Rechtsprechung zu § 14 GKG
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BFH, 11.01.2006 - II E 3/05
Bei Streitigkeiten über Grundstückswerte, deren gesonderte Feststellung gemäß den §§ 138 ff. BewG für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erforderlich ist, ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt, wie folgt anzusetzen:
a) Bei Grundstückswerten bis einschließlich 512 000 € mit 10 v. H. der streitigen Wertdifferenz;
b) bei Grundstückswerten bis einschließlich 12 783 000 € mit 20 v. H. der streitigen Wertdifferenz;
c) bei darüber hinausgehenden Grundstückswerten mit 25 v. H. der streitigen Wertdifferenz.
GKG a. F. § 13 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3; BewG § 138 Abs. 5 Satz 1
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BFH, 26.09.2006 - X S 4/06
Wird der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners unterbrochene Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids vom Insolvenzverwalter aufgenommen, so bestimmt sich der Wert des Streitgegenstands für das weitere Verfahren ab Aufnahme des Rechtsstreits nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für die noch unerfüllte Steuerforderung zu erwarten ist.
InsO § 180 Abs. 2, § 182, § 185; GKG a. F. § 13 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1, § 15; ZPO § 240; FGO § 155
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BGH, 03.07.2002 - IV ZR 191/01
Verurteilt das Berufungsgericht den Beklagten auf eine Stufenklage zur Auskunft und verweist es die Sache wegen der weiteren Stufen an das Landgericht zurück, richtet sich der Streitwert einer gegen dieses Berufungsurteil gerichteten Revision lediglich nach der Beschwer des Beklagten durch die Verurteilung zur Auskunft, auch wenn das Landgericht ursprünglich die Stufenklage insgesamt abgewiesen hatte (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 23. März 1970 - VII ZR 137/ 68 - NJW 1970, 1083).
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BGH, 30.11.2006 - III ZB 22/06
Eine Partei, die sich für bedürftig halten darf, wahrt die Frist des § 13 Abs. 1 Satz 2 StrEG auch durch einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag, wenn die Klage unverzüglich nach der von ihr nicht verzögerten Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zugestellt wird.
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BGH, 21.09.2005 - XII ZR 256/03
a) Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit.
b) Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).
GKG § 41
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BVerwG, 25.01.2005 - 7 B 93.04
Gründe: Die Kläger beanspruchen als Rechtsnachfolger des früheren Miteigentümers Jenö R. die Feststellung ihrer Berechtigung zum Anteil von einem Viertel am Unternehmensvermögen des früheren Kurhauses und Hotels … in Binz auf Rügen. Der Beklagte stellte durch einen in einem anderen Verfahren vor ...
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BVerwG, 15.12.2004 - 7 B 80.04
Gründe: Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, durch den die Beklagte zwei Bescheide ihres Funktionsvorgängers aufgehoben hat, auf deren Grundlage der Erlös aus der investiven Veräußerung eines Grundstücks an den Kläger ausgekehrt worden war. Eigentümerin des Grundstücks war die ...
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BVerwG, 24.11.2004 - 6 B 38.04
Gründe: 1. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht der von ihm benannte und zu seiner Vertretung bereite Rechtsanwalt S. beigeordnet (§ 166 VwGO i. V. m. § ...
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BVerwG, 15.11.2004 - 7 B 56.04
Gründe: Die Klägerin begehrt die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks, das ihr Rechtsvorgänger 1964 an das Eigentum des Volkes veräußert hat. Das Verwaltungsgericht hat nach einer Beweisaufnahme über die Umstände des Verkaufs die Klage abgewiesen, weil der Rechtsvorgänger der ...
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BVerwG, 10.11.2004 - 6 BN 3.04
Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenverdacht; Gefahrenvorsorge; so genannte gefährliche Hunde; Liste von Hunderassen; Bestimmtheitsgrundsatz.
Die Einführung von Listen mit Rassen so genannter gefährlicher Hunde muss der Gesetzgeber selbst verantworten. Dagegen darf er die Festlegung der einzelnen in die Liste aufzunehmenden Hunderassen dem Verordnungsgeber überlassen (wie Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8. 01 - BVerwGE 116, 347).
HSOG § 71 a
