Rechtsprechung zu § 8 GKG
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BGH, 12.03.2004 - V ZR 37/03

Wird ein Urteil entgegen § 310 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht verkündet, den Parteien aber zum Zwecke der Verlautbarung förmlich zugestellt, so liegt eine bloß fehlerhafte Verlautbarung vor, die die Wirksamkeit der Entscheidung nicht berührt.

Ein im schriftlichen Verfahren vor dem anberaumten Verkündungstermin erlassenes Anerkenntnisurteil kann den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen.

ZPO § 310; GG Art. 103 Abs. 1

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BGH, 11.03.2004 - IX ZR 178/03

Ob der Auftraggeber nach dem Ende des Mandats vom Steuerberater verlangen kann, daß dieser der Übertragung der von ihm bei der DATEV gespeicherten Daten auf einen anderen Steuerberater zustimmt, hängt davon ab, ob die Daten das vertraglich geschuldete Arbeitsergebnis enthalten oder ob es sich um dieses vorbereitende Arbeitsleistungen handelt (im Anschluß an BGH, Urt. v. 17. Februar 1988 - IVa ZR 262/ 86, ZIP 1988, 442 f; Urt. v. 25. Oktober 1988 - XI ZR 3/ 88, NJW 1989, 1216 f).

BGB § 675 Abs. 1, § 667

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BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 162/03

Bei der Umwandlung der früheren DG BANK Deutsche Genossenschaftsbank in eine Aktiengesellschaft durch das Gesetz vom 13. August 1998 (BGBl. I S. 2102) handelt es sich um den unmittelbar durch Gesetz bewirkten identitätswahrenden Rechtsformwechsel und nicht um einen Fall der Rechtsnachfolge.

ZPO § 727 Abs. 1

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BGH, 10.02.2004 - VI ZR 94/03

Die Anforderungen des § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind für Urteile, die in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet werden, nicht herabgesetzt. § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO erlaubt es nur, die nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO für den Inhalt des Urteils unerläßlichen Darstellungen in das Protokoll zu verlagern.

ZPO (2002) § 540

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BGH, 13.01.2004 - XI ZR 5/03

Zu den gemäß § 540 ZPO bestehenden Mindestanforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils.

ZPO § 540

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BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 37/03

Hat der Vorsitzende die Berufungsbegründungsfrist im behaupteten Einverständnis des gegnerischen Prozeßbevollmächtigten verlängert, so ist diese Verfügung auch dann wirksam, wenn das vom Antragsteller infolge eines Mißverständnisses irrtümlich angenommene Einverständnis des Gegners in Wirklichkeit nicht vorgelegen hat.

ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2

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BGH, 10.11.2003 - II ZB 14/02

In Fällen von grundsätzlicher Bedeutung hat der Einzelrichter, der über eine Entscheidung des Einzelrichters (hier: des Amtsrichters) zu befinden hat, ohne Übertragungsermessen das Verfahren an das Beschwerdegericht in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung zu übertragen (§ 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO), weil allein dieser Spruchkörper nach dem Gesetz befugt ist darüber zu befinden, ob eine Sache grundsätzliche Bedeutung hat und deswegen die Rechtsbeschwerde - auch zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - zuzulassen ist.

ZPO §§ 348, 568 Satz 2 Nr. 2, 577

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BGH, 17.10.2003 - V ZR 71/03

Die Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform durch einen Erben nach der Ausstrahlung der Sendung über die Rechtsstellung der Erben dieser Grundstücke im Ersten Deutschen Fernsehen am 29. September 1997 führt grundsätzlich nicht dazu, daß der Erbe gegenüber einem Besserberechtigten frei geworden ist.

EGBGB 1986 Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1; BGB a. F. § 276 Abs. 1

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BGH, 15.10.2003 - XII ZB 102/02

Zu den Anforderungen an die Begründung einer Berufung, die zur Wahrung der Fünfmonatsfrist des § 516 ZPO a. F. eingelegt wird.

ZPO n. F. §§ 520 Abs. 3, 517; ZPO a. F. §§ 519 Abs. 3 Nr. 1, 516

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BGH, 01.10.2003 - VIII ZR 326/02

Ein Berufungsurteil, das in einem Verfahren ergeht, für das gemäß § 26 Nr. 5 EGZPO die am 31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung weitergelten, muß nach § 543 Abs. 2 ZPO a. F. auch dann einen Tatbestand enthalten, wenn das Berufungsgericht die Revision nicht zuläßt, diese Entscheidung aber der Nichtzulassungsbeschwerde unterliegt.

ZPO a. F. § 543 Abs. 2

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