Rechtsprechung zu § 193 GVG
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BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07
Gründe: I. Der Beschwerdeführer, Richter am Amtsgericht Heidelberg, wendet sich gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans, in deren Folge nicht er, sondern ein anderer Richter des Gerichts mit den Aufgaben des Vorsitzes des Jugendschöffengerichts betraut wurde.
