Rechtsprechung zu § 36 GVG
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BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Rechtsbeugung in acht Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren - als Hauptstrafe (§ 64 Abs. 1 StGB-DDR) - unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
