Rechtsprechung zu § 147 GVG
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BGH, 16.04.2008 - 1 StR 83/08

Zur Strafzumessung bei der unbefugten Offenbarung von Dienstgeheimnissen, die dem Täter im Rahmen der Dienstaufsicht durch staatsanwaltschaftliche Berichte zur Kenntnis gelangt sind.

StGB § 353b, § 46; GVG § 147

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BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

Für Streitigkeiten über die von einem Untersuchungsausschuß im Wege der Amtshilfe begehrte Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten eines laufenden Ermittlungsverfahrens ist der Rechtsweg nach § 23 EGGVG gegeben.

GVG § 17; § 17 a; EGGVG § 23

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