Rechtsprechung zu § 17b GVG
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BAG, 12.07.2006 - 5 AS 7/06
Rechtswidrige Rechtswegverweisung
Gründe: I. Die Parteien streiten über Vergütung, Auslagenersatz sowie die Herausgabe der Steuerkarte. Die Klägerin ist neben zwei weiteren Personen Geschäftsführerin der beklagten GmbH und als solche heute noch im Handelsregister eingetragen (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB).
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BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05
Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 4. Februar 2003 bei dem zu 9) beteiligten Bundesministerium durchgeführten Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung.
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BGH, 13.03.2006 - II ZB 26/04
Bei Spruchverfahren, die sich nach §§ 306, 327 f Abs. 1 Satz 2 AktG a. F. oder nach § 305 UmwG a. F. richten, ist die Antragsfrist (hier: nach § 327 f Abs. 2 Satz 2 AktG a. F.) entsprechend § 281 ZPO auch dann gewahrt, wenn der Einleitungsantrag rechtzeitig bei einem unzuständigen Gericht eingereicht worden, jedoch die Sache erst nach Fristablauf aufgrund Verweisungsbeschlusses bei dem zuständigen Gericht eingegangen ist.
AktG §§ 306, 327 f Abs. 1 Satz 2 u. Abs. 2 Satz 2; UmwG § 305; ZPO § 281
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BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05
Rechtswidrige Rechtswegverweisung
Der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ist Arbeitgeber der Arbeitnehmer der Kommanditgesellschaft iSv. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG.
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BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06
Rechtswidrige Rechtswegverweisung
Gründe: I. Die Parteien streiten über Schadensersatz.
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BAG, 08.08.2005 - 5 AZB 31/05
Außerordentliche Beschwerde
Seit dem In-Kraft-Treten von § 78a ArbGG am 1. Januar 2005 ist eine außerordentliche Beschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht mehr statthaft.
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BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 260/04
Die in Ergänzenden Bestimmungen eines Wasserversorgungsunternehmens zur AVBWasserV enthaltene Klausel "Jedes Grundstück oder jedes Haus muß einen eigenen Anschluß an der Versorgungsleitung haben." ist wegen unangemessener Benachteiligung der Anschlußnehmer gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
AVBWasserV § 10; BGB § 307
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BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03
Schuldversprechen - Inhaltskontrolle
1. Für selbständige - auch als abstrakt oder konstitutiv bezeichnete - Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB, die bis zum 31. Dezember 2001 erklärt worden sind, galt das AGB-Gesetz. Die Bereichsausnahme "auf dem Gebiet des Arbeitsrechts" in § 23 Abs. 1 AGB-Gesetz fand keine Anwendung.
2. Wenn in derartigen Schuldversprechen oder -anerkenntnissen die Möglichkeit ausgeschlossen worden war, geltend zu machen, der ihnen zugrunde liegende Anspruch bestehe nicht, lag darin eine Abweichung von Regeln des Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 Abs. 2, § 821 BGB). Ein derartiger Ausschluss stellt sich als unangemessene Benachteiligung dar und ist deshalb unzulässig (§ 9 Abs. 1 AGB-Gesetz, nunmehr § 307 Abs. 1 BGB).
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BGH, 10.02.2005 - III ZR 294/04
Der Auskunftspflicht nach § 4 Abs. 1 NdsPresseG (bzw. den entsprechenden Bestimmungen in den Pressegesetzen der anderen Bundesländer) unterliegen auch Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge, die in Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung geführt werden, aber unter beherrschendem Einfluß der öffentlichen Hand stehen.
NdsPresseG § 4
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BGH, 20.01.2005 - III ZR 278/04
Ist für eine Streitigkeit (hier: Einwendungen gegen die Kostenberechnung des Notars) nicht die vom Kläger angerufene ordentliche streitige Gerichtsbarkeit, sondern die freiwillige Gerichtsbarkeit zuständig, so hat das angerufene Prozeßgericht die Sache von Amts wegen an das zuständige Gericht zu verweisen.
Haben die Instanzgerichte statt dessen die Klage als unzulässig abgewiesen, so nimmt das Revisionsgericht - auch ohne entsprechende Verfahrensrüge - die Verweisung durch Urteil vor.
GVG § 17 a Abs. 2 Satz 1
