Rechtsprechung zu § 61 GKG
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BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvL 4/99

Gründe: I. Die Richtervorlagen betreffen die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Gerichtsgebühren im zivilgerichtlichen Mahnverfahren.

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BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

Wird über das Vermögen des Revisionsklägers das Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem seine Revision teilweise angenommen und im übrigen nicht angenommen worden ist, haftet der Insolvenzverwalter nach Aufnahme des Rechtsstreits für die - zuvor noch nicht entrichtete - Verfahrensgebühr und die erst mit Urteilserlaß fällig gewordene Urteilsgebühr des Revisionsverfahrens (nur) aus dem Gegenstandswert, mit dem der Rechtsstreit nach der Annahmeentscheidung anhängig geblieben ist.

GKG a. F. § 60; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1

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BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

Eine kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn mit ihrer Begründung nur gegen einen von zwei selbständig tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung die Zulässigkeitsvoraussetzungen dargelegt werden.

ZPO § 574 Abs. 2, § 575 Abs. 3 Nr. 2

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BGH, 20.04.2005 - XII ZR 92/02

Die Beschwer eines zur Beseitigung von Kontaminationen Verurteilten bemißt sich nicht nach dem vom Kläger behaupteten, sondern nach dem tatsächlichen, vom Gerichtssachverständigen festgestellten Kostenaufwand (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 16. September 2004 - III ZB 33/ 04 - NJW 2004, 3488 ff.).

EGZPO § 26 Nr. 8

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BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 77/03 R

Teilanfechtung eines vertragsärztlichen Honorarbescheids bzw teilweise Klagerücknahme

Auch bei einem vertragsärztlichen Honorarbescheid kann eine Teilanfechtung oder eine teilweise Klagerücknahme nur angenommen werden, wenn der Wille des Klägers zur Begrenzung des Streitgegenstands klar und eindeutig zum Ausdruck gekommen ist. Im Zweifel ist von einem umfassenden Rechtsschutzbegehren des Klägers auszugehen.

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BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

a) In dem selbständigen Beweisverfahren auf Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 485 Abs. 2 ZPO) ist der Sachvortrag des Antragstellers hinsichtlich des Hauptanspruchs, zu dessen Geltendmachung die Begutachtung dienen soll, grundsätzlich nicht auf seine Schlüssigkeit oder Erheblichkeit zu prüfen. Ausnahmen können etwa gelten, wenn von vornherein ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozeßgegner oder ein Anspruch nicht erkennbar ist.

b) Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert oder mit dem Teil des Hauptsachewertes anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht.

ZPO § 3, § 485

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BVerfG, 07.02.2000 - 1 BvR 1344/99

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Tragung von Gerichtskosten durch eine im Zivilrechtsstreit teilweise unterlegene Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.

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BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2055/97

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Tragung von Gerichtskosten durch eine im Zivilrechtsstreit teilweise unterlegene Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist.

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BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Tragung von Gerichtskosten durch eine im Zivilrechtsstreit unterlegene Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war.

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BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Tragung von Gerichtskosten.

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