Rechtsprechung zu § 139 GVG
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BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03

Eine große Strafkammer, die nicht als Schwurgericht tätig ist, kann geschäftsplanmäßig mit drei Beisitzern besetzt sein.

StPO § 338 Nr. 1, GVG § 21e, § 76

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BGH, 12.03.2007 - II ZR 19/05

Entscheidet der Bundesgerichtshof über eine Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss nach § 544 Abs. 7 ZPO können Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, weil dafür eine gesetzliche Grundlage im Gerichtskostengesetz fehlt und eine analoge Anwendung anderer Kostenvorschriften zu Lasten der Parteien ausscheidet.

ZPO § 544 Abs. 7; GKG §§ 1, 3, 66; GKVerz Nr. 1230, 1242, 1243

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