Rechtsprechung zu § 5 GKG
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BFH, 10.01.2000 - XI E 4/99
Gründe: I. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab, die Revision ließ es nicht zu. Mit Schreiben vom 23. November 1998 legte der Kläger persönlich gegen das am … zugestellte Urteil "Widerspruch" ein und kündigte an, die Begründung innerhalb von vier Wochen nachzureichen. Ohne Bezugnahme auf ...
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BGH, 17.05.2006 - XII ZB 233/05
Nach der Übergangsvorschrift des § 72 Nr. 1 Halbs. 1 GKG in der Fassung vom 5. Mai 2004 ist auf eine Streitwertbeschwerde in einem vor dem 1. Juli 2004 anhängig gewordenen Rechtsstreit das Gerichtskostengesetz in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung auch dann weiter anzuwenden, wenn die Beschwerde nach dem 30. Juni 2004 eingelegt wurde. Die Ausnahme des § 72 Nr. 1 Halbs. 2 GKG gilt nur für Rechtsmittel in der Hauptsache, nicht auch für die im Gerichtskostengesetz geregelten Rechtsbehelfe gegen die Streitwertfestsetzung oder den Kostenansatz.
GKG § 72 Nr. 1 Halbs. 2 in der Fassung vom 5. Mai 2004
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BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02
Die Träger der Sozialhilfe sind in streitigen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten von den Gerichtskosten befreit, wenn das Verfahren einen engen, sachlichen Zusammenhang mit ihrer gesetzlichen Tätigkeit als Sozialhilfeträger hat.
SGB X § 64 Abs. 3 Satz 2
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BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04
Kostenfestsetzung und Gegenstandswert
Gründe: I. Die Klägerin wendet sich mit ihrer zugelassenen Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung der Kosten der Nebenintervenienten.
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BVerwG, 24.05.2004 - 8 KSt 8.04
Gründe: Der Antrag des Beklagten auf "klarstellende Ergänzung" des Streitwertbeschlusses vom 26. November 2003 ist als Anregung auf Änderung des Streitwerts von Amts wegen (§ ...
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BVerwG, 22.08.2003 - 8 KSt 16.03
Gründe: 1. Der Antrag, die Kosten für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 6. 99 nicht zu erheben, ist unbegründet. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG liegen nicht vor. Nach dieser ...
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BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02
Entscheidet der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über die Beschwerde und läßt die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam, die Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen.
ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2, Satz 3; § 574 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 3 Satz 2; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
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BGH, 18.12.2002 - VIII ZB 97/02
a) Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen und von einer Partei gezahlten Gerichtskosten (insbesondere Gerichtsgebühren und Kosten eines Sachverständigen) zählen zu den Gerichtskosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens.
b) Ist eine Partei gemäß § 2 GKG von der Zahlung von Gerichtskosten befreit, so kann die ganz oder teilweise obsiegende Gegenpartei von ihr nicht die Erstattung des nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens auf sie entfallenden Gerichtskostenanteils des selbständigen Beweisverfahrens verlangen. Die Gegenpartei hat jedoch gegebenenfalls in dieser Höhe einen Anspruch auf Rückzahlung durch die Landeskasse.
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BFH, 26.05.2000 - XI E 1/00
Gründe: I. Streitig war die Festsetzung der Einkommensteuer 1987 und deren abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 der Abgabenordnung (AO 1977). Das Finanzgericht (FG) hat über Festsetzung und abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO 1977 getrennt entschieden ...
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BFH, 25.01.2000 - VII B 15/00
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Finanzgericht (FG) nach Abtrennung eines anderen Verfahrens des Antragstellers und Beschwerdeführers (Antragsteller) aufgrund dessen Rüge den Finanzrechtsweg für zulässig erklärt und dessen Antrag auf Aufhebung der Vollziehung der beiden ...
