Rechtsprechung zu § 6 GKG
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BGH, 28.09.2006 - VII ZR 166/05
Richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen zwei Beschwerdegegner und wird die Beschwerde gegenüber einem von ihnen zurückgenommen, führt sie jedoch gegenüber dem anderen zur Zulassung der Revision, so hat der Beschwerdeführer neben der allgemeinen Verfahrensgebühr für die Durchführung des Revisionsverfahrens (KV Nr. 1230) eine Gebühr für die Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde (KV Nr. 1243) zu tragen.
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BVerwG, 03.03.2006 - 4 KSt 1000.06
Gründe: Die Erinnerung der Kläger vom 3. Februar 2006 gegen den Kostenansatz des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2005 über die Festsetzung der Gerichtskosten für die so genannten Passivkläger, ist dahin gehend auszulegen, dass sie sich gegen alle Kostenansätze richtet, die gegen die Kläger ...
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BVerwG, 07.12.2005 - 4 KSt 1003.05
Gründe: Der "Widerspruch" des Klägers vom 11. Februar 2005 gegen die vorläufige Kostenrechnung vom 7. Februar 2005 ist als Erinnerung im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG zu werten und als solche zulässig, in der Sache aber erfolglos. Der Kostenansatz lässt sich rechtlich nicht beanstanden.
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BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03
Wird über das Vermögen des Revisionsklägers das Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem seine Revision teilweise angenommen und im übrigen nicht angenommen worden ist, haftet der Insolvenzverwalter nach Aufnahme des Rechtsstreits für die - zuvor noch nicht entrichtete - Verfahrensgebühr und die erst mit Urteilserlaß fällig gewordene Urteilsgebühr des Revisionsverfahrens (nur) aus dem Gegenstandswert, mit dem der Rechtsstreit nach der Annahmeentscheidung anhängig geblieben ist.
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BVerwG, 05.01.2007 - 8 KSt 16.06
Gründe: Der Antrag, im Verfahren BVerwG 8 B 74. 06 die Gerichtskosten zu erlassen, ist als Erinnerung im Sinne des § 66 Abs. 1 GKG zu werten, da er nach Zugang der Kostenrechnung ...
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BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R
Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise Klagerücknahme
Auch bei einem vertragsärztlichen Honorarbescheid kann eine Teilanfechtung oder eine teilweise Klagerücknahme nur angenommen werden, wenn der Wille des Klägers zur Begrenzung des Streitgegenstands klar und eindeutig zum Ausdruck gekommen ist. Im Zweifel ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren des Klägers auszugehen.
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BFH, 29.03.2000 - I R 32/99
Der Zinsabschlag gemäß § 43 Abs. 1 EStG ist auch bei einem kommunalen Unternehmen vorzunehmen, dessen Gegenstand die öffentliche Abwasserentsorgung ist. Ist bei einem solchen Unternehmen die Kapitalertragsteuer und die anrechenbare Körperschaftsteuer auf Dauer höher als die gesamte festzusetzende Körperschaftsteuer, so beruht eine solche Überzahlung nicht auf der abstrakten "Art" der Geschäfte i. S. von § 44a Abs. 5 EStG, sondern auf den den kommunalen Gesellschaftern gesetzlich auferlegten Aufgaben und Bindungen, insbesondere dem Kostendeckungsprinzip.
EStG § 43 Abs. 1, § 44a Abs. 5; KStG § 49 Abs. 1; GO LSA § 116 Abs. 3; KAG LSA § 5 Abs. 1 und 2;
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BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage der Gebührenfreiheit für Entschädigungsklagen ehemaliger Zwangsarbeiter.
