Rechtsprechung zu Art. 92 GG
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BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
1. Die Einordnung Deutschlands in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit bedarf nach Art. 24 Abs. 2 i. V. m. Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG der Zustimmung des Gesetzgebers.
2. Die Fortentwicklung eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 GG, die keine Vertragsänderung ist, bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Bundestags.
3. Die Zustimmung der Bundesregierung zur Fortentwicklung eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit darf nicht die durch das Zustimmungsgesetz bestehende Ermächtigung und deren verfassungsrechtlichen Rahmen gem. Art. 24 Abs. 2 GG überschreiten.
4. Der Bundestag wird in seinem Recht auf Teilhabe an der auswärtigen Gewalt verletzt, wenn die Bundesregierung die Fortentwicklung des Systems jenseits der ihr erteilten Ermächtigung betreibt.
5. Die Fortentwicklung darf nicht die durch Art. 24 Abs. 2 GG festgelegte Zweckbestimmung des Bündnisses zur Friedenswahrung verlassen.
6. Das neue Strategische Konzept der NATO von 1999 ist weder ein förmlich noch ein konkludent zu Stande gekommener Vertrag.
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BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1551/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überprüfung von Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaften nach § 153a Abs. 1 StPO.
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BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
1. Die Strafverfolgungskompetenz des Bundes und damit des Generalbundesanwaltes und der Staatsschutzsenate der Oberlandesgerichte beschränkt sich auf das Gebiet des Staatsschutzstrafrechts. Daher ist der Bund für die Verfolgung der in § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG genannten Katalogtaten rechts- oder linksextremistischer Gewalttäter nach der Alternative "bestimmt und geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen" (Buchst. a der Vorschrift) ausnahmsweise nur dann zuständig, wenn die Tat darauf gerichtet ist, das innere Gefüge des Gesamtstaates oder dessen Verfassungsgrundsätze zu beeinträchtigen.
Zu diesen Verfassungsgrundsätzen zählt der Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft gegenüber Minderheiten. Dieser Grundsatz wird beeinträchtigt, wenn der Täter das Opfer nur deshalb angreift, weil er es als Mitglied einer nationalen, rassischen, religiösen oder durch ihr Volkstum bestimmten Gruppe treffen will.
2. Weiter setzt die Strafverfolgungszuständigkeit des Bundes voraus, daß die die Tat prägenden Umstände und ihre Auswirkungen dem Fall besondere Bedeutung verleihen und deshalb die Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt geboten ist. Die besondere Bedeutung muß sich aus dem spezifischen Gewicht des Angriffs auf eines der dem § 120 Abs. 2 GVG zugrunde liegenden Rechtsgüter des Gesamtstaates ergeben.
3. Im Revisionsverfahren prüft der Bundesgerichtshof von Amts wegen, ob das Oberlandesgericht im Eröffnungsbeschluß seine Zuständigkeit nach § 120 Abs. 2 GVG unter Zugrundelegung zutreffender rechtlicher Maßstäbe bejaht hat.
StPO § 269, § 336 Satz 2; GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a
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BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
Gründe: I. 1. a) Das Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag, besetzt mit dem Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als Vorsitzendem, der Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt/ Main als weiterem Mitglied sowie drei Abgeordneten des Hessischen Landtags als vom Landtag ...
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BGH, 11.02.2000 - V ZR 271/99
a) Eine Kirchen- oder Religionsgemeinschaft (hier: jüdische Gemeinde) kann vor den staatlichen Gerichten ein Mitglied auf Unterlassung in Anspruch nehmen, auch wenn dazu innergemeinschaftliche Vorfragen (hier: zur Vertretung der Gemeinde) geklärt werden müssen.
b) Ist die Vorfrage durch ein Schiedsgericht der Kirche oder Religionsgemeinschaft entschieden (hier durch Einsetzung eines kommissarischen Vorstandes), so sind die staatlichen Gerichte daran grundsätzlich gebunden.
GG Art. 2 Abs. 1; 20 Abs. 3; 92; 140 i. V. m. WRV Art. 137 Abs. 3; BGB § 1004
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BGH, 12.01.2000 - 3 BJs 47/99
Zur Annahme eines Staatsschutzdelikts bei Tötungsverbrechen aus Ausländerhaß (hier: versuchter Mord zum Nachteil von Vietnamesen).
GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a)
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BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 69/93
Gründe: I. Der Beschwerdeführer ist Angehöriger der Jüdischen Gemeinde Wiesbaden. Er wandte sich im Ausgangsverfahren gegen die Wahl eines Mitglieds der Revisions- und Wahlkommission der Gemeinde. Die Wahl sei rechtsfehlerhaft erfolgt, da das Mitglied nach der Gemeindesatzung nicht wählbar gewesen ...
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BVerfG, 06.02.1998 - 1 BvR 1788/97
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen arbeitsgerichtlichen Verweisungsbeschluß.
