Rechtsprechung zu § 42 GKG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
20
BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08
Betriebsprämie; Referenzwert; besondere Lage; Investition; Investitionsplan; Streitwert.
Eine Investition im Sinne von Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/ 2004 liegt nur vor, wenn die Investitionsmaßnahme in der Absicht begonnen wurde, die Kapazitäten für eine bestimmte Produktion zu schaffen, zu erweitern oder zu verbessern und auf diesem Wege Ansprüche für zusätzliche Direktzahlungen zu begründen. Diese Direktzahlungen müssen zudem vom betriebsindividuellen Betrag der Betriebsprämie erfasst sein.
Verlangt der Kläger eine höhere Festsetzung des Referenzwertes für die Betriebsprämie, so ist der Streitwert auf den Mehrbetrag festzusetzen. Eine Vervielfältigung findet ebenso wenig statt wie eine Verminderung um ein Viertel.
VO (EG) Nr. 1782/ 2003 Art. 42 Abs. 4; VO (EG) Nr. 795/ 2004 Art. 21; BetrPrämDurchfG § 5; BetrPrämDurchfV § 15; GKG § 52
von
20
von
20
BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08
Wert der Beschwer
Gründe: I. Die Beschwerde richtet sich gegen einen Beschluss, mit dem das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen hat.
von
20
von
20
BAG, 16.04.2008 - 6 AZR 1049/06
Gerichtsgebühren bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich ohne eigene Kostenregelung
Gründe: I. Die Festsetzung des Wertes des Revisionsverfahrens ist erforderlich, weil hierfür eine Gebühr angefallen ist. Die Parteien haben den Rechtsstreit in der Hauptsache durch einen Vergleich nach § ...
von
20
BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03
a) Für die gerichtliche Geltendmachung der von einem Sozialhilfeträger rückübertragenen Unterhaltsansprüche ist der Leistungsberechtigte grundsätzlich nicht bedürftig im Sinne von § 114 ZPO, da ihm ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Sozialhilfeträger zusteht.
b) Der Gesichtspunkt der Prozessökonomie begründet regelmäßig kein im Bewilligungsverfahren zu berücksichtigendes Interesse des Sozialleistungsberechtigten an einer einheitlichen Geltendmachung bei ihm verbliebener und vom Sozialleistungsträger rückübertragener Unterhaltsansprüche.
Lediglich dann, wenn der Leistungsberechtigte durch den Verweis auf den Vorschussanspruch eigene Nachteile erleiden würde oder wenn sich die Geltendmachung rückübertragener Ansprüche neben den beim Unterhaltsgläubiger verbliebenen Unterhaltsansprüchen kostenrechtlich nicht auswirkt, ist der Einsatz des Vorschusses nicht zumutbar.
BSHG a. F. § 91 Abs. 4 Satz 2; SGB XII § 94 Abs. 5 Satz 2; ZPO §§ 114, 115 Abs. 2
von
20
BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R
Künstlersozialversicherung - Publizist - keine Versicherungspflicht einer Übersetzerin von Broschüren und Bedienungsanleitungen für technische Anlagen
Tatbestand: Streitig ist die Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung. Die klagende Aktiengesellschaft (AG) ist Rechtsnachfolgerin eines bis zum 30. Mai 2005 als A GmbH (im Folgenden: A GmbH) firmierenden Unternehmens der Metall- und Elektroindustrie, das Schaltanlagen entwickelt, herstellt und ...
von
20
BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz
Gründe: I. Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung und einen Anspruch des Klägers auf einstweilige Weiterbeschäftigung.
von
20
von
20
BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R
Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes - Rechtsanwalt - Vertretung einer Gemeinschaftspraxis - kein Anspruch auf gebührenrechtliche Erhöhung
Tatbestand: Umstritten ist die Höhe der den Klägern für ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren zu erstattenden Kosten.
