Rechtsprechung zu Art. 87b GG
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BVerwG, 21.01.2008 - 6 P 16.07
Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten; Soldaten in der Bundeswehrverwaltung; Kontaktsoldaten.
1. Soldaten in Dienststellen der Bundeswehrverwaltung wählen die dortigen Personalvertretungen mit.
2. Ob das Unterstützungspersonal der Auskunfts- und Beratungsstellen bei den Kreiswehrersatzämtern ("Kontaktsoldaten") an den dortigen Personalratswahlen teilnimmt, beurteilt sich nach der Dauer ihrer Kommandierung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 SBG bzw. § 13 Abs. 2 Satz 1 und 3 BPersVG).
SBG §§ 2, 3, 48, 49, 51; BPersVG §§ 1, 13
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BVerwG, 18.10.2005 - 7 C 5.04
Umweltinformation; informationspflichtige Stelle; Stelle öffentlicher Verwaltung; fiskalisches Handeln; Verwaltung von Liegenschaften; Standortverwaltung der Bundeswehr; Standortübungsplatz; Gefechtslandebahn; Mitbenutzung; Fallschirm-Sportspringerverein.
Eine Stelle öffentlicher Verwaltung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UIG kann sowohl eine Stelle sein, die öffentlich-rechtlich (hoheitlich oder schlicht hoheitlich) handelt, als auch eine Stelle, die privatrechtlich (fiskalisch oder verwaltungsprivatrechtlich) handelt.
UIG § 2 Abs. 1 Nr. 1
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BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03
Gründe: I. Die Klägerin ist als Leitende Regierungsdirektorin Leiterin eines Referats in der Abteilung I "…" des Bundesnachrichtendienstes. Sie wendet sich gegen ihre Regelbeurteilung für den Beurteilungszeitraum 1. Oktober 1997 bis 30. September 2000 sowie gegen die Entscheidung der Beklagten, ...
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BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05
Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat; Kostenübernahme durch die Dienststelle.
1. Die Arbeitnehmervertreter im Personalrat müssen über Grundkenntnisse im Arbeitsrecht verfügen; der dahingehende Schulungsbedarf eines neu gewählten Personalratsmitgliedes ist daher anzuerkennen, wenn und soweit die entsprechenden Kenntnisse nicht in einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht vermittelt worden sind.
2. Vermittelt eine Schulungsveranstaltung nur teilweise für die Personalratstätigkeit erforderliche Inhalte, so sind die Kosten anteilig von der Dienststelle zu übernehmen.
BPersVG §§ 44, 46
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BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02
Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales Finanzvermögen; Finanzvermögen; Stichtage bei Art. 21 EV; Entwidmung; Entscheidung des verfügungsbefugten Verwaltungsträgers; Erklärung zum Naherholungsgebiet.
Von der ehemaligen DDR für Sperranlagen und Grenzkontrollen genutzte Grundstücke an der seinerzeitigen innerdeutschen Grenze und an der Grenze zu Berlin (West) wurden ungeachtet der Umgestaltung der innerdeutschen Beziehungen nach dem 1. Oktober 1989 am 3. Oktober 1990 Verwaltungsvermögen des Bundes.
Die Erklärung eines Grenzgrundstückes zum Naherholungsgebiet nach § 14 des DDR-Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 durch die Volksvertretung einer Gemeinde führte mangels Entwidmung durch den verfügungsbefugten Verwaltungsträger nicht zum Verlust der Zugehörigkeit des Grundstückes zum Verwaltungsvermögen des Bundes.
EV Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1; DDR-Landeskulturgesetz § 14
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BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02
Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des Selbstfahrens; Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen; Mitbestimmung bei Unfallverhütungsmaßnahmen; Unfallverhütungsmaßnahme als Teilregelung einer Verwaltungsvorschrift.
1. Unter dem Gesichtspunkt der sog. Schutzzweckgrenze (BVerfGE 93, 37, 70) ist die Mitbestimmung des Personalrats nur ausgeschlossen, wenn die in Rede stehende Maßnahme keinen innerdienstlichen Charakter aufweist.
2. Eine Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Steuerns von Dienstkraftfahrzeugen durch sog. Selbstfahrer ist eine innerdienstliche Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats grundsätzlich zugänglich ist.
3. Die Beschränkung der Beteiligung des Personalrats auf ein Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG schließt nicht aus, dass die Verwaltungsanordnung ganz oder teilweise der Mitbestimmung unterliegt.
4. Die die Unfallverhütung bezweckende Teilregelung einer Verwaltungsvorschrift unterliegt jedenfalls dann der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG, wenn die Teilregelung nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.
BPersVG §§ 75, 76, 78
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BVerwG, 29.10.2002 - 6 P 5.02
Personalvertretung für Soldaten in militärischen Dienststellen; mobile Einheit; ortsfeste Anlage der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung.
Eine ortsfeste Anlage der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung der Luftwaffe ist keine Einheit im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SBG, sofern die sie prägenden Aufgaben nicht aus militärischen Gründen von Soldaten wahrgenommen werden müssen.
SBG §§ 2, 49
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BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99
Recht der deutschen Einheit; Verfassungsrecht; Verteidigungswesen
Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung durch sowjetische Streitkräfte; Wiedervereinigung; Übergang des Eigentums auf den Bund; Weiternutzung des Geländes durch die Bundeswehr; verteidigungspolitische Erwägungen; neues militärfachliches Konzept; Berücksichtigung der Belange betroffener Gemeinden; Anhörungspflicht
Liegenschaften, die auf der Grundlage des Verteidigungsgesetzes der DDR in Anspruch genommen und den sowjetischen Streitkräften für militärische Zwecke zur Verfügung gestellt wurden, sind in aller Regel als Teil des Verwaltungsvermögens nach Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV Eigentum des Bundes geworden.
Sie dürfen von der Bundeswehr nach Maßgabe des materiellen Rechts der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich weiter militärisch genutzt werden, ohne dass ein Verfahren nach § 1 Abs. 3 LBG durchgeführt zu werden braucht.
Entwickelt der Bund aufgrund einer veränderten Bedarfslage ein neues Konzept für die Nutzung vorhandener Truppenübungsplätze, so hat er die betroffenen Gemeinden anzuhören und die gemeindlichen Belange in seine Entscheidung einzustellen.
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; EV Art. 19, 21 Abs. 1; GzDSTrV Art. 2; LBG § 1 Abs. 2 und 3
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BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00
Reichsvermögen-Überleitungsrecht
Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen gewordenes - und Rückübertragungsanspruch von Ländern und Gemeinden; Gemeinden, Rückübertragungsanspruch gemäß Art. 134 Abs. 3 GG; Bund, Rückübertragungsanspruch und Gegenrecht des - es; gesetzlicher Vermögensübergang; Vermögensübergang, gesetzlicher; Übertragungsakt, gemäß Art. 134 Abs. 3 GG notwendiger - für Rückübertragung; Verwaltungsbedarf des Bundes; Bedarf, Verwaltungs- des Bundes; Aufgabe, des Bundes; Bundesaufgabe; Fristen, gesetzliche - zur Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen und entgegenstehenden Bundesbedarfen; Zeitpunkt, maßgeblicher für die Beurteilung eines Bundesverwaltungsbedarfs; Bundesgrenzschutz, Bundesaufgabe; Verteidigung, Bundesaufgabe; Stationierung verbündeter Streitkräfte im Bundesgebiet; verbündete Streitkräfte, Stationierung; NATO; System gegenseitiger kollektiver Sicherheit; Liegenschaften, Überlassung von - zur Nutzung durch fremde Streitkräfte; Landbeschaffung; Dauerbedarf; vorübergehender Bedarf; nicht nur vorübergehender Bedarf
Ob die Voraussetzungen für den Ausschluss des Rückfallrechts nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Reichsvermögen-Gesetzes (RVG) in Verbindung mit Art. 134 Abs. 3 GG gegeben sind, beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch den Bund.
Der Bund benötigte im maßgeblichen Zeitpunkt einen Vermögensgegenstand für eigene Verwaltungsaufgaben (Art. 134 Abs. 3 GG und § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann, wenn er ihn nach dem Ende der Besatzungszeit einer verbündeten Streitmacht völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechend zur militärischen Nutzung zur Verfügung stellte.
GG Art. 24 Abs. 2; Art. 73 Nr. 1; Art. 83 ff.; Art. 134 Abs. 1, 2, 3 und 4; LBG § 1 Abs. 1 Nr. 2; RVG § 5 Abs. 1, 2 und 3
