Rechtsprechung zu Art. 8 GG
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BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Art. 103 Abs. 2 GG ist nicht verletzt, wenn die Strafgerichte das Tatbestandsmerkmal der Gewalt in § 240 Abs. 1 StGB auf Blockadeaktionen anwenden, bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten.
Versammlung im Sinne des Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.
Das Selbstbestimmungsrecht der Träger des Grundrechts der Versammlungsfreiheit hinsichtlich Ziel und Gegenstand sowie über Ort, Zeitpunkt und Art der Versammlung umfasst nicht auch die Entscheidung, welche Beeinträchtigungen die Träger kollidierender Rechtsgüter hinzunehmen haben.
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Prüfung der Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB.
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BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06
Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche Sicherheit und Ordnung; Passbeschränkung; Personalausweisbeschränkung; Ausreise; Versammlung; Versammlungsfreiheit; Freizügigkeit; Unionsbürgerfreizügigkeit; allgemeine Handlungsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit.
Die Polizei darf gegen Personen, bei denen die konkrete Gefahr besteht, dass sie sich während einer bevorstehenden Versammlung im Ausland gewalttätig verhalten werden, eine Meldeauflage verhängen, um sie an der Ausreise aus dem Bundesgebiet und damit an der Begehung von Straftaten zu hindern.
BerlASOG § 17; GG Art. 2, 8, 11, 73 Abs. 1 Nr. 3, Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 a. F.; PassG § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, §§ 8, 10 Abs. 1; PersAuswG § 2 Abs. 2; EMRK Art. 11; EG Art. 18, 39 Abs. 3, Art. 46 Abs. 1, Art. 49, 55
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BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06
"Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten" Veranstaltung.
Enthält eine geplante Zusammenkunft von Personen Elemente, die sowohl auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind, als auch solche, die anderen Zwecken dienen, ist sie als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes zu behandeln, wenn die anderen Zwecke nicht aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters erkennbar im Vordergrund stehen.
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BGH, 20.01.2006 - V ZR 134/05
Auch ein Flughafenbetreiber, der unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist, muss es wegen der konkret zu besorgenden Beeinträchtigung des Flugbetriebs nicht dulden, dass Flugblätter an Passagiere eines bestimmtes Fluges in der Absicht verteilt werden, eine im Rahmen dieses Fluges stattfindende Abschiebung zu verhindern oder mindestens zu verzögern.
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BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 22.06
Versammlungseigenschaft; Informationsstand; Einbeziehung Außenstehender.
Soll nach der Konzeption einer geplanten Veranstaltung diese einen Rahmen bieten, in den Außenstehende zum Zwecke der kollektiven Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung einbezogen werden sollen, handelt es sich um eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes und des Versammlungsgesetzes auch dann, wenn die Veranstaltung informative Elemente enthält.
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BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Versammlung "Gedenken an Rudolf Hess"; unmittelbare Gefahr der Verletzung von § 130 Abs. 4 StGB; mittelbare Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft.
1. § 130 Abs. 4 StGB ist ein die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) in verfassungsmäßiger Weise einschränkendes "allgemeines Gesetz" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Alt. 1 GG.
2. Eine Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft im Sinne von § 130 Abs. 4 StGB ist auch anzunehmen, wenn durch positive Hervorhebung eines Verantwortungsträgers des Regimes (hier: "Stellvertreter des Führers" Rudolf Hess) für ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum klar erkennbar die Herrschaft des Nationalsozialismus als solche gutgeheißen wird.
GG Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 8 Abs. 1; VersG § 15 Abs. 1; StGB § 130 Abs. 4
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BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft in erster Linie eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; der Beschwerdeführer hatte sich gegen die Festnahme und den Abtransport aus einer Versammlung unter anderem ...
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BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen beschränkende Verfügungen ("Auflagen") gemäß § 15 Abs. 1 VersG, durch welche unter anderem das Rufen von Parolen mit der Wortfolge "Nationaler Widerstand" auf einer von dem Beschwerdeführer ...
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BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der Ingewahrsamnahme des Beschwerdeführers.
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BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01
Gründe: A. Die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen betreffen für sofort vollziehbar erklärte Entscheidungen des Polizeipräsidenten in Berlin, die "Fuckparade" und die "Love Parade" nicht als Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes anzusehen.
