Rechtsprechung zu § 9 GKG
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BGH, 28.09.2006 - VII ZR 166/05
Richtet sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen zwei Beschwerdegegner und wird die Beschwerde gegenüber einem von ihnen zurückgenommen, führt sie jedoch gegenüber dem anderen zur Zulassung der Revision, so hat der Beschwerdeführer neben der allgemeinen Verfahrensgebühr für die Durchführung des Revisionsverfahrens (KV Nr. 1230) eine Gebühr für die Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde (KV Nr. 1243) zu tragen.
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BVerwG, 03.03.2006 - 4 KSt 1000.06
Gründe: Die Erinnerung der Kläger vom 3. Februar 2006 gegen den Kostenansatz des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2005 über die Festsetzung der Gerichtskosten für die so genannten Passivkläger, ist dahin gehend auszulegen, dass sie sich gegen alle Kostenansätze richtet, die gegen die Kläger ...
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BVerwG, 07.12.2005 - 4 KSt 1003.05
Gründe: Der "Widerspruch" des Klägers vom 11. Februar 2005 gegen die vorläufige Kostenrechnung vom 7. Februar 2005 ist als Erinnerung im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG zu ...
