Rechtsprechung zu § 8 GKG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

51
von
69
BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

Seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes ist es ausgeschlossen, das Bundesverwaltungsgericht im Wege der "außerordentlichen Beschwerde" anzurufen.

VwGO § 152

Volltext bei lexetius.com

52
von
69
BGH, 25.04.2002 - IX ZB 106/02

Ist eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben, ist bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe die Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts nach Wahl des Antragstellers zwingend. Dies gilt auch, wenn die antragstellende Partei (hier: Insolvenzverwalter) selbst Rechtanwalt ist.

ZPO § 121 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

53
von
69
BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozeßreformgesetz kann der Bundesgerichtshof gegen Beschlüsse der Beschwerdegerichte ausschließlich in den Fällen des § 574 Abs. 1 ZPO angerufen werden. Ein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof ist auch dann nicht statthaft, wenn die Entscheidung ein Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt oder aus sonstigen Gründen "greifbar gesetzwidrig" ist. In einem solchen Fall ist die angefochtene Entscheidung durch das Gericht, das sie erlassen hat, auf (fristgebundene) Gegenvorstellung zu korrigieren. Wird ein Verfassungsverstoß nicht beseitigt, kommt allein eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Betracht.

ZPO §§ 574 ff n. F.

Volltext bei lexetius.com

54
von
69
BGH, 22.02.2002 - V ZR 296/00

Ein Grundurteil über den mit der Teilklage verfolgten Zahlungsanspruch kann, wenn der Beklagte hinsichtlich des Restes negative Feststellungswiderklage erhoben hat, nur zugleich mit einem Endurteil über die Widerklage ergehen.

ZPO §§ 301, 304

Volltext bei lexetius.com

55
von
69
BVerwG, 22.01.2002 - 9 B 9.02

Gründe: Die von der Vollstreckungsschuldnerin eingelegte außerordentliche Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 16. Januar 2002 ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das ...

Volltext bei lexetius.com

56
von
69
BGH, 24.07.2001 - VIII ZR 58/01

Zu den Anforderungen an den Nachweis der Echtheit der Unterschrift eines Rechtsanwalts unter einem bestimmenden Schriftsatz.

ZPO § 130 Nr. 6

Volltext bei lexetius.com

57
von
69
BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

a) Die Zuständigkeit des Prozeßgerichts wird durch nachträgliche Umstände auch dann nicht berührt, wenn diese bei einem Eintritt vor Rechtshängigkeit eine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit begründet hätten.

b) Macht der Insolvenzverwalter mit der Anfechtungsklage geltend, die Masse sei anstelle des Anfechtungsgegners aus einem dinglichen Recht an einem Grundstück zu befriedigen, ist er Beteiligter eines eingeleiteten Zwangsvollstreckungsverfahrens und kann Widerspruchsklage erheben.

c) Versäumt der anfechtungsberechtigte Verwalter die Teilnahme am Zwangsversteigerungsverfahren, kann er noch im Wege der Bereicherungsklage den Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung des auf das streitige Recht entfallenen Erlöses geltend machen.

ZPO §§ 261 Abs. 3 Nr. 2, 802, 878; ZVG §§ 9, 115 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

58
von
69
BFH, 11.10.2000 - I R 99/96

1. Die Vorschriften des AuslInvestmG sind, soweit sie die Besteuerung der Einkünfte aus der Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds betreffen, abschließend. Erträge des Anlegers aus einer solchen Beteiligung unterliegen nicht bereits deshalb der Einkommensteuer, weil sie nach den allgemeinen Kriterien dem Einkünftekatalog des § 2 EStG unterfallen.

2. Nach der im Jahr 1992 geltenden Fassung des AuslInvestmG ist der durch die vorzeitige Veräußerung von Fondsanteilen erzielte "Zwischengewinn" des Anteilseigners auch dann nicht steuerpflichtig, wenn die Fonds-Verwaltungsgesellschaft dem Anleger eine bestimmte Mindestausschüttung garantiert hatte.

3. Ob die Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds zu einer Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG führt, kann nur im Feststellungsverfahren nach § 18 AStG entschieden werden. Solange ein solches Feststellungsverfahren weder durchgeführt noch eingeleitet worden ist, muss ein die Einkommensteuer des Anlegers betreffendes Verfahren nicht nach § 74 FGO ausgesetzt werden.

AuslInvestmG § 17; EStG § 2, § 20; AStG § 7, § 18

Volltext bei lexetius.com

59
von
69
BGH, 21.09.2000 - IX ZR 439/99

a) Zu den Pflichten des Rechtsanwalts, der im Prozeß einen vom Mandanten an einen Dritten abgetretenen Anspruch geltend macht.

b) Haftet der Rechtanwalt dem Mandanten für den durch Verlust eines Prozesses entstandenen Schaden, besteht jedoch berechtigte Aussicht, diesen durch die Führung eines weiteren Rechtsstreits zu beseitigen oder zu vermindern, muß der Anwalt, sofern er seinen Auftraggeber nicht anderweitig schadlos stellt, diesen Rechtsstreit auf eigene Kosten und eigenes Risiko führen.

BGB §§ 675, 249 Gb

Volltext bei lexetius.com

60
von
69
BFH, 09.05.2000 - VIII R 40/99

Gründe: I. Zwischen den Beteiligten ist im Streit, ob der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) berechtigt war, die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Kapitalvermögen 1984 (Streitjahr) durch Bescheid vom 8. Februar 1994 gemäß § 179 Abs. 3 der Abgabenordnung ...

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6 7
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht