Rechtsprechung zu § 162 GVG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1
BVerwG, 19.05.2005 - 3 A 3.04

Verwaltungsvertrag; Schriftform; Jugendstrafrecht; Strafvollstreckung; Maßregeln der Sicherung und Besserung; Kosten des Maßregelvollzuges; Maßregelvollzug; Amtshilfe; Rechtshilfe; Vollstreckungshilfe; Kostenerstattung.

Bei Verwaltungsvereinbarungen zwischen Ländern ist dem Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG durch einen Briefwechsel genügt, wenn die Zusammengehörigkeit der beiderseitigen Erklärungen aus den Umständen zweifelsfrei ersichtlich ist. Es ist nicht darüber hinaus erforderlich, dass beide Vertragserklärungen in derselben Urkunde enthalten sind.

Zur Reichweite von § 164 GVG beim Maßregelvollzug im Jugendstrafrecht.

GVG § 164

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht