5, § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1; ROG 1998 § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 5, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1; BNatSchG a. F. § 8 Abs. 1 und 3; BNatSchG n. F. § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 3; bad.-württ. LandesplanungsG § 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

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BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

Die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung begründet verbindliche Vorgaben auch für die Gebühren als Erscheinungsform der nichtsteuerlichen Abgaben. Die grundgesetzliche Finanzverfassung verlöre ihren Sinn und ihre Funktion, wenn unter Rückgriff auf die Sachgesetzgebungskompetenzen beliebig hohe Gebühren erhoben werden könnten; die Bemessung bedarf kompetenzrechtlich im Verhältnis zur Steuer einer besonderen, unterscheidungskräftigen Legitimation (Anschluss an BVerfGE 93, 319 ff.).

Nur dann, wenn legitime Gebührenzwecke nach der tatbestandlichen Ausgestaltung der Gebührenregelung von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen werden, sind sie auch geeignet, sachlich rechtfertigende Gründe für die Gebührenbemessung zu liefern. Wählt der Gesetzgeber einen im Wortlaut eng begrenzten Gebührentatbestand, kann nicht geltend gemacht werden, er habe auch noch weitere, ungenannte Gebührenzwecke verfolgt.

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BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot; Entwicklungsgebot; Flächennutzungsplan; Landschaftsschutzverordnung; naturschutzrechtliche Eingriffsregelung.

1. Ein Bebauungsplan, der einem Ziel der Regionalplanung widerspricht, verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB auch dann, wenn er aus den Darstellungen eines Flächennutzungsplans entwickelt worden ist.

2. Der Regionalplanung ist es verwehrt, im Gewande überörtlicher Gesamtplanung Regelungen einer Natur- oder Landschaftsschutzverordnung durch eigene Zielfestlegung zu ersetzen.

3. Eine Straßenplanung durch Bebauungsplan verletzt das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB, wenn die planerische Gesamtkonzeption einem Ziel der Regionalplanung (hier: Regionaler Grünzug) widerspricht. Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können ein geeignetes Mittel sein, um die Zielkonformität zu sichern.

BauGB § 1 Abs. 4, § 1 a Abs. 2 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Satz 1

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BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 591/95

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unmittelbar gegen das schleswig-holsteinische Gesetz über die Erhebung einer Grundwasserentnahmeabgabe (Grundwasserabgabengesetz - GruWAG -) vom 14. Februar 1994 (GVBl S. 141). Sie betrifft die Frage, ob die Erhebung einer Grundwasserentnahmeabgabe ...

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