Rechtsprechung zu § 135 GVG
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BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof in Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen ist nicht statthaft.

StPO §§ 464 b Satz 3, 310 Abs. 2; GVG § 135

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BGH, 08.10.2008 - StB 12-15/08

Zum Verfahren auf Gewährung von nachträglichem Rechtsschutz gemäß § 101 Abs. 7 StPO gegen die Anordnung heimlicher Ermittlungsmaßnahmen und die Art und Weise ihres Vollzugs.

StPO § 101 Abs. 7

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BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

Die "verdeckte Online-Durchsuchung" ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden. Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durchsuchung.

StPO § 102

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BGH, 15.11.2006 - StB 15/06

Geistlicher im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO ist auch ein Laie, der keine kirchliche Weihe erhalten hat, aber im Auftrag der Kirche hauptamtlich als Anstaltsseelsorger einer Justizvollzugsanstalt selbständig Aufgaben wahrnimmt, die zum unmittelbaren Bereich seelsorgerischer Tätigkeit gehören.

StPO § 53 Abs. 1 Nr. 1

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BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

Gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem er die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, ist Beschwerde zulässig (Aufgabe von BGH, 23. Februar 1981, StB 10/ 81, BGHSt 30, 52).

StPO § 304 Abs. 5, § 70 Abs. 2

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