Rechtsprechung zu Art. 97 GG
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BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine polizeiliche Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug.
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BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 888/01
Gründe: Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde besitzt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. ...
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BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Nachprüfung des Vorliegens von "Gefahr im Verzug" als Grund für eine polizeiliche Durchsuchungsanordnung.
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BVerfG, 19.09.2001 - 1 BvR 1351/00
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Berufungsurteil, durch das eine auf Eigenbedarf gestützte Räumungsklage des Beschwerdeführers abgewiesen wurde.
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BGH, 04.09.2001 - 5 StR 92/01
Zögerliche Bearbeitung einer Rechtssache innerhalb eines objektiv vertretbaren Zeitraums ist Rechtsbeugung, wenn der Richter mit seiner Verfahrensweise aus sachfremden Erwägungen gezielt zum Vorteil oder Nachteil einer Partei handelt.
StGB § 339
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BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
1. a) Der Begriff "Gefahr im Verzug" in Art. 13 Abs. 2 GG ist eng auszulegen; die richterliche Anordnung einer Durchsuchung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme.
b) "Gefahr im Verzug" muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus.
2. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben im Rahmen des Möglichen tatsächliche und rechtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters auch in der Masse der Alltagsfälle gewahrt bleibt.
3. a) Auslegung und Anwendung des Begriffs "Gefahr im Verzug" unterliegen einer unbeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Die Gerichte sind allerdings gehalten, der besonderen Entscheidungssituation der nichtrichterlichen Organe mit ihren situationsbedingten Grenzen von Erkenntnismöglichkeiten Rechnung zu tragen.
b) Eine wirksame gerichtliche Nachprüfung der Annahme von "Gefahr im Verzug" setzt voraus, dass sowohl das Ergebnis als auch die Grundlagen der Entscheidung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Durchsuchungsmaßnahme in den Ermittlungsakten dargelegt werden.
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BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
Flurbereinigungsrecht; Verwaltungsprozessrecht
Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr; Beweisvereitelung
Allein eine überlange Verfahrensdauer rechtfertigt noch nicht eine der gesetzlichen Regelung widersprechende Beweislastverteilung.
Nur eine schuldhafte Beweisvereitelung seitens der beklagten Behörde kann zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Klägers führen. Sonst ist der Beweisnot des Klägers im Rahmen der prozessualen Darlegungs- und Mitwirkungslast Rechnung zu tragen.
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 u. Abs. 3 Satz 3; FlurbG §§ 138 ff.
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BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
Gründe: I. 1. a) Das Wahlprüfungsgericht beim Hessischen Landtag, besetzt mit dem Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs als Vorsitzendem, der Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt/ Main als weiterem Mitglied sowie drei Abgeordneten des Hessischen Landtags als vom Landtag ...
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BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft im Wesentlichen die Frage, welche Anforderungen an die Darlegung von Gründen zu stellen sind, auf die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Antrag auf Zulassung der Berufung gestützt werden kann.
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BVerfG, 22.02.2000 - 1 BvR 2131/99
Gründe: Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93 ...
